Geschwisterbonus Elterngeld: 10% mehr Elterngeld für Geschwisterkinder
Alles zum Geschwisterbonus beim Elterngeld: Wer hat Anspruch, wie wird er berechnet und was ist der Mindestbetrag?
Familien mit mehreren kleinen Kindern haben einen besonders hohen Betreuungsbedarf. Der Gesetzgeber honoriert dies mit dem Geschwisterbonus: Wer bereits ein oder mehrere kleine Kinder hat und erneut Elterngeld beantragt, erhält einen Zuschlag von 10% auf das Elterngeld - mindestens aber 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld.
In diesem Ratgeber erklären wir dir die genauen Voraussetzungen nach BEEG §2a Abs. 1, zeigen dir mit Beispielen, wie der Geschwisterbonus berechnet wird, und klären, wann der Bonus entfällt.
Was ist der Geschwisterbonus?
Der Geschwisterbonus ist ein Zuschlag auf das Elterngeld, den Familien erhalten, wenn sie bereits ein oder mehrere jüngere Kinder im Haushalt haben. Er soll den erhöhten Betreuungsaufwand bei mehreren kleinen Kindern ausgleichen und Familien finanziell unterstützen.
Geschwisterbonus auf einen Blick
- Höhe
- 10% Zuschlag auf das zustehende Elterngeld
- Mindestbetrag (Basiselterngeld)
- 75 Euro pro Monat
- Mindestbetrag (ElterngeldPlus)
- 37,50 Euro pro Monat
- Voraussetzung
- Mindestens 1 Kind unter 3 Jahren ODER 2 Kinder unter 6 Jahren im Haushalt
- Rechtsgrundlage
- BEEG §2a Abs. 1
Wer hat Anspruch auf den Geschwisterbonus?
Der Anspruch auf den Geschwisterbonus hängt vom Alter der bereits im Haushalt lebenden Kinder ab. Es gibt zwei Varianten, von denen eine erfüllt sein muss.
Anspruchsvoraussetzungen
Du hast Anspruch auf den Geschwisterbonus, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Variante 1: Mindestens ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren lebt im selben Haushalt (das Neugeborene + 1 Kind unter 3).
- Variante 2: Mindestens zwei ältere Geschwisterkinder unter 6 Jahren leben im selben Haushalt (das Neugeborene + 2 Kinder unter 6).
Entscheidend ist, dass die Kinder im gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil leben, der den Elterngeldantrag stellt. Das Alter wird monatsgenau geprüft.
Beispiel Variante 1: Dein erstes Kind ist 2 Jahre alt und dein zweites Kind wird geboren. Da das erste Kind noch unter 3 ist, erhältst du den Geschwisterbonus für das zweite Kind - so lange, wie das erste Kind unter 3 ist.
Beispiel Variante 2: Du hast zwei Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren, und dein drittes Kind wird geboren. Da du zwei Kinder unter 6 im Haushalt hast, erhältst du den Geschwisterbonus - so lange, wie mindestens zwei der älteren Kinder unter 6 sind.
Berechnung des Geschwisterbonus
Der Geschwisterbonus beträgt 10% des zustehenden Elterngelds. Er wird auf das bereits berechnete Elterngeld aufgeschlagen, nachdem alle anderen Berechnungsschritte (Ersatzrate, ggf. Anrechnung von Zuverdienst) abgeschlossen sind.
Berechnung des Geschwisterbonus
Beispiel: Lisa hat ein 2-jähriges Kind und bekommt ihr zweites Baby. Elterngeld-Netto: 2.500 Euro.
| Elterngeld-Netto vor Geburt | 2.500 Euro |
| x Ersatzrate | 65% |
| = Basiselterngeld | 1.625 Euro |
| + Geschwisterbonus (10%) | 162,50 Euro |
Fazit: Lisa erhält monatlich 162,50 Euro mehr durch den Geschwisterbonus - über 12 Monate sind das 1.950 Euro zusätzlich.
Geschwisterbonus beim ElterngeldPlus
Gleiches Beispiel mit ElterngeldPlus statt Basiselterngeld
| ElterngeldPlus (50% des Basis) | 812,50 Euro |
| + Geschwisterbonus (10%) | 81,25 Euro |
Fazit: Beim ElterngeldPlus beträgt der Geschwisterbonus 81,25 Euro pro Monat - über 24 Monate sind das ebenfalls 1.950 Euro zusätzlich.
Mindestbetrag des Geschwisterbonus
Mindestbetrag: 75 Euro bzw. 37,50 Euro
Der Geschwisterbonus beträgt mindestens:
- 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld
- 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus
Der Mindestbetrag greift, wenn 10% des Elterngelds weniger als 75 Euro (bzw. 37,50 Euro) ergeben. Das ist der Fall, wenn das Basiselterngeld unter 750 Euro pro Monat liegt. Besonders wichtig ist der Mindestbetrag für Eltern mit geringem oder keinem Einkommen, die nur den Mindestbetrag von 300 Euro (Basis) erhalten: Statt 30 Euro (10% von 300€) bekommen sie 75 Euro Geschwisterbonus.
Der Mindestbetrag gilt auch dann, wenn du während des Elterngeldbezugs Einkommen erzielst (Teilzeit). Er wird auf das nach Anrechnung verbleibende Elterngeld aufgeschlagen, beträgt aber immer mindestens 75 Euro (Basis) bzw. 37,50 Euro (Plus).
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Adoptiv- und Pflegekinder beim Geschwisterbonus
Geschwisterbonus auch für Adoptiv- und Pflegekinder
Der Geschwisterbonus gilt nicht nur für leibliche Kinder. Auch Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, werden bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen berücksichtigt. Entscheidend ist allein, dass die Kinder im selben Haushalt leben wie der Elternteil, der Elterngeld beantragt.
Auch Kinder des Partners/der Partnerin (Stiefkinder), die im gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurden, zählen als Geschwisterkinder im Sinne des BEEG §2a.
Wann entfällt der Geschwisterbonus?
Achtung: Der Geschwisterbonus kann während des Bezugs entfallen
Der Geschwisterbonus wird monatsgenau geprüft. Wenn das ältere Geschwisterkind während des Elterngeldbezugs die Altersgrenze überschreitet, entfällt der Bonus ab dem Folgemonat. Das kann mitten im Bezugszeitraum passieren.
Beispiel: Dein erstes Kind wird am 15. März 3 Jahre alt. Bis einschließlich März erhältst du den Geschwisterbonus, ab April entfällt er. Wenn du kein zweites Kind unter 6 hast, verlierst du den Bonus.
Der Wegfall betrifft folgende Situationen:
- Variante 1 (1 Kind unter 3): Das ältere Kind wird 3 Jahre alt und es gibt kein weiteres Kind unter 3 im Haushalt.
- Variante 2 (2 Kinder unter 6): Eines der Kinder wird 6 Jahre alt, sodass weniger als 2 Kinder unter 6 im Haushalt leben.
- Auszug des Kindes: Ein Geschwisterkind zieht aus dem gemeinsamen Haushalt aus (z.B. bei Trennung der Eltern).
Tipp: Bezugsmonate geschickt legen
Wenn du weißt, dass der Geschwisterbonus während des Bezugszeitraums entfallen wird, plane die Monate mit dem höheren Elterngeld (Basiselterngeld + Geschwisterbonus) möglichst in die Zeit, in der der Bonus noch gilt. Danach kannst du auf ElterngeldPlus ohne Geschwisterbonus wechseln.
Häufig gestellte Fragen zum Geschwisterbonus
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Geschwisterbonus beim Elterngeld
Nicht automatisch. Der Geschwisterbonus hängt vom Alter des ersten Kindes ab. Wenn dein erstes Kind bei der Geburt des zweiten Kindes noch unter 3 Jahre alt ist, erhältst du den Bonus. Ist das erste Kind bereits 3 oder älter, gibt es keinen Geschwisterbonus (es sei denn, du hast zusätzlich ein zweites Kind unter 6).
Nein, der Geschwisterbonus beträgt immer 10% (mindestens 75 Euro Basis / 37,50 Euro Plus), unabhängig davon, wie viele Geschwisterkinder im Haushalt leben. Es gibt keinen doppelten oder dreifachen Geschwisterbonus. Allerdings gibt es den Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Monat für jedes weitere Kind bei Mehrgeburten - dieser ist unabhängig vom Geschwisterbonus.
Du musst den Geschwisterbonus nicht separat beantragen, aber du musst im Elterngeldantrag angeben, dass weitere Kinder im Haushalt leben. Die Elterngeldstelle prüft dann automatisch, ob die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus erfüllt sind. Vergiss nicht, die Geburtsurkunden der Geschwisterkinder beizufügen.
Ja, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen, erhält jeder den Geschwisterbonus auf sein jeweiliges Elterngeld. Der Bonus wird individuell auf das Elterngeld des jeweiligen Elternteils berechnet. Wenn die Mutter 1.500 Euro Elterngeld bekommt, erhält sie 150 Euro Bonus. Wenn der Vater 1.800 Euro bekommt, erhält er 180 Euro Bonus.
Ja! Der Geschwisterbonus wird auf den Höchstbetrag von 1.800 Euro (Basiselterngeld) bzw. 900 Euro (ElterngeldPlus) aufgeschlagen. Wenn du bereits den Höchstbetrag erreichst, erhältst du zusätzlich mindestens 75 Euro (Basis) bzw. 37,50 Euro (Plus) Geschwisterbonus. Das Elterngeld kann also mit Geschwisterbonus bis zu 1.980 Euro (Basis) bzw. 990 Euro (Plus) betragen.
Der Geschwisterbonus wird monatsgenau geprüft, basierend auf den Lebensmonaten des Neugeborenen. Für jeden Bezugsmonat wird geprüft, ob die Voraussetzungen (Kind unter 3 bzw. zwei Kinder unter 6) am Anfang des Bezugsmonats erfüllt sind. Wird das ältere Kind mitten im Monat 3 Jahre alt, entfällt der Bonus ab dem folgenden Bezugsmonat.
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Quellen und rechtliche Hinweise
Dieser Artikel basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie Informationen aus folgenden Quellen:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Familienportal des Bundes
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Rechtlicher Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine zuständige Elterngeldstelle.
Stand der Informationen: Februar 2026