Elterngeld Dauer: Wie lange bekommt man Elterngeld? (2026)
Alle Bezugsmodelle im Überblick: Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und die optimale Kombination für deine Familie.
“Wie lange bekomme ich Elterngeld?” - das ist eine der häufigsten Fragen werdender Eltern. Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn seit der Einführung von ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus gibt es mehrere Modelle, die sich kombinieren lassen. Dazu kommt die Überlappungsregel seit April 2024 und der Frühgeburten-Bonus.
In diesem Ratgeber geben wir dir einen vollständigen Überblick über alle Bezugsmodelle, ihre Voraussetzungen und die optimale Kombination. So kannst du die Elterngeldmonate optimal auf eure Familie abstimmen - nach BEEG §4.
Übersicht: Alle Bezugsmodelle auf einen Blick
Elterngeld-Bezugsdauer im Überblick
- Basiselterngeld
- 12 Monate + 2 Partnermonate = max. 14 Monate pro Familie
- ElterngeldPlus
- 24 Monate + 4 Partnermonate = max. 28 Monate pro Familie
- Partnerschaftsbonus
- 2-4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus pro Elternteil
- Kombination
- 1 Monat Basis = 2 Monate Plus (frei kombinierbar)
- Frühgeburten-Bonus
- 1-4 zusätzliche Monate Basiselterngeld bei Frühgeburt
Die Bezugsdauer lässt sich durch geschickte Kombination der verschiedenen Modelle auf bis zu 32 Monate oder mehr strecken. Dabei gilt die Grundregel: Je länger der Bezug, desto niedriger die monatliche Zahlung, aber desto höher oft die Gesamtsumme (besonders bei Teilzeit).
Basiselterngeld: 12+2 Monate
Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt, wobei ein einzelner Elternteil maximal 12 Monate beziehen kann. Die zwei zusätzlichen “Partnermonate” stehen der Familie nur zu, wenn auch der andere Elternteil für mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht und dabei weniger verdient als vor der Geburt.
Der Bezugszeitraum ist auf die ersten 14 Lebensmonate des Kindes begrenzt. Nach dem 14. Lebensmonat ist kein Basiselterngeld mehr möglich - dann kommt nur noch ElterngeldPlus in Frage. Die Monate können zwischen den Partnern flexibel aufgeteilt werden, zum Beispiel 12+2, 10+4 oder 7+7.
Die Partnermonate: So funktioniert das 12+2-Modell
Die Bezeichnung “Partnermonate” ist etwas irreführend. Es handelt sich um 2 zusätzliche Basiselterngeld-Monate, die der Familie zustehen, wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen. Die Aufteilung ist flexibel - es müssen nicht zwingend genau 12+2 sein. Möglich sind alle Kombinationen, bei denen jeder mindestens 2 Monate übernimmt, zum Beispiel 10+4, 8+6 oder 7+7.
Monate müssen nicht zusammenhängen
Du musst die Elterngeldmonate nicht am Stück nehmen. Du kannst den Bezug auch aufteilen und zwischendurch aussetzen. Zum Beispiel: 6 Monate Elterngeld direkt nach der Geburt, dann 3 Monate Pause (Wiedereinstieg), dann nochmal 4 Monate Elterngeld. Die einzige Einschränkung: Basiselterngeld ist nur in den ersten 14 Lebensmonaten möglich.
ElterngeldPlus: Doppelte Dauer, halber Betrag
Die Umrechnungsregel: 1 Monat Basis = 2 Monate Plus
ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngelds, dafür wird es doppelt so lange gezahlt. Aus 12 Monaten Basiselterngeld werden 24 Monate ElterngeldPlus, aus 14 Monaten (mit Partnermonaten) werden 28 Monate. Die Gesamtsumme bleibt bei Nichterwerbstätigkeit gleich - bei Teilzeitarbeit kann ElterngeldPlus sogar mehr bringen.
ElterngeldPlus kann im Gegensatz zum Basiselterngeld über den 14. Lebensmonat hinaus bezogen werden - bis zum 32. Lebensmonat des Kindes. Das macht es besonders attraktiv für Eltern, die länger in Teilzeit arbeiten und das Elterngeld als Aufstockung nutzen möchten.
Die Partnermonate werden beim ElterngeldPlus verdoppelt: Statt 2 zusätzlicher Monate gibt es 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Zusammen mit dem Partnerschaftsbonus (bis zu 4 weitere Monate pro Elternteil) kann sich die Bezugsdauer deutlich verlängern.
Neue Überlappungsregel ab April 2024
Wichtige Änderung: Kein gleichzeitiger Basiselterngeld-Bezug mehr
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt: Beide Elternteile dürfen Basiselterngeld nicht mehr gleichzeitig beziehen. Die einzige Ausnahme ist der erste Lebensmonat des Kindes.
Das bedeutet: Wenn die Mutter in den Monaten 1-6 Basiselterngeld bezieht, kann der Vater frühestens ab Monat 7 Basiselterngeld beziehen (oder im 1. Lebensmonat gleichzeitig).
Die Überlappungsregel betrifft nur das Basiselterngeld. Folgende Kombinationen sind weiterhin gleichzeitig möglich:
- Basiselterngeld (Partner A) + ElterngeldPlus (Partner B)
- ElterngeldPlus (Partner A) + ElterngeldPlus (Partner B)
- Partnerschaftsbonus (beide Partner gleichzeitig)
Diese Regelung betrifft vor allem Familien, die früher beide Partner in den ersten Monaten gemeinsam zu Hause haben wollten. Sie müssen nun umplanen und zum Beispiel auf ElterngeldPlus für einen Partner ausweichen oder die Monate abwechselnd nehmen.
Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Du kannst Basiselterngeld und ElterngeldPlus frei kombinieren. Dabei gilt die Umrechnungsregel: 1 Monat Basis = 2 Monate Plus. Hier sind drei typische Modelle.
Drei Kombinationsmodelle für ein Paar
Netto vor Geburt: Mutter 2.500€, Vater 3.000€
Modell A: Klassisch (12+2 Basis)
| Mutter: 12 Monate Basis | 12 x 1.625€ = 19.500€ |
| Vater: 2 Monate Basis | 2 x 1.950€ = 3.900€ |
| Gesamtdauer | 14 Monate |
Modell B: Kombi (6 Basis + 12 Plus + 2 Basis Vater)
| Mutter: 6 Mon. Basis + 12 Mon. Plus | 9.750€ + 9.750€ = 19.500€ |
| Vater: 2 Monate Basis | 2 x 1.950€ = 3.900€ |
| Gesamtdauer | 20 Monate |
Fazit: Die Gesamtsumme ohne Teilzeit-Einkommen bleibt gleich, aber die Bezugsdauer verlängert sich durch ElterngeldPlus. Bei Teilzeit-Zuverdienst kann Modell B sogar mehr Gesamteinkommen bringen.
Der optimale Zeitpunkt für den Wechsel
Viele Familien starten mit Basiselterngeld (höhere monatliche Zahlung in der intensiven Anfangsphase) und wechseln dann auf ElterngeldPlus, wenn ein Elternteil in Teilzeit zurückkehrt. Ein typischer Zeitpunkt für den Wechsel ist nach 6-8 Monaten, wenn die Eingewöhnung in der Kita beginnt und ein Elternteil schrittweise wieder arbeitet.
Finde die optimale Bezugsdauer für eure Familie
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Frühgeburten-Bonus: Zusätzliche Monate bei Frühgeburt
Eltern von Frühgeborenen erhalten seit September 2021 zusätzliche Monate Basiselterngeld. Die Anzahl der Bonusmonate richtet sich danach, wie viele Wochen das Kind vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurde.
Frühgeburten-Bonus: Zusätzliche Elterngeld-Monate
| Kriterium | Wochen vor ET Errechneter Termin | Bonus-Monate Zusätzliches Basiselterngeld |
|---|---|---|
Geburt mind. 6 Wochen vor ET | 6-8 Wochen zu früh | +1 Monat |
Geburt mind. 8 Wochen vor ET | 8-12 Wochen zu früh | +2 Monate |
Geburt mind. 12 Wochen vor ET | 12-16 Wochen zu früh | +3 Monate |
Geburt mind. 16 Wochen vor ET | 16+ Wochen zu früh | +4 Monate |
Die Bonusmonate werden dem Elterngeldbudget der Familie hinzugerechnet. Eine Familie, die normalerweise 14 Monate Basiselterngeld erhält und deren Kind 10 Wochen zu früh geboren wird, hat Anspruch auf 14 + 2 = 16 Monate Basiselterngeld. Die Bonusmonate können auf beide Elternteile aufgeteilt werden.
Nachweis für den Frühgeburten-Bonus
Als Nachweis für die Frühgeburt benötigst du den errechneten Geburtstermin (aus dem Mutterpass) und die tatsächliche Geburtsurkunde. Die Elterngeldstelle berechnet daraus die Differenz in Wochen und gewährt die entsprechenden Bonusmonate.
Alleinerziehende: 14 Monate allein
14 Monate für Alleinerziehende
Alleinerziehende können alle 14 Monate Basiselterngeld (bzw. 28 Monate ElterngeldPlus) allein beziehen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen:
- Das alleinige Sorgerecht haben ODER
- Das Kind lebt nicht beim anderen Elternteil im selben Haushalt
- Der andere Elternteil ist nicht in der Lage, das Kind zu betreuen (z.B. schwere Erkrankung)
Auch bei Alleinerziehenden gilt: Das Einkommen muss in mindestens 2 Monaten geringer sein als vor der Geburt, um die vollen 14 Monate zu erhalten. In der Praxis ist diese Voraussetzung fast immer erfüllt.
Häufig gestellte Fragen zur Elterngeld-Dauer
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Bezugsdauer des Elterngelds
Die maximale Dauer hängt von deinem gewählten Modell ab. Basiselterngeld: bis zu 14 Monate. ElterngeldPlus: bis zu 28 Monate. Mit Partnerschaftsbonus: bis zu 32+ Monate für die Familie. Bei Kombination der Modelle liegt die maximale Dauer für einen einzelnen Elternteil bei 12 Monaten Basis (24 Monate Plus) plus bis zu 4 Monaten Partnerschaftsbonus.
Seit April 2024 gilt: Basiselterngeld kann nicht mehr gleichzeitig von beiden Eltern bezogen werden (Ausnahme: 1. Lebensmonat). Weiterhin gleichzeitig möglich sind: Basiselterngeld + ElterngeldPlus, ElterngeldPlus + ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus (hier sogar erforderlich).
Ja, du kannst die Monate innerhalb des erlaubten Zeitraums frei verteilen. Basiselterngeld ist nur in den ersten 14 Lebensmonaten möglich. ElterngeldPlus kann bis zum 32. Lebensmonat bezogen werden. Du musst die Monate nicht am Stück nehmen. Eine einmal getroffene Zuordnung kann auf Antrag geändert werden, solange der Bezug noch nicht abgeschlossen ist.
Ja, die ersten beiden Lebensmonate des Kindes gelten für die Mutter automatisch als Basiselterngeld-Monate, da in dieser Zeit Mutterschaftsgeld gezahlt wird. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. In den meisten Fällen ist das Mutterschaftsgeld mindestens so hoch wie das Elterngeld, sodass kein zusätzliches Elterngeld ausgezahlt wird.
Wenn du während des Elterngeldbezugs erneut schwanger wirst, hast du für das zweite Kind eigenen Anspruch auf Elterngeld. Für die Berechnung wird in der Regel das Einkommen vor der ersten Schwangerschaft herangezogen (nicht das reduzierte Einkommen während der Elternzeit). Der Bezug für das erste Kind endet nicht automatisch.
Ja, Urlaub während des Elterngeldbezugs ist erlaubt. Auch Auslandsurlaube sind möglich, solange du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst. Bei längeren Auslandsaufenthalten (über 3 Monate) kann der Anspruch allerdings gefährdet sein, da du den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland verlieren könntest.
Bei Zwillingen oder Mehrlingen erhöhst du dein Elterngeld um 300 Euro pro Monat (Mehrlingszuschlag), aber die Bezugsdauer verlängert sich nicht. Du erhältst also 14 Monate Basiselterngeld (bzw. 28 Monate ElterngeldPlus) mit dem Mehrlingszuschlag, nicht 28 Monate (bzw. 56 Monate). Die zusätzlichen 300 Euro gelten für das zweite und jedes weitere Kind.
Weitere Ratgeber zum Thema Elterngeld
Basiselterngeld im Detail
Alles über das Basiselterngeld: Anspruch, Höhe, Berechnung und Optimierungstipps.
ElterngeldPlus erklärt
Grundlagen des ElterngeldPlus: Voraussetzungen, Berechnung und Kombination.
Partnerschaftsbonus
Bis zu 4 zusätzliche Monate Elterngeld durch den Partnerschaftsbonus.
ElterngeldPlus & Zuverdienst
Optimale Teilzeit-Stunden und Zuverdienst bei ElterngeldPlus berechnen.
Quellen und rechtliche Hinweise
Dieser Artikel basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie Informationen aus folgenden Quellen:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Familienportal des Bundes
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Rechtlicher Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine zuständige Elterngeldstelle.
Stand der Informationen: Februar 2026