Kurze Antwort
Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 EUR pro Monat, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 EUR. Die Hoehe haengt vom Nettoeinkommen vor der Geburt ab -- die Ersatzrate betraegt je nach Einkommen zwischen 65 und 100 Prozent.
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Minimum
300 EUR/Monat (Basis)
Maximum
1.800 EUR/Monat (Basis)
Ersatzrate
65-100 % des Elterngeld-Nettos
Bezugsdauer
12-14 Monate (Basis)
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt. Wie viel Prozent du bekommst, haengt von deinem bisherigen Elterngeld-Netto ab -- das ist nicht dein echtes Netto, sondern ein vom Staat pauschal berechneter Betrag.
Diese Staffelung soll Geringverdiener staerker unterstuetzen. Wer wenig verdient, bekommt prozentual mehr ersetzt.
Lisa, 32, arbeitet als Lehrerin und verdient 3.500 EUR brutto im Monat. So wird ihr Elterngeld berechnet:
Bei einem Elterngeld-Netto ab 1.240 EUR gilt die Ersatzrate von 65 %:
2.275 EUR x 65 % = 1.479 EUR Basiselterngeld pro Monat
Wuerde Lisa stattdessen ElterngeldPlus waehlen, bekaeme sie ohne Zuverdienst die Haelfte -- also ca. 740 EUR -- dafuer aber doppelt so lange.
Berechne jetzt dein persoenliches Elterngeld
Zum RechnerDie folgende Tabelle zeigt Richtwerte fuer das monatliche Basiselterngeld bei Steuerklasse 1 (Angaben gerundet):
Beachte: Diese Werte sind Naeherungen. Dein tatsaechliches Elterngeld haengt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Kinderfreibetraegen ab. Nutze unseren Rechner fuer eine genaue Berechnung.
Mit der richtigen Planung kannst du dein Elterngeld deutlich erhoehen:
Ja, auch ohne Einkommen steht dir der Mindestbetrag von 300 EUR (Basis) bzw. 150 EUR (Plus) pro Monat zu. Das gilt fuer Studierende, Hausfrauen/-maenner und Arbeitslose.
Beim Buergergeld wird Elterngeld bis 300 EUR als Freibetrag nicht angerechnet. Beim Wohngeld wird es als Einkommen beruecksichtigt. Kindergeld bleibt unberuehrt.
Nein, regelmaessige Ueberstunden erhoehen nicht das Elterngeld. Nur das vertraglich vereinbarte Einkommen zaehlt. Ueberstundenzuschlaege werden herausgerechnet.
Ja. Der Geschwisterbonus wird auf das zustehende Elterngeld aufgeschlagen. Beim Basis-Hoechstbetrag von 1.800 EUR sind mit Geschwisterbonus bis zu 1.980 EUR moeglich, beim ElterngeldPlus bis zu 990 EUR.
Ja, die Berechnung ist geschlechtsneutral. Vaeter erhalten Elterngeld nach der gleichen Formel wie Muetter -- basierend auf ihrem eigenen Einkommen.
Nur wenn die Erhoehung im Bemessungszeitraum (12 Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz) liegt. Spaetere Gehaltserhoehungen haben keinen Einfluss.
Monate mit Kurzarbeitergeld koennen auf Antrag aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden. So verhinderst du, dass ein geringeres Einkommen dein Elterngeld senkt.
Einkommen aus einem Minijob im Bemessungszeitraum wird beim Elterngeld beruecksichtigt und erhoeht es leicht. Waehrend des Bezugs wird ein Minijob als Zuverdienst angerechnet.
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