Kurze Antwort
Die Ersatzrate bestimmt, welcher Prozentsatz des Einkommens als Elterngeld ersetzt wird. Sie liegt zwischen 65 und 100 Prozent: 65 % ab 1.200 EUR Netto, gleitend bis 67 % bei 1.000-1.200 EUR, und bis zu 100 % bei sehr niedrigem Einkommen unter 1.000 EUR.
Standardrate
65 % ab 1.200 EUR Netto
Uebergangszone
65-67 % bei 1.000-1.200 EUR
Geringverdiener
Bis 100 % unter 1.000 EUR
Formel
+0,1 % pro 2 EUR unter Schwelle
Das BEEG definiert eine gleitende Ersatzrate in drei Bereichen, bezogen auf das Elterngeld-Netto (nicht das echte Netto):
Zone 1: Ueber 1.200 EUR (Standardrate)
Zone 2: 1.000-1.200 EUR (Uebergangszone)
Zone 3: Unter 1.000 EUR (Geringverdiener)
So rechnest du die Ersatzrate selbst aus:
Bei Netto ueber 1.200 EUR: Rate = 65 % (fertig)
Bei Netto zwischen 1.000 und 1.200 EUR:
Achtung, Korrektur: Die Erhoehung in Zone 2 betraegt nur von 65 auf 67 %, also maximal 2 Prozentpunkte ueber die 200-EUR-Spanne. Die korrekte Formel: Rate = 67 % - (Netto - 1.000) x 0,01. Bei 1.060 EUR: 67 % - 60 x 0,01 = 67 % - 0,6 % = 66,4 %.
Bei Netto unter 1.000 EUR:
Berechne deine persoenliche Ersatzrate
Zum RechnerDie gestaffelte Ersatzrate ist ein sozialpolitisches Instrument mit klaren Zielen:
Im internationalen Vergleich liegt Deutschlands Ersatzrate im Mittelfeld. Schweden (ca. 80 %) und Daenemark (100 % fuer 32 Wochen) sind grosszuegiger, waehrend die USA gar kein bundesweites Elterngeld kennen.
Nein, die Ersatzrate wird gleich berechnet. Der Unterschied: Beim ElterngeldPlus wird der errechnete Betrag halbiert und dafuer doppelt so lange gezahlt.
Auf das Elterngeld-Netto -- das ist das Brutto nach Abzug pauschaler Sozialabgaben (21 %) und Lohnsteuer. Nicht das tatsaechliche Netto von der Gehaltsabrechnung.
Nein, 100 % ist das absolute Maximum. Rechnerisch wuerde die Formel bei sehr niedrigem Einkommen hoehere Werte ergeben, aber es wird bei 100 % gedeckelt.
Die Ersatzrate wird auf die Einkommensdifferenz (vorher minus Teilzeit) angewendet. Je nach Hoehe der Differenz kann eine andere Zone gelten.
Nein, die Ersatzrate wird einmal bei Antragstellung festgelegt und gilt fuer die gesamte Bezugsdauer. Sie wird nicht monatlich neu berechnet.
Der Geschwisterbonus aendert nicht die Ersatzrate, sondern erhoeht das errechnete Elterngeld um 10 % (mindestens 75 EUR). Er wird nach Anwendung der Ersatzrate aufgeschlagen.
65 % -- die grosse Mehrheit der Eltern verdient ueber 1.200 EUR Elterngeld-Netto und faellt damit in die Standardrate. Nur bei niedrigem Einkommen gelten die erhoehten Saetze.
Die Ersatzrate wird auf die erste Nachkommastelle berechnet. Das Elterngeld selbst wird dann auf den vollen Cent genau ermittelt und gerundet ausgezahlt.
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