ElterngeldPlus: Mehr Flexibilität für Eltern in Teilzeit
Das ElterngeldPlus ist die moderne Variante des Elterngelds für alle, die Familie und Beruf von Anfang an verbinden möchten. Es bietet dir die Möglichkeit, länger Elterngeld zu beziehen - ideal, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten willst.
Seit 2015 gibt es neben dem klassischen Basiselterngeld auch das ElterngeldPlus. Die Grundidee ist einfach: Du erhältst die Hälfte des monatlichen Basiselterngelds, dafür aber für den doppelten Zeitraum. Aus einem Monat Basiselterngeld werden also zwei Monate ElterngeldPlus.
Das klingt zunächst nach einem Nullsummenspiel - ist es aber nicht. Der Clou: Wenn du während des ElterngeldPlus-Bezugs in Teilzeit arbeitest, kann sich das ElterngeldPlus dem Basiselterngeld annähern. Im besten Fall erhältst du über die gesamte Bezugsdauer sogar mehr Geld als mit dem Basiselterngeld allein.
In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du über das ElterngeldPlus wissen musst: wie es berechnet wird, für wen es sich lohnt und wie du es optimal mit dem Basiselterngeld und dem Partnerschaftsbonus kombinierst.
Die wichtigsten Fakten zum ElterngeldPlus
- Höhe
- 50% des Basiselterngelds (150-900 Euro/Monat)
- Bezugsdauer
- Bis zu 28 Monate (als Paar)
- Maximaler Bezug
- Bis zum 32. Lebensmonat des Kindes
- Umrechnung
- 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus
- Teilzeitarbeit
- Bis zu 32 Stunden/Woche erlaubt
- Kombination
- Frei mit Basiselterngeld kombinierbar
Wie funktioniert ElterngeldPlus?
Das ElterngeldPlus basiert auf einem einfachen Prinzip: Es halbiert die monatliche Zahlung und verdoppelt dafür die Bezugsdauer. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll für Eltern, die schneller in den Beruf zurückkehren oder ihre Arbeitszeit nur reduzieren möchten.
Das Umrechnungsprinzip: 1 zu 2
Die Umrechnung ist mathematisch einfach: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn du also Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld hättest, kannst du stattdessen 24 Monate ElterngeldPlus beziehen.
Beispiel
Du hast Anspruch auf 1.800 Euro Basiselterngeld pro Monat. Als ElterngeldPlus erhältst du 900 Euro - aber für die doppelte Zeit.
Die Höhe des ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngelds, das dir ohne Einkommen nach der Geburt zustehen würde. Die Berechnung erfolgt auf Basis deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz).
ElterngeldPlus (ohne Teilzeit) = Basiselterngeld / 2 Bei einem Basiselterngeld von 1.800 Euro: ElterngeldPlus = 1.800 Euro / 2 = 900 Euro/Monat
Bezugsdauer: Bis zum 32. Lebensmonat
Anders als das Basiselterngeld, das nur bis zum 14. Lebensmonat gezahlt wird, kannst du ElterngeldPlus bis zum 32. Lebensmonat deines Kindes beziehen. Das gibt dir deutlich mehr Spielraum bei der Planung deiner Elternzeit.
Wichtig zu wissen
Die Gesamtzahl der Elterngeldmonate (Basiselterngeld + ElterngeldPlus umgerechnet) bleibt gleich. Du bekommst nicht "mehr" Elterngeld, aber du kannst es länger strecken.
Für wen lohnt sich ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus ist nicht für jeden die beste Wahl. Es wurde speziell für Eltern entwickelt, die während der Elternzeit zumindest teilweise erwerbstätig sein möchten. In folgenden Situationen kann sich ElterngeldPlus besonders lohnen:
Eltern mit Teilzeit-Wunsch
Du möchtest nach der Geburt in Teilzeit arbeiten (bis 32 Stunden/Woche)? Dann ist ElterngeldPlus ideal für dich. Denn hier greift der größte Vorteil: Das Teilzeiteinkommen wird beim ElterngeldPlus günstiger angerechnet als beim Basiselterngeld.
Während beim Basiselterngeld dein Teilzeitgehalt direkt vom Elterngeld abgezogen wird, bleibt beim ElterngeldPlus mehr übrig - und das für einen längeren Zeitraum.
Selbständige und Freiberufler
Als Selbständige/r hast du oft flexible Arbeitszeiten und kannst dein Arbeitspensum selbst steuern. ElterngeldPlus ermöglicht dir, dein Geschäft am Laufen zu halten, ohne komplett auf Elterngeld verzichten zu müssen.
Du kannst beispielsweise an wenigen Tagen pro Woche arbeiten und dennoch ElterngeldPlus beziehen - und das deutlich länger als mit Basiselterngeld.
Paare, die sich die Betreuung teilen
Ihr wollt euch die Kinderbetreuung partnerschaftlich aufteilen und beide in Teilzeit arbeiten? Mit ElterngeldPlus könnt ihr euren Elterngeldbezug auf bis zu 28 Monate ausdehnen.
Besonders attraktiv: In Kombination mit dem Partnerschaftsbonus erhaltet ihr bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate - wenn ihr beide parallel in Teilzeit arbeitet.
Alleinerziehende
Als Alleinerziehende/r stehen dir die vollen Partnerschaftsbonus- Monate allein zu. Mit ElterngeldPlus kannst du bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen - plus 4 Monate Partnerschaftsbonus.
Das gibt dir mehr Zeit und finanzielle Sicherheit, um Beruf und Kinderbetreuung zu organisieren.
Wann ist Basiselterngeld die bessere Wahl?
ElterngeldPlus ist nicht immer die beste Option. In folgenden Fällen solltest du beim Basiselterngeld bleiben:
- Du möchtest in der Elternzeit gar nicht arbeiten und dich voll auf dein Kind konzentrieren
- Du benötigst in den ersten Monaten das maximale monatliche Einkommen
- Dein Partner/deine Partnerin verdient deutlich mehr und soll schnell wieder Vollzeit arbeiten
- Du planst keine Teilzeitarbeit während der Elternzeit
ElterngeldPlus berechnen: Ein Praxisbeispiel
Um den Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus zu verstehen, rechnen wir ein konkretes Beispiel durch. So siehst du genau, wie sich beide Varianten auf dein Einkommen auswirken.
Ausgangssituation
Szenario
Anna verdient vor der Geburt 3.000 Euro netto pro Monat. Sie möchte nach den ersten 6 Monaten in Teilzeit (20 Stunden/Woche) arbeiten und dabei 1.500 Euro verdienen.
Schritt 1: Basiselterngeld berechnen
Zunächst berechnen wir Annas Basiselterngeld ohne Teilzeiteinkommen:
Basiselterngeld = Nettoeinkommen x 65%* Basiselterngeld = 3.000 Euro x 65% = 1.950 Euro/Monat *Der Prozentsatz variiert: 67% bei Einkommen unter 1.200 Euro, 65% bei Einkommen ab 1.200 Euro.
Schritt 2: ElterngeldPlus berechnen
Das ElterngeldPlus ohne Erwerbseinkommen beträgt die Hälfte:
ElterngeldPlus = Basiselterngeld / 2 ElterngeldPlus = 1.950 Euro / 2 = 975 Euro/Monat
Schritt 3: Vergleich ohne Teilzeitarbeit
Vergleich ohne Teilzeitarbeit
| Kriterium | Basiselterngeld 12 Monate | ElterngeldPlus 24 Monate |
|---|---|---|
Monatlicher Betrag | 1.950 Euro | 975 Euro |
Bezugsmonate | 12 Monate | 24 Monate |
Gesamtsumme | 23.400 Euro | 23.400 Euro |
Gleiches Ergebnis - unterschiedliche Verteilung
Ohne Teilzeitarbeit erhältst du in beiden Varianten die gleiche Gesamtsumme - nur unterschiedlich verteilt. ElterngeldPlus streckt das Geld auf einen längeren Zeitraum.
Schritt 4: Der Clou bei Teilzeitarbeit
Jetzt wird es interessant: Anna arbeitet ab dem 7. Monat in Teilzeit und verdient 1.500 Euro. Wie wirkt sich das aus?
Variante A: Basiselterngeld mit Teilzeit
Einkommensdifferenz = 3.000 Euro - 1.500 Euro = 1.500 Euro Basiselterngeld bei Teilzeit = 1.500 Euro x 65% = 975 Euro/Monat Gesamteinkommen (Teilzeit + Elterngeld) = 1.500 + 975 = 2.475 Euro/Monat
Variante B: ElterngeldPlus mit Teilzeit
Beim ElterngeldPlus gilt die sogenannte Deckelungsregel: Das ElterngeldPlus mit Teilzeiteinkommen ist auf das ElterngeldPlus ohne Einkommen begrenzt. Das bedeutet:
Theoretisches ElterngeldPlus = (3.000 - 1.500) x 65% / 2 = 487,50 Euro Aber: Das ElterngeldPlus ist auf 975 Euro gedeckelt! Da das theoretische ElterngeldPlus (487,50 Euro) unter der Deckelung (975 Euro) liegt, erhält Anna das theoretische ElterngeldPlus. Gesamteinkommen (Teilzeit + ElterngeldPlus) = 1.500 + 487,50 = 1.987,50 Euro/Monat
Moment, das ist doch weniger!
Stimmt - aber nur pro Monat. Der Vorteil liegt in der längeren Bezugsdauer. Rechnen wir das mal über den gesamten Zeitraum:
Schritt 5: Gesamtrechnung über 18 Monate
Anna plant: 6 Monate Vollzeit-Elternzeit, dann 12 Monate Teilzeit.
Vergleich: Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus
Anna: 6 Monate Vollzeit-Elternzeit, dann 12 Monate Teilzeit mit 1.500 Euro
Basiselterngeld
| Monat 1-6 (Vollzeit-Elternzeit) | 6 x 1.950 = 11.700 Euro |
| Monat 7-12 (Teilzeit + Elterngeld) | 6 x 2.475 = 14.850 Euro |
| Monat 13-18 (nur Teilzeit) | 6 x 1.500 = 9.000 Euro |
ElterngeldPlus
| Monat 1-12 (= 6 Basis-Monate) | 12 x 975 = 11.700 Euro |
| Monat 13-24 (Teilzeit + EG+) | 12 x 1.987,50 = 23.850 Euro |
| (längere Unterstützung) | - |
Fazit: In diesem Beispiel ist die Gesamtsumme gleich. Der Unterschied: Mit ElterngeldPlus bekommst du länger staatliche Unterstützung. Das kann bei der monatlichen Budgetplanung helfen und gibt dir mehr Sicherheit.
Wann ElterngeldPlus finanziell besser ist
ElterngeldPlus wird finanziell vorteilhafter, wenn dein Teilzeiteinkommen niedriger ist. Denn dann greift die Deckelungsregel zu deinen Gunsten:
Beispiel: Niedrigeres Teilzeiteinkommen
Angenommen Anna verdient in Teilzeit nur 800 Euro statt 1.500 Euro:
Theoretisches ElterngeldPlus = (3.000 - 800) x 65% / 2 = 715 Euro Deckelung = 975 Euro Da 715 Euro < 975 Euro, erhält Anna 975 Euro ElterngeldPlus! Gesamteinkommen = 800 + 975 = 1.775 Euro/Monat Bei Basiselterngeld: Basiselterngeld = (3.000 - 800) x 65% = 1.430 Euro Gesamteinkommen = 800 + 1.430 = 2.230 Euro/Monat ABER: Anna bekommt das ElterngeldPlus doppelt so lange!
Fazit
Je niedriger dein Teilzeiteinkommen, desto vorteilhafter ist ElterngeldPlus. Bei sehr geringem oder keinem Zuverdienst erhältst du de facto das gleiche wie beim Basiselterngeld - aber für die doppelte Zeit.
ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit: So funktioniert die Anrechnung
Die Kombination von ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit ist der eigentliche Grund, warum diese Variante eingeführt wurde. Die Anrechnungsregeln sind dabei entscheidend für deinen finanziellen Vorteil.
Die Deckelungsregel erklärt
Beim ElterngeldPlus gilt eine wichtige Besonderheit: Das ElterngeldPlus mit Teilzeiteinkommen kann niemals höher sein als das ElterngeldPlus ohne Einkommen. Diese Regel heißt "Deckelungsregel" und ist dein Freund:
ElterngeldPlus (mit Teilzeit) = MIN( ElterngeldPlus ohne Einkommen, (Differenz x Ersatzrate) / 2 ) ElterngeldPlus ohne Einkommen = Basiselterngeld / 2 Differenz = Einkommen vor Geburt - Teilzeiteinkommen Ersatzrate = 65% (bzw. 67% bei niedrigem Einkommen)
Wann gleicht sich ElterngeldPlus dem Basiselterngeld an?
Je niedriger dein Teilzeiteinkommen, desto mehr profitierst du von der Deckelung. Im Extremfall - bei keinem oder sehr geringem Zuverdienst - bekommst du das volle ElterngeldPlus, das bereits dem halben Basiselterngeld entspricht.
Das bedeutet: Bei gleichem Gesamtbetrag hast du doppelt so viele Monate Elterngeld-Unterstützung.
Arbeitszeitgrenze: 32 Stunden pro Woche
Um ElterngeldPlus (oder Basiselterngeld) während der Teilzeitarbeit zu erhalten, darfst du im Durchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze gilt seit September 2021 (vorher waren es 30 Stunden).
Durchschnittsberechnung
Die 32-Stunden-Grenze wird als Durchschnitt über den Bezugsmonat berechnet. Du kannst also in einer Woche mehr arbeiten, wenn du in einer anderen Woche weniger arbeitest.
Nachweis der Teilzeitarbeit
Für den Elterngeld-Antrag musst du deine geplante Arbeitszeit angeben. Nach Ablauf des Bezugszeitraums kann die Elterngeldstelle die tatsächliche Arbeitszeit prüfen. Halte daher folgende Nachweise bereit:
- Arbeitszeitvereinbarung oder Teilzeitvertrag
- Gehaltsabrechnungen mit ausgewiesenen Arbeitsstunden
- Bei Selbständigen: Dokumentation der Arbeitszeiten
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Die optimale Kombination
Der Partnerschaftsbonus ist eine Ergänzung zum ElterngeldPlus für Paare, die sich die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen. Er bietet bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate - wenn beide Partner bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus gewährt jedem Elternteil 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Die Voraussetzung: Beide Eltern arbeiten gleichzeitig in Teilzeit (24-32 Stunden/Woche) und beziehen in dieser Zeit ElterngeldPlus.
Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus
- Beide Eltern arbeiten 24-32 Stunden/Woche (Durchschnitt)
- Beide beziehen im gleichen Zeitraum ElterngeldPlus
- Der Bonus wird für 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Monate beantragt
Maximale Bezugsdauer mit Partnerschaftsbonus
Mit dem Partnerschaftsbonus könnt ihr als Paar folgende maximale Bezugsdauer erreichen:
| Elterngeld-Art | Person 1 | Person 2 | Gesamt |
|---|---|---|---|
| ElterngeldPlus (Basis) | 14 Monate | 14 Monate | 28 Monate |
| Partnerschaftsbonus | +4 Monate | +4 Monate | +8 Monate |
| Maximum | 18 Monate | 18 Monate | 36 Monate |
Mehr zum Partnerschaftsbonus
Erfahre alle Details zu Voraussetzungen, Berechnung und typischen Fallstricken.
7 Tipps für die optimale ElterngeldPlus-Nutzung
Die richtige Strategie beim ElterngeldPlus kann einen erheblichen finanziellen Unterschied machen. Hier sind unsere besten Tipps für deine Elterngeld-Planung:
Kombiniere strategisch
Du musst dich nicht für eine Variante entscheiden. Die meisten Eltern fahren am besten mit einer Kombination: Basiselterngeld in den ersten Monaten (maximales Einkommen), dann ElterngeldPlus, wenn du in Teilzeit gehst.
Nutze den Partnerschaftsbonus
Wenn ihr als Paar sowieso beide in Teilzeit arbeiten wollt, sichert euch unbedingt den Partnerschaftsbonus. Die zusätzlichen 4 Monate ElterngeldPlus pro Person können mehrere tausend Euro ausmachen.
Berechne verschiedene Szenarien
Die Berechnung ist komplex - nutze einen Elterngeld-Rechner, um verschiedene Szenarien durchzuspielen. Manchmal lohnt sich ein niedrigeres Teilzeitgehalt, weil du dann länger vom ElterngeldPlus profitierst.
Plane langfristig
ElterngeldPlus ermöglicht Bezug bis zum 32. Lebensmonat. Nutze diese Flexibilität für deine Familienplanung - etwa wenn ein Kitaplatz erst später frei wird oder ihr euch die Betreuung über einen längeren Zeitraum aufteilen wollt.
Beachte die 32-Stunden-Grenze
Arbeite im Durchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, sonst verlierst du den Elterngeld-Anspruch. Dokumentiere deine Arbeitszeiten sorgfältig, besonders als Selbständige/r.
Mutterschaftsgeld beachten
In den ersten 8 Wochen nach der Geburt (Mutterschutzfrist) erhält die Mutter Mutterschaftsgeld. Dieses wird auf das Elterngeld angerechnet. ElterngeldPlus kann daher erst nach dem Mutterschutz eine sinnvolle Option sein.
Elternzeit und Elterngeld trennen
Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge. Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, auch wenn du nur 14 Monate Elterngeld erhältst. Plane beides separat und stimme es aufeinander ab.
Häufige Fragen zum ElterngeldPlus
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das ElterngeldPlus
Ja, du kannst beide Varianten frei kombinieren und auch zwischen ihnen wechseln. Viele Eltern nutzen in den ersten Monaten Basiselterngeld und steigen dann auf ElterngeldPlus um, wenn sie in Teilzeit arbeiten.
Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Da Mutterschaftsgeld oft höher ist als Basiselterngeld, empfiehlt es sich, in den ersten 8 Wochen Basiselterngeld zu beantragen und erst danach auf ElterngeldPlus umzusteigen.
Ja, das ist möglich und sogar für den Partnerschaftsbonus erforderlich. Ihr könnt eure ElterngeldPlus-Monate parallel oder nacheinander beziehen - ganz wie es zu eurer Situation passt.
Wenn du im Durchschnitt eines Bezugsmonats mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest, verlierst du für diesen Monat den Anspruch auf Elterngeld. Die bereits gezahlten Beträge können zurückgefordert werden.
Ja, Selbständige haben den gleichen Anspruch auf ElterngeldPlus wie Angestellte. Allerdings musst du deine Arbeitszeiten und dein Einkommen nachweisen können. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher besonders wichtig.
Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, Elternzeit ist eine arbeitsrechtliche Freistellung. Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, aber nur für einen Teil davon Elterngeld beziehen (maximal 14-36 Monate je nach Variante).
Elterngeld wird nur für maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt. Du solltest deinen Antrag daher möglichst früh nach der Geburt stellen - idealerweise innerhalb der ersten 3 Lebensmonate.
Finde heraus, was für dich optimal ist
Jede Familie ist anders. Unser kostenloser Elterngeld-Rechner zeigt dir in wenigen Minuten, ob Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder eine Kombination für dich am besten ist.
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Quellen und rechtliche Hinweise
Dieser Artikel basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie Informationen aus folgenden Quellen:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Familienportal des Bundes
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insb. § 4a und § 4b
Rechtlicher Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine zuständige Elterngeldstelle.
Stand der Informationen: Februar 2026