Kurze Antwort
Das Elterngeld basiert auf dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Dabei wird nicht dein echtes Netto verwendet, sondern ein pauschal berechnetes Elterngeld-Netto mit festen Abzuegen fuer Steuern und Sozialabgaben.
Grundlage
12 Monate Einkommen vor Geburt
Abzuege pauschal
9 % KV/PV + 10 % RV + 2 % AV
Steuerabzug
Lohnsteuer nach Steuerklasse
Ersatzrate
65-100 % des Elterngeld-Nettos
Der Bemessungszeitraum umfasst die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt. Fuer Muetter mit Mutterschaftsgeld endet er vor Beginn des Mutterschutzes. In diesem Zeitraum wird dein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen ermittelt.
Bestimmte Monate koennen ausgeklammert werden, etwa wegen:
Ausgeklammerte Monate werden durch weiter zurueckliegende Monate ersetzt, sodass immer 12 Monate beruecksichtigt werden.
Vom Bruttoeinkommen werden pauschale Abzuege vorgenommen -- unabhaengig von deinen tatsaechlichen Abgaben:
Beispiel: Bei 3.000 EUR brutto in Steuerklasse 1 ergibt sich: 3.000 EUR minus 630 EUR Sozialabgaben (21 %) minus ca. 310 EUR Lohnsteuer = ca. 2.060 EUR Elterngeld-Netto.
Wichtig: Kirchensteuer und Solidaritaetszuschlag werden nicht abgezogen. Das Elterngeld-Netto kann daher hoeher sein als dein tatsaechliches Netto.
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Zum RechnerAuf das Elterngeld-Netto wird die Ersatzrate angewendet:
Rechenbeispiel mit Markus, 35, Ingenieur, 4.200 EUR brutto:
Da Markus den Hoechstbetrag erreicht, bekommt er 1.800 EUR monatlich.
Einige Einkommensarten werden bei der Elterngeld-Berechnung besonders behandelt:
Seit 01.04.2025 gilt zudem eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR zu versteuerndem Jahreseinkommen. Paare, die mehr verdienen, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Das Elterngeld-Netto wird mit pauschalen Abzuegen berechnet (9 % KV, 10 % RV, 2 % AV plus Lohnsteuer). Dein echtes Netto kann hoeher oder niedriger sein, je nach tatsaechlichem Beitragssatz und Zusatzabzuegen.
Die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum ueberwiegend (mindestens 7 Monate) gegolten hat. Ein rechtzeitiger Wechsel in Steuerklasse 3 kann das Elterngeld deutlich erhoehen.
Nein, sonstige Bezuege wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni werden seit 2013 aus der Berechnung herausgenommen und erhoehen das Elterngeld nicht.
Es wird der Durchschnitt ueber alle 12 Monate des Bemessungszeitraums gebildet. Einzelne schwache Monate senken den Durchschnitt, starke Monate heben ihn an.
Ja, bestimmte Monate koennen ausgeklammert werden -- z.B. bei Kurzarbeit, Schwangerschaftserkrankung oder Elterngeld fuer ein aelteres Kind. Die ausgeklammerten Monate werden durch fruehere Monate ersetzt.
Bei Teilzeit waehrend des Bezugs wird das Differenzeinkommen berechnet: Elterngeld-Netto vor Geburt minus Elterngeld-Netto aus Teilzeit. Auf die Differenz wird die Ersatzrate angewendet.
Ja, die Elterngeldstelle rechnet auf den Cent genau. Gerundet wird erst beim Auszahlungsbetrag. Richtwerte in Tabellen sind daher immer nur Naeherungen.
Ja, etwa wenn sich das tatsaechliche Einkommen von der urspruenglichen Schaetzung unterscheidet. Dies geschieht vor allem bei Selbstaendigen nach Vorlage des Steuerbescheids.
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