Elterngeld Dauer: Wie lange bekommt man Elterngeld? (2026)
Alle Bezugsmodelle im Überblick: Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und die optimale Kombination für deine Familie.
“Wie lange bekomme ich Elterngeld?” - das ist eine der häufigsten Fragen werdender Eltern. Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn seit der Einführung von ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus gibt es mehrere Modelle, die sich kombinieren lassen. Dazu kommt die Überlappungsregel seit April 2024 und der Frühgeburten-Bonus.
In diesem Ratgeber geben wir dir einen vollständigen Überblick über alle Bezugsmodelle, ihre Voraussetzungen und die optimale Kombination. So kannst du die Elterngeldmonate optimal auf eure Familie abstimmen - nach BEEG §4.
Reformentwurf: kürzere Bezugsdauer geplant
Die folgenden 12+2-Regeln gelten weiterhin. Ein noch nicht beschlossener Entwurf sieht insgesamt zwölf Monate und drei reservierte Monate je Elternteil vor. Den Gesetzgebungsstand, Beispiele und alle offenen Fragen erklären wir im Reform-Tracker zum Elterngeld 2027.
Übersicht: Alle Bezugsmodelle auf einen Blick
Elterngeld-Bezugsdauer im Überblick
- Basiselterngeld
- 12 Monate + 2 Partnermonate = max. 14 Monate pro Familie
- ElterngeldPlus
- Bis zu 28 Personenmonate als Paar bei vollständiger Umwandlung
- Partnerschaftsbonus
- 2-4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus pro Elternteil
- Kombination
- 1 Monat Basis = 2 Monate Plus (frei kombinierbar)
- Frühgeburten-Bonus
- 1-4 zusätzliche Monate Basiselterngeld bei Frühgeburt
Die Bezugsdauer lässt sich durch geschickte Kombination der verschiedenen Modelle innerhalb der gesetzlichen Zeitgrenzen strecken. Dabei musst du zwischen Personenmonaten (Summe der Monate beider Eltern) und dem Lebensmonat des Kindes unterscheiden. Nach dem 14. Lebensmonat sind nur ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus möglich; der Bezug darf dann nicht mehr unterbrochen werden und endet spätestens mit dem 32. Lebensmonat.
Basiselterngeld: 12+2 Monate
Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt, wobei ein einzelner Elternteil maximal 12 Monate beziehen kann. Die zwei zusätzlichen “Partnermonate” stehen der Familie nur zu, wenn auch der andere Elternteil für mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht und dabei weniger verdient als vor der Geburt.
Der Bezugszeitraum ist auf die ersten 14 Lebensmonate des Kindes begrenzt. Nach dem 14. Lebensmonat ist kein Basiselterngeld mehr möglich - dann kommt nur noch ElterngeldPlus in Frage. Die Monate können zwischen den Partnern flexibel aufgeteilt werden, zum Beispiel 12+2, 10+4 oder 7+7.
Die Partnermonate: So funktioniert das 12+2-Modell
Die Bezeichnung “Partnermonate” ist etwas irreführend. Es handelt sich um 2 zusätzliche Basiselterngeld-Monate, die der Familie zustehen, wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen. Die Aufteilung ist flexibel - es müssen nicht zwingend genau 12+2 sein. Möglich sind alle Kombinationen, bei denen jeder mindestens 2 Monate übernimmt, zum Beispiel 10+4, 8+6 oder 7+7.
Monate müssen nicht zusammenhängen
Du musst die Elterngeldmonate nicht am Stück nehmen. Du kannst den Bezug auch aufteilen und zwischendurch aussetzen. Zum Beispiel: 6 Monate Elterngeld direkt nach der Geburt, dann 3 Monate Pause (Wiedereinstieg), dann nochmal 4 Monate Elterngeld. Die einzige Einschränkung: Basiselterngeld ist nur in den ersten 14 Lebensmonaten möglich.
ElterngeldPlus: Doppelte Dauer, halber Betrag
Die Umrechnungsregel: 1 Monat Basis = 2 Monate Plus
ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngelds, dafür wird es doppelt so lange gezahlt. Aus 12 Monaten Basiselterngeld werden 24 Monate ElterngeldPlus, aus 14 Monaten (mit Partnermonaten) werden 28 Monate. Die Gesamtsumme bleibt ohne Erwerbseinkommen nach der Geburt grundsätzlich gleich. Bei Einkommen nach der Geburt kann die Differenzrechnung zu einem anderen Gesamtergebnis führen.
ElterngeldPlus kann im Gegensatz zum Basiselterngeld über den 14. Lebensmonat hinaus bezogen werden - bis zum 32. Lebensmonat des Kindes. Das macht es besonders attraktiv für Eltern, die länger in Teilzeit arbeiten und das Elterngeld als Aufstockung nutzen möchten.
Die Partnermonate werden beim ElterngeldPlus verdoppelt: Statt 2 zusätzlicher Monate gibt es 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Zusammen mit dem Partnerschaftsbonus (bis zu 4 weitere Monate pro Elternteil) kann sich die Bezugsdauer deutlich verlängern.
Neue Überlappungsregel ab April 2024
Wichtige Änderung: Gemeinsamer Basis-Bezug begrenzt
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt: Beide Elternteile dürfen grundsätzlich nur noch für einen Lebensmonat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonategleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Der gemeinsame Monat muss nicht der erste Lebensmonat sein.
Das bedeutet: Wenn die Mutter in den Monaten 1-6 Basiselterngeld bezieht, kann der Vater zum Beispiel einen dieser Monate als gemeinsamen Basis-Monat wählen und weitere Basis-Monate ab Monat 7 beziehen.
Ausnahmen nennt § 4 Absatz 6 BEEG, unter anderem für Mehrlinge, bestimmte Frühgeburten und gesetzlich definierte Behinderungssituationen.
Die Überlappungsregel betrifft nur das Basiselterngeld. Folgende Kombinationen sind weiterhin gleichzeitig möglich:
- Basiselterngeld (Partner A) + ElterngeldPlus (Partner B)
- ElterngeldPlus (Partner A) + ElterngeldPlus (Partner B)
- Partnerschaftsbonus (beide Partner gleichzeitig)
Diese Regelung betrifft vor allem Familien, die früher beide Partner in den ersten Monaten gemeinsam zu Hause haben wollten. Sie müssen nun umplanen und zum Beispiel auf ElterngeldPlus für einen Partner ausweichen oder die Monate abwechselnd nehmen.
Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Du kannst Basiselterngeld und ElterngeldPlus frei kombinieren. Dabei gilt die Umrechnungsregel: 1 Monat Basis = 2 Monate Plus. Hier sind drei typische Modelle.
Drei Kombinationsmodelle für ein Paar
Netto vor Geburt: Mutter 2.500€, Vater 3.000€
Modell A: Klassisch (12+2 Basis)
| Mutter: 12 Monate Basis | 12 x 1.625€ = 19.500€ |
| Vater: 2 Monate Basis | 2 x 1.800€ = 3.600€ |
| Gesamtdauer | 14 Monate |
Modell B: Kombi (6 Basis + 12 Plus + 2 Basis Vater)
| Mutter: 6 Mon. Basis + 12 Mon. Plus | 9.750€ + 9.750€ = 19.500€ |
| Vater: 2 Monate Basis | 2 x 1.800€ = 3.600€ |
| Gesamtdauer | 20 Monate |
Fazit: Die Gesamtsumme ohne Teilzeit-Einkommen bleibt gleich, aber die Bezugsdauer verlängert sich durch ElterngeldPlus. Bei Teilzeit-Zuverdienst kann Modell B sogar mehr Gesamteinkommen bringen.
Der optimale Zeitpunkt für den Wechsel
Viele Familien starten mit Basiselterngeld (höhere monatliche Zahlung in der intensiven Anfangsphase) und wechseln dann auf ElterngeldPlus, wenn ein Elternteil in Teilzeit zurückkehrt. Ein typischer Zeitpunkt für den Wechsel ist nach 6-8 Monaten, wenn die Eingewöhnung in der Kita beginnt und ein Elternteil schrittweise wieder arbeitet.
Finde die optimale Bezugsdauer für eure Familie
Unser Elterngeld-Rechner zeigt dir verschiedene Kombinationsmodelle und berechnet, welche Aufteilung für euch am besten ist. Kostenloser Quick-Check in 15 Minuten.
Frühgeburten-Bonus: Zusätzliche Monate bei Frühgeburt
Eltern von Frühgeborenen erhalten seit September 2021 zusätzliche Monate Basiselterngeld. Die Anzahl der Bonusmonate richtet sich danach, wie viele Wochen das Kind vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurde.
Frühgeburten-Bonus: Zusätzliche Elterngeld-Monate
| Kriterium | Wochen vor ET Errechneter Termin | Bonus-Monate Zusätzliches Basiselterngeld |
|---|---|---|
Geburt mind. 6 Wochen vor ET | 6-8 Wochen zu früh | +1 Monat |
Geburt mind. 8 Wochen vor ET | 8-12 Wochen zu früh | +2 Monate |
Geburt mind. 12 Wochen vor ET | 12-16 Wochen zu früh | +3 Monate |
Geburt mind. 16 Wochen vor ET | 16+ Wochen zu früh | +4 Monate |
Die Bonusmonate werden dem Elterngeldbudget der Familie hinzugerechnet. Eine Familie, die normalerweise 14 Monate Basiselterngeld erhält und deren Kind 10 Wochen zu früh geboren wird, hat Anspruch auf 14 + 2 = 16 Monate Basiselterngeld. Die Bonusmonate können auf beide Elternteile aufgeteilt werden.
Nachweis für den Frühgeburten-Bonus
Als Nachweis für die Frühgeburt benötigst du den errechneten Geburtstermin (aus dem Mutterpass) und die tatsächliche Geburtsurkunde. Die Elterngeldstelle berechnet daraus die Differenz in Wochen und gewährt die entsprechenden Bonusmonate.
Alleinerziehende: 14 Monate allein
14 Monate für Alleinerziehende
Alleinerziehende können alle 14 Monate Basiselterngeld (bzw. 28 Monate ElterngeldPlus) allein beziehen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen:
- Die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind erfüllt und der andere Elternteil lebt weder mit dir noch mit dem Kind zusammen, oder
- die Betreuung durch den anderen Elternteil ist wegen Gefährdung des Kindeswohls unmöglich, oder
- die Betreuung ist wegen schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung des anderen Elternteils unmöglich.
Auch bei Alleinerziehenden gilt: Das Einkommen muss in mindestens 2 Monaten geringer sein als vor der Geburt, um die vollen 14 Monate zu erhalten. In der Praxis ist diese Voraussetzung erfüllt sein.
Maßgeblich sind die genauen Voraussetzungen in § 4c BEEG; alleiniges Sorgerecht allein ist nicht die gesetzliche Kurzform der Regel.
Häufig gestellte Fragen zur Elterngeld-Dauer
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Bezugsdauer des Elterngelds
Ein Elternteil kann grundsätzlich bis zu 12 Basis-Monate nutzen, ein Paar gemeinsam bis zu 14. Bei vollständiger Umwandlung sind das bis zu 24 Plus-Monate für einen Elternteil beziehungsweise 28 Plus-Personenmonate für das Paar. Der Partnerschaftsbonus bringt zusätzlich 2 bis 4 Monate je Elternteil. Nach dem 14. Lebensmonat darf der Plus-Bezug nicht unterbrochen werden und endet spätestens mit dem 32. Lebensmonat.
Für Geburten ab April 2024 können beide Eltern grundsätzlich nur einen Lebensmonat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Gesetzliche Ausnahmen gelten unter anderem für Mehrlinge und bestimmte Frühgeburten. ElterngeldPlus kann weiterhin gleichzeitig bezogen werden; beim Partnerschaftsbonus müssen die Voraussetzungen parallel erfüllt sein.
Ja, du kannst die Monate innerhalb des erlaubten Zeitraums frei verteilen. Basiselterngeld ist nur in den ersten 14 Lebensmonaten möglich. ElterngeldPlus kann bis zum 32. Lebensmonat bezogen werden. Du musst die Monate nicht am Stück nehmen. Eine einmal getroffene Zuordnung kann auf Antrag geändert werden, solange der Bezug noch nicht abgeschlossen ist.
Ja, die ersten beiden Lebensmonate des Kindes gelten für die Mutter automatisch als Basiselterngeld-Monate, da in dieser Zeit Mutterschaftsgeld gezahlt wird. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. In den meisten Fällen ist das Mutterschaftsgeld mindestens so hoch wie das Elterngeld, sodass kein zusätzliches Elterngeld ausgezahlt wird.
Für das zweite Kind wird der Bemessungszeitraum neu bestimmt. Bestimmte Monate mit Mutterschaftsleistungen oder Elterngeld für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten können ausgeklammert werden, sodass frühere Monate nachrücken. Es wird aber nicht automatisch stets das Einkommen vor der ersten Schwangerschaft verwendet.
Ja, Urlaub während des Elterngeldbezugs ist erlaubt. Auch Auslandsurlaube sind möglich, solange du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst. Bei längeren Auslandsaufenthalten (über 3 Monate) kann der Anspruch allerdings gefährdet sein, da du den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland verlieren könntest.
Mehrlinge verlängern die Bezugsdauer nicht allein wegen der Zahl der Kinder. Für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind gibt es beim Basiselterngeld einen Zuschlag von 300 Euro, beim ElterngeldPlus 150 Euro pro Monat. Wie viele Monate ihr nutzen könnt, richtet sich weiterhin nach eurem Bezugsplan.
Weitere Ratgeber zum Thema Elterngeld
Basiselterngeld im Detail
Alles über das Basiselterngeld: Anspruch, Höhe, Berechnung und Optimierungstipps.
ElterngeldPlus erklärt
Grundlagen des ElterngeldPlus: Voraussetzungen, Berechnung und Kombination.
Partnerschaftsbonus
Bis zu 4 zusätzliche Monate Elterngeld durch den Partnerschaftsbonus.
ElterngeldPlus & Zuverdienst
Optimale Teilzeit-Stunden und Zuverdienst bei ElterngeldPlus berechnen.
Quellen und rechtliche Hinweise
Dieser Artikel basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie Informationen aus folgenden Quellen:
Rechtlicher Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine zuständige Elterngeldstelle.
Fachlich geprüft am 24. Juli 2026