Kurze Antwort
Die Ersatzrate bestimmt, welcher Prozentsatz des Einkommens als Elterngeld ersetzt wird. Sie liegt zwischen 65 und 100 Prozent: 67 % bei 1.000-1.200 EUR Netto, Absenkung auf 65 % zwischen 1.200 und 1.240 EUR, und bis zu 100 % bei sehr niedrigem Einkommen unter 1.000 EUR.
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Standardrate
65 % ab 1.240 EUR Netto
67-%-Zone
1.000-1.200 EUR
Geringverdiener
Bis 100 % unter 1.000 EUR
Formel
+0,1 % pro 2 EUR unter Schwelle
Das BEEG definiert eine gestaffelte Ersatzrate, bezogen auf das Elterngeld-Netto (nicht das echte Netto):
Zone 1: Ab 1.240 EUR (Standardrate)
Zone 2: 1.200-1.240 EUR (Absenkungszone)
Zone 3: 1.000-1.200 EUR
Zone 4: Unter 1.000 EUR (Geringverdiener)
So rechnest du die Ersatzrate selbst aus:
Bei Netto ab 1.240 EUR: Rate = 65 %.
Bei Netto zwischen 1.200 und 1.240 EUR:
Bei Netto zwischen 1.000 und 1.200 EUR: Rate = 67 %.
Bei Netto unter 1.000 EUR:
Berechne deine persoenliche Ersatzrate
Zum RechnerDie gestaffelte Ersatzrate ist ein sozialpolitisches Instrument mit klaren Zielen:
Im internationalen Vergleich liegt Deutschlands Ersatzrate im Mittelfeld. Schweden (ca. 80 %) und Daenemark (100 % fuer 32 Wochen) sind grosszuegiger, waehrend die USA gar kein bundesweites Elterngeld kennen.
Nein, die Ersatzrate wird gleich berechnet. Der Unterschied: Beim ElterngeldPlus wird der errechnete Betrag halbiert und dafuer doppelt so lange gezahlt.
Auf das Elterngeld-Netto -- das ist das Brutto nach Abzug pauschaler Sozialabgaben (21 %) und Lohnsteuer. Nicht das tatsaechliche Netto von der Gehaltsabrechnung.
Nein, 100 % ist das absolute Maximum. Rechnerisch wuerde die Formel bei sehr niedrigem Einkommen hoehere Werte ergeben, aber es wird bei 100 % gedeckelt.
Die Ersatzrate richtet sich weiter nach dem Elterngeld-Netto vor der Geburt. Bei Zuverdienst wird diese Rate auf die Einkommensdifferenz angewendet; bei hohem Einkommen wird das Vor-Geburts-Netto dafuer auf 2.770 EUR begrenzt.
Nein, die Ersatzrate wird einmal bei Antragstellung festgelegt und gilt fuer die gesamte Bezugsdauer. Sie wird nicht monatlich neu berechnet.
Der Geschwisterbonus aendert nicht die Ersatzrate, sondern erhoeht das errechnete Elterngeld um 10 % (mindestens 75 EUR). Er wird nach Anwendung der Ersatzrate aufgeschlagen.
65 % -- die grosse Mehrheit der Eltern verdient mindestens 1.240 EUR Elterngeld-Netto und faellt damit in die Standardrate. Nur bei niedrigerem Einkommen gelten die erhoehten Saetze.
Die Ersatzrate wird auf die erste Nachkommastelle berechnet. Das Elterngeld selbst wird dann auf den vollen Cent genau ermittelt und gerundet ausgezahlt.
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