Kurze Antwort
Steuerklasse 3 fuehrt zum hoechsten Elterngeld, da die Lohnsteuer am niedrigsten ist. Bei 3.500 EUR brutto erhaeltst du in Klasse 3 ca. 1.580 EUR Elterngeld -- rund 300-400 EUR mehr als in Klasse 1 und bis zu 600 EUR mehr als in Klasse 5.
Vorteil
Niedrigste Lohnsteuer = hoechstes Elterngeld
Differenz zu Klasse 1
Ca. 200-400 EUR/Monat mehr
Differenz zu Klasse 5
Ca. 300-600 EUR/Monat mehr
Voraussetzung
Verheiratet + rechtzeitig wechseln
In Steuerklasse 3 profitierst du vom doppelten Grundfreibetrag und einem niedrigen Steuersatz. Da die Lohnsteuer bei der Elterngeld-Berechnung vom Brutto abgezogen wird, bleibt ein hoeheres Elterngeld-Netto uebrig:
Dieser Effekt ist dauerhaft: Anders als bei der Einkommensteuer, wo sich Steuerklassenunterschiede ueber die Steuererklaerung ausgleichen, wird das Elterngeld nicht nachtraeglich korrigiert. Die einmal berechnete Hoehe bleibt bestehen.
Deshalb ist der rechtzeitige Wechsel in Steuerklasse 3 die wichtigste Optimierungsmassnahme fuer das Elterngeld.
Wie stark sich die Steuerklasse auswirkt, zeigt dieser Vergleich fuer ein Bruttoeinkommen von 3.500 EUR:
Steuerklasse 3:
Steuerklasse 1:
Steuerklasse 4:
Steuerklasse 5:
Die Differenz zwischen Klasse 3 und 5 betraegt hier 357 EUR pro Monat -- ueber 12 Monate sind das 4.284 EUR.
Berechne dein Elterngeld mit Steuerklasse 3
Zum RechnerDer Steuerklassenwechsel lohnt sich fast immer, wenn der Elterngeld beziehende Partner nicht bereits in Klasse 3 ist:
Praxis-Tipp: Wenn du weisst, dass du Kinder planst, wechsle praeventiv in Klasse 3. Der Wechsel kostet nichts und ist jederzeit rueckgaengig zu machen. Ueber die Steuererklaerung zahlt das Paar insgesamt nicht mehr Steuern -- nur die monatliche Verteilung aendert sich.
Je nach Einkommen 200-600 EUR mehr pro Monat als in Klasse 5. Ueber 12 Monate summiert sich das auf 2.400 bis 7.200 EUR. Je hoeher das Einkommen, desto groesser die Differenz.
Ja, bei der Kombination 3/5 wechselt der andere Partner automatisch in Klasse 5 und zahlt monatlich mehr Steuern. Ueber die Steuererklaerung gleicht sich die Gesamtbelastung aber aus.
Nein, Steuerklasse 3 gibt es nur fuer Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Unverheiratete sind in Klasse 1 und koennen nicht wechseln.
Ja, wenn ihr ohnehin heiraten wollt, kann eine Heirat vor der Schwangerschaft finanziell vorteilhaft sein. Durch den Wechsel in Klasse 3 steigt das Elterngeld erheblich.
Dann sollte derjenige in Klasse 3 wechseln, der Elterngeld beziehen wird. Die 7-Monats-Regel muss beachtet werden. Bei gleichem Verdienst ist der absolute Effekt etwas geringer.
Nein, ein rechtmaessig durchgefuehrter Steuerklassenwechsel wird von der Elterngeldstelle akzeptiert. Die Optimierung ist legal und vom Gesetzgeber vorgesehen.
Wenn die neue Steuerklasse in weniger als 7 der 12 Bemessungsmonate gilt. Dann zieht die Elterngeldstelle die alte, ueberwiegend gueltige Steuerklasse heran.
Der einzige Nachteil: Dein Partner hat monatlich weniger Netto. Das gleicht sich aber ueber die Steuererklaerung aus. Langfristig zahlt ihr als Paar nicht mehr Steuern insgesamt.
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