Partnerschaftsbonus beim Elterngeld: Bis zu 4 Extra-Monate für beide Eltern
In diesem Ratgeber erklären wir dir genau, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie hoch der Bonus ausfällt und wie du typische Fehler bei der Beantragung vermeidest.
Der Partnerschaftsbonus ist eine der lukrativsten, aber am wenigsten bekannten Möglichkeiten, mehr Elterngeld zu bekommen. Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, können sie jeweils bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten. Das bedeutet: Statt maximal 14 Monate Elterngeld sind bis zu 28 Monate möglich - und davon 8 Monate als Partnerschaftsbonus.
Der Bonus wurde 2015 eingeführt, um Paare zu unterstützen, die sich Beruf und Familie partnerschaftlich aufteilen möchten. Die Idee: Wenn beide Eltern zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, belohnt der Staat dieses Modell mit zusätzlichen Leistungen. Auch Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen vom Partnerschaftsbonus profitieren.
Partnerschaftsbonus auf einen Blick
- Zusätzliche Monate
- 2-4 pro Elternteil
- Arbeitszeit
- 24-32 Stunden/Woche
- Höhe pro Monat
- 150 - 900 Euro
- Bezugsart
- ElterngeldPlus
- Gleichzeitig beziehen
- Ja, erforderlich
Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus
Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, müssen beide Elternteile mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllen. Die Regelungen sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in SS 4b festgelegt.
Beide Eltern arbeiten 24-32 Stunden pro Woche
Die wichtigste Voraussetzung: Beide Elternteile müssen während des Partnerschaftsbonus-Bezugs zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Diese Arbeitszeit gilt im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats.
Wichtig: Es zählt die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, nicht die vertraglich vereinbarte. Bei Krankheit oder Urlaub wird die reguläre Arbeitszeit zugrunde gelegt.
Die Untergrenze von 24 Stunden wurde gewählt, damit der Bonus nur für echte Teilzeitmodelle gilt - nicht für Mini-Jobs. Die Obergrenze von 32 Stunden stellt sicher, dass noch genügend Zeit für die Kinderbetreuung bleibt.
Achtung: Rückzahlung bei Arbeitszeitverstoß!
Arbeitet ein Elternteil auch nur einen Monat weniger als 24 oder mehr als 32 Stunden, muss der gesamte Partnerschaftsbonus für beide Eltern zurückgezahlt werden!
Mindestens 2 aufeinanderfolgende Monate
Der Partnerschaftsbonus muss für mindestens zwei und maximal vier direkt aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes beantragt werden. Eine Unterbrechung ist nicht möglich.
Du kannst also wählen zwischen:
- 2 Monate Partnerschaftsbonus
- 3 Monate Partnerschaftsbonus
- 4 Monate Partnerschaftsbonus
Diese Monate müssen nicht unmittelbar nach der Geburt liegen. Du kannst den Partnerschaftsbonus auch später im Bezugszeitraum nutzen - zum Beispiel ab dem 13. Lebensmonat des Kindes.
Beide Eltern beziehen gleichzeitig
Der Partnerschaftsbonus muss von beiden Elternteilen in denselben Lebensmonaten bezogen werden. Es genügt nicht, wenn erst der eine und dann der andere Elternteil Bonus-Monate nimmt.
Das bedeutet auch: Wenn nur ein Elternteil die Arbeitszeitbedingung erfüllt, entfällt der Anspruch für beide. Der Partnerschaftsbonus ist ein echtes "Paket" für beide Eltern.
Auszahlung als ElterngeldPlus
Der Partnerschaftsbonus wird immer als ElterngeldPlus ausgezahlt - nicht als Basiselterngeld. Das bedeutet: Die Höhe entspricht maximal der Hälfte dessen, was du als Basiselterngeld bekommen würdest.
Der Vorteil: ElterngeldPlus kannst du länger beziehen. Zusammen mit dem Partnerschaftsbonus kannst du so deinen Elterngeld-Bezug deutlich strecken - bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit.
Checkliste: Voraussetzungen
- Beide Eltern arbeiten je 24-32 Stunden/Woche
- Bezug für 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Monate
- Beide Eltern beziehen in denselben Monaten
- Auszahlung erfolgt als ElterngeldPlus
- Keine Unterbrechung der Bonus-Monate
Wie hoch ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus wird als ElterngeldPlus ausgezahlt. Die Höhe richtet sich - wie beim normalen ElterngeldPlus - nach deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Einkommen während des Bezugs.
Die Spanne reicht von 150 Euro bis 900 Euro pro Monat:
- Mindestbetrag: 150 Euro (wenn du kein oder sehr wenig Einkommen hattest)
- Höchstbetrag: 900 Euro (bei hohem Einkommen vor der Geburt)
Da du während des Partnerschaftsbonus arbeitest und Einkommen erzielst, wird dieses Einkommen auf das ElterngeldPlus angerechnet. Je mehr du verdienst, desto geringer fällt der Bonus aus.
So wird der Partnerschaftsbonus berechnet
Die Berechnung folgt den gleichen Regeln wie beim ElterngeldPlus:
- Zunächst wird dein Netto-Einkommen vor der Geburt ermittelt (Bemessungsgrundlage)
- Davon werden 65% als Ersatzrate berechnet (67% bei niedrigem Einkommen)
- Das ergibt dein theoretisches Basiselterngeld
- ElterngeldPlus ist die Hälfte davon
- Dein aktuelles Teilzeit-Einkommen wird angerechnet
- Die Differenz ist dein Partnerschaftsbonus
In der Praxis bedeutet das: Je geringer der Unterschied zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Teilzeit-Einkommen, desto niedriger fällt der Bonus aus.
Berechnungsbeispiele
| Vorheriges Netto | Teilzeit-Netto | Partnerschaftsbonus ca. |
|---|---|---|
| 2.500 Euro | 1.500 Euro | 650 Euro |
| 2.000 Euro | 1.200 Euro | 520 Euro |
| 3.000 Euro | 1.800 Euro | 780 Euro |
| 1.500 Euro | 900 Euro | 390 Euro |
Die Werte sind Näherungen. Die tatsächliche Berechnung hängt von vielen Faktoren ab - unter anderem Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialabgaben.
Tipp: Nutze unseren Rechner
Für eine genaue Berechnung deines Partnerschaftsbonus nutze unseren kostenlosen Elterngeld-Rechner. Er berücksichtigt alle individuellen Faktoren.
Partnerschaftsbonus: Beispielrechnung für eine Familie
Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an. Familie Müller erwartet ihr erstes Kind. Beide Eltern sind angestellt und möchten nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeiten.
Ausgangssituation
| Person | Netto vor Geburt | Geplante Teilzeit | Teilzeit-Netto |
|---|---|---|---|
| Sarah (Mutter) | 2.800 Euro | 28 Stunden/Woche | 1.700 Euro |
| Markus (Vater) | 3.200 Euro | 30 Stunden/Woche | 2.000 Euro |
Das Paar plant folgende Aufteilung:
- Monate 1-2: Sarah nimmt Basiselterngeld (keine Arbeit)
- Monate 3-14: Sarah nimmt ElterngeldPlus + Teilzeit
- Monate 3-4: Markus nimmt Basiselterngeld
- Monate 13-16: Beide nehmen Partnerschaftsbonus
So verteilen sich die Elterngeld-Monate
| Lebensmonat | Sarah | Markus |
|---|---|---|
| 1 | Basiselterngeld (1.820 Euro) | - |
| 2 | Basiselterngeld (1.820 Euro) | - |
| 3 | ElterngeldPlus + Teilzeit (455 Euro) | Basiselterngeld (2.080 Euro) |
| 4 | ElterngeldPlus + Teilzeit (455 Euro) | Basiselterngeld (2.080 Euro) |
| 5-12 | ElterngeldPlus + Teilzeit (455 Euro) | - |
| 13 | Partnerschaftsbonus (455 Euro) | Partnerschaftsbonus (520 Euro) |
| 14 | Partnerschaftsbonus (455 Euro) | Partnerschaftsbonus (520 Euro) |
| 15 | Partnerschaftsbonus (455 Euro) | Partnerschaftsbonus (520 Euro) |
| 16 | Partnerschaftsbonus (455 Euro) | Partnerschaftsbonus (520 Euro) |
Gesamtes Elterngeld für Familie Müller
Sarah:
- 2 Monate Basiselterngeld:3.640 Euro
- 10 Monate ElterngeldPlus:4.550 Euro
- 4 Monate Partnerschaftsbonus:1.820 Euro
Markus:
- 2 Monate Basiselterngeld:4.160 Euro
- 4 Monate Partnerschaftsbonus:2.080 Euro
Durch den Partnerschaftsbonus erhält die Familie zusätzlich 3.900 Euro - und das bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit und Einkommen!
Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende
Auch Alleinerziehende können vom Partnerschaftsbonus profitieren - obwohl der Name etwas anderes suggeriert. Die Sonderregelung findet sich in SS 4c des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG).
Voraussetzungen für Alleinerziehende
Als Alleinerziehende/r kannst du den Partnerschaftsbonus erhalten, wenn:
- Du das alleinige Sorgerecht hast ODER der andere Elternteil das gemeinsame Sorgerecht offensichtlich nicht ausüben kann (z.B. wegen schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod)
- Du während der Bonus-Monate zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeitest
- Du den Bonus für 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Monate beantragst
Der wesentliche Unterschied zu Paaren: Du musst nur deine eigene Arbeitszeit nachweisen - es gibt keinen zweiten Elternteil, dessen Bedingungen ebenfalls erfüllt sein müssen.
Wichtig zu wissen
Der Gesetzgeber verwendet hier den Begriff "Alleinerziehend" im Sinne des Elterngeldgesetzes. Entscheidend ist nicht der Familienstand, sondern ob du die Betreuung tatsächlich alleine übernimmst.
Beispiel: Alleinerziehende Mutter mit Partnerschaftsbonus
Lisa ist alleinerziehend und hat das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter. Vor der Geburt verdiente sie 2.400 Euro netto. Nach 6 Monaten Elternzeit steigt sie mit 28 Wochenstunden wieder in ihren Job ein.
Lisas Elterngeld-Verlauf
| Monate 1-6: Basiselterngeld(6 x 1.560 Euro) | 9.360 Euro |
| Monate 7-14: ElterngeldPlus + Teilzeit(8 x ca. 400 Euro) | 3.200 Euro |
| Monate 15-18: Partnerschaftsbonus(4 x ca. 400 Euro) | 1.600 Euro |
Fazit: Durch den Partnerschaftsbonus erhält Lisa 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus - insgesamt also 1.600 Euro zusätzliches Elterngeld.
7 Tipps für die optimale Nutzung des Partnerschaftsbonus
- 1
Wähle den richtigen Zeitpunkt
Der Partnerschaftsbonus muss nicht direkt nach der Geburt beginnen. Du kannst ihn auch später im Bezugszeitraum nutzen - zum Beispiel wenn dein Kind in die Kita kommt und beide Eltern wieder Teilzeit arbeiten. Viele Familien nutzen den Partnerschaftsbonus ab dem 13. bis 16. Lebensmonat, wenn die intensive Anfangsphase vorbei ist und ein regelmäßiger Betreuungsrhythmus etabliert wurde. - 2
Dokumentiere deine Arbeitszeit sorgfältig
Die Elterngeldstelle kann Nachweise über deine tatsächliche Arbeitszeit verlangen. Führe von Anfang an ein Arbeitszeitkonto oder lass dir von deinem Arbeitgeber monatlich die geleisteten Stunden bestätigen. Bei Gleitzeitmodellen ist das besonders wichtig: Auch wenn dein Vertrag 30 Stunden vorsieht, zählt die tatsächlich gearbeitete Zeit.Überstunden können dich die Berechtigung kosten!
- 3
Kombiniere geschickt mit ElterngeldPlus
Der Partnerschaftsbonus zählt zusätzlich zu deinen regulären ElterngeldPlus-Monaten. Eine clevere Kombination kann so aussehen: Mutter: 2 Monate Basiselterngeld + 12 Monate ElterngeldPlus + 4 Monate Bonus. Vater: 2 Monate Basiselterngeld + 4 Monate Partnerschaftsbonus. So nutzt ihr insgesamt 24 Elterngeld-Monate, davon 8 als Partnerschaftsbonus. - 4
Plane Puffer für Arbeitszeitänderungen ein
Wenn deine Arbeitszeit unter 24 oder über 32 Stunden fällt, geht der gesamte Partnerschaftsbonus verloren - und zwar für beide Eltern! Plane daher konservativ: Wenn dein Arbeitgeber Überstunden erwartet, wähle lieber eine vertragliche Arbeitszeit von 26-28 Stunden, um Puffer nach oben zu haben. - 5
Beachte Sonderfälle bei Krankheit
Kurze Krankheitszeiten sind unproblematisch - hier wird deine reguläre Arbeitszeit angenommen. Bei längerer Krankheit (mit Krankengeld) kann es kompliziert werden. Sprich im Zweifelsfall vorher mit deiner Elterngeldstelle, um böse Überraschungen zu vermeiden. - 6
Prüfe die Auswirkungen auf Elternzeit
Der Partnerschaftsbonus setzt voraus, dass du arbeitest - du kannst also nicht gleichzeitig in Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung sein. Wenn du in Elternzeit bist, musst du bei deinem Arbeitgeber offiziell Teilzeit während der Elternzeit (sogenannte Elternteilzeit) beantragen. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt (SS 15 BEEG). - 7
Antrag rechtzeitig stellen
Elterngeld kann rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung gewährt werden. Stelle deinen Antrag also rechtzeitig, idealerweise vor Beginn der Partnerschaftsbonus-Monate. Da der Partnerschaftsbonus Teil des Elterngeldantrags ist, solltest du ihn gleich zu Beginn mitbeantragen - auch wenn die Bonus-Monate erst später beginnen.Du kannst später immer noch ändern.
Häufige Fehler beim Partnerschaftsbonus vermeiden
Der Partnerschaftsbonus ist attraktiv, aber auch fehleranfällig. Diese Fehler führen regelmäßig zu Rückforderungen durch die Elterngeldstelle:
Fehler 1: Arbeitszeit unter 24 oder über 32 Stunden
Der häufigste Fehler: Ein Elternteil arbeitet in einem Bonus-Monat weniger als 24 oder mehr als 32 Stunden. Die Folge ist drastisch - der komplette Partnerschaftsbonus muss zurückgezahlt werden, und zwar von beiden Eltern.
Beispiel: Markus macht in einem Monat Überstunden und kommt auf 35 Stunden. Obwohl Sarah ihre Arbeitszeit eingehalten hat, müssen beide den Bonus für alle vier Monate zurückzahlen.
Rückforderung bis zu 7.200 Euro!
Bei Arbeitszeitverstößen droht eine Rückforderung von bis zu 7.200 Euro pro Familie (4 Monate x 900 Euro x 2 Elternteile). Prüfe deine Arbeitszeit lieber doppelt!
Fehler 2: Nicht gleichzeitiger Bezug
Ein Paar plant den Partnerschaftsbonus, vergisst aber, dass beide Elternteile in denselben Monaten beziehen müssen. Wenn Mutter den Bonus in Monat 13-16 nimmt und Vater erst in Monat 15-18, ist die Überschneidung nicht ausreichend.
Lösung: Beide Elternteile müssen exakt dieselben Lebensmonate wählen - zum Beispiel beide den 13., 14., 15. und 16. Lebensmonat.
Fehler 3: Unterbrechung der Monate
Der Partnerschaftsbonus muss für aufeinanderfolgende Monate beantragt werden. Eine Unterbrechung - etwa weil ein Elternteil im 14. Monat Urlaub nimmt und nicht arbeitet - ist nicht zulässig.
Wichtig: Urlaubstage innerhalb eines Arbeitsmonats sind kein Problem. Problematisch wird es nur, wenn in einem kompletten Monat nicht gearbeitet wird.
Fehler 4: Falscher Antragszeitpunkt
Manche Eltern vergessen, den Partnerschaftsbonus im Antrag anzugeben, oder stellen den Antrag zu spät. Da Elterngeld nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird, kann das zu Leistungsverlusten führen.
Empfehlung: Beantrage den Partnerschaftsbonus gleich mit dem ersten Elterngeldantrag - auch wenn die Bonus-Monate erst später beginnen. Du kannst später immer noch ändern.
Fehler 5: Fehlende Nachweise
Die Elterngeldstelle kann Nachweise über deine Arbeitszeit verlangen. Wer keine Dokumentation hat, gerät in Erklärungsnot.
Sammle von Anfang an:
- Arbeitsvertrag mit Stundenzahl
- Monatliche Arbeitszeiterfassung
- Bestätigung des Arbeitgebers
- Bei Selbstständigen: Stundenaufzeichnungen
Häufig gestellte Fragen zum Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist eine Zusatzleistung zum Elterngeld. Wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten sie jeweils 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
Der Partnerschaftsbonus wird als ElterngeldPlus ausgezahlt. Die Höhe liegt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat, abhängig von deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Teilzeit-Einkommen während des Bezugs.
Ja, Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie das alleinige Sorgerecht haben oder der andere Elternteil das Sorgerecht nicht ausüben kann. Sie müssen während der Bonus-Monate zwischen 24 und 32 Stunden arbeiten.
Wenn ein Elternteil auch nur in einem Monat weniger als 24 oder mehr als 32 Stunden arbeitet, muss der gesamte Partnerschaftsbonus für beide Eltern zurückgezahlt werden. Das kann bis zu 7.200 Euro pro Familie betragen.
Der Partnerschaftsbonus sollte idealerweise zusammen mit dem ersten Elterngeldantrag beantragt werden, auch wenn die Bonus-Monate erst später beginnen. Elterngeld wird rückwirkend nur für 3 Monate gezahlt.
Ja, der Partnerschaftsbonus ist eine Ergänzung zum ElterngeldPlus und wird zusätzlich zu den regulären Elterngeld-Monaten gezahlt. Eine geschickte Kombination kann den Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate strecken.
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Quellen und rechtliche Hinweise
Dieser Artikel basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie Informationen aus folgenden Quellen:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Familienportal des Bundes
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insb. § 4b
Rechtlicher Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine zuständige Elterngeldstelle.
Stand der Informationen: Februar 2026