Kurze Antwort
Der Bemessungszeitraum umfasst die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt. Bei Muettern mit Mutterschaftsgeld endet er vor Beginn des Mutterschutzes. Bestimmte Monate koennen ausgeklammert und durch fruehere ersetzt werden.
Dauer
12 Kalendermonate
Ende (Muetter)
Vor Beginn Mutterschutz
Ende (Vaeter)
Vor Monat der Geburt
Ausklammerung
Bei Krankheit, Elternzeit, Kurzarbeit
Der Bemessungszeitraum ist das Zeitfenster, aus dem dein Einkommen fuer die Elterngeld-Berechnung herangezogen wird. Er umfasst immer 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate:
Entscheidend ist das laufende steuerpflichtige Bruttoeinkommen in diesen 12 Monaten. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden herausgerechnet.
Bestimmte Monate koennen auf Antrag aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden. Sie werden durch weiter zurueckliegende Monate ersetzt:
Die Ausklammerung ist freiwillig (ausser bei Mutterschaftsgeld). Du solltest sie nur beantragen, wenn die ausgeklammerten Monate dein Durchschnittseinkommen senken wuerden.
Beispiel: Linda war 3 Monate wegen Schwangerschaftsuebelkeit krankgeschrieben und hatte in dieser Zeit nur Krankengeld. Durch Ausklammerung werden stattdessen 3 fruehere Vollzeit-Monate beruecksichtigt -- ihr Durchschnitt steigt.
Ermittle deinen Bemessungszeitraum
Zum RechnerMit der richtigen Planung kannst du den Bemessungszeitraum optimieren:
Wichtig: Die Planung muss vor dem Bemessungszeitraum erfolgen. Nachtraegliche Aenderungen sind nicht moeglich. Bei einer geplanten Schwangerschaft solltest du den Bemessungszeitraum fruehzeitig beruecksichtigen.
Nein, er ergibt sich automatisch aus dem Geburts- bzw. Mutterschutz-Termin. Du kannst nur bestimmte Monate ausklammen lassen, nicht den gesamten Zeitraum verschieben.
Das Einkommen aus allen Beschaeftigungen wird zusammengerechnet. Monate ohne Einkommen (z.B. zwischen zwei Jobs) senken den Durchschnitt, koennen aber nicht ausgeklammert werden.
Nein, Elterngeld ist kein Erwerbseinkommen. Monate mit Elterngeldbezug koennen ausgeklammert werden, sodass stattdessen fruehere Arbeitsmonate zaehlen.
Bei einer Fruehgeburt verschiebt sich der Geburtstermin nach vorn, was den Bemessungszeitraum aendert. Eventuell geplante Optimierungen (Steuerklassenwechsel) koennten dadurch nicht mehr greifen.
Das Bruttoeinkommen aus beiden Jobs wird addiert. Die pauschalen Abzuege werden auf das Gesamtbrutto angewendet. Beide Jobs muessen im Bemessungszeitraum liegen.
Ja, Monate mit Kurzarbeitergeld koennen auf Antrag ausgeklammert werden, wenn das Einkommen dadurch gemindert wurde. Diese Regelung wurde waehrend der Pandemie eingefuehrt und gilt weiterhin.
Monate ohne Einkommen (die nicht ausklammerungsfaehig sind) werden mit 0 EUR beruecksichtigt und senken den Durchschnitt. Es zaehlen immer 12 Monate, auch wenn du kuerzer beschaeftigt warst.
Ja, bei Selbstaendigen gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Gemischt Beschaeftigte (angestellt + selbstaendig) koennen einen einheitlichen Bemessungszeitraum waehlen.
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