Kurze Antwort
Die Krankenkasse zahlt maximal 13 EUR pro Tag (ca. 390 EUR/Monat). Dein Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettogehalt als Zuschuss. In Summe erhaeltst du waehrend des Mutterschutzes dein volles Nettogehalt -- unabhaengig davon, wie hoch es ist.
Und wie geht es nach dem Mutterschutz weiter?
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Krankenkasse
Max. 13 EUR/Tag
Arbeitgeber
Zuschuss bis zum vollen Netto
Gesamthoehe
Volles Nettogehalt
Dauer
14 Wochen (6+8), bei Fruehgeburt laenger
Das Mutterschaftsgeld setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die gemeinsam dein volles Nettogehalt ergeben:
Teil 1 -- Krankenkasse (max. 13 EUR/Tag):
Teil 2 -- Arbeitgeberzuschuss:
Formel: Mutterschaftsgeld gesamt = 13 EUR/Tag (Kasse) + (Tagesnetto - 13 EUR) Arbeitgeber = Tagesnetto
So hoch ist das Mutterschaftsgeld bei verschiedenen Nettogehaeltern:
Wichtig: Das Nettogehalt fuer die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses basiert auf den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten. Gehaltsaenderungen kurz vor dem Mutterschutz wirken sich also direkt aus.
Bei einigen Sonderfaellen weicht die Berechnung vom Standard ab:
Steuerliche Behandlung: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Sie erhoehen den Steuersatz auf dein uebrigens Einkommen bei der Steuererklaerung.
Das Mutterschaftsgeld wirkt sich direkt auf das Elterngeld aus:
Optimierungstipp: Ordne die ersten 2 Lebensmonate dem Vater als Partnermonate zu. So wird das Elterngeld des Vaters nicht durch Mutterschaftsgeld aufgezehrt, und die Mutter erhaelt ihr volles Mutterschaftsgeld (das hoeher ist als Elterngeld) plus der Vater sein Elterngeld.
Mutterschaftsgeld wird auf die ersten Elterngeld-Monate angerechnet. Der Rechner rechnet das mit ein und zeigt dir, was danach übrig bleibt. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Ja, die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 EUR pro Tag. Den Rest uebernimmt der Arbeitgeber als Zuschuss.
Bei einem Nettogehalt unter 390 EUR zaehlt dein tatsaechliches Tagesnetto als Mutterschaftsgeld. Ein Arbeitgeberzuschuss entfaellt dann.
Ja, Mutterschaftsgeld steht dir unabhaengig von der Beschaeftigungsdauer zu, solange du gesetzlich krankenversichert und angestellt bist.
Eine Gehaltserhoehung in den letzten 3 Monaten vor dem Mutterschutz erhoeht den Arbeitgeberzuschuss, da der Durchschnitt der letzten 3 Monate steigt.
Ja, waehrend der Vertragslaufzeit. Endet der Vertrag waehrend des Mutterschutzes, endet der Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse laeuft weiter.
Ja, Mutterschaftsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es muss in der Steuererklaerung angegeben werden und kann den Steuersatz erhoehen.
Die Krankenkasse zahlt in der Regel monatlich oder auf einen Schlag fuer die gesamte Mutterschutzzeit. Der Arbeitgeberzuschuss wird mit der regulaeren Gehaltsabrechnung ausgezahlt.
Nein, Mutterschaftsgeld ist pfaendungsgeschuetzt. Es darf nicht von Glaeubigern einbehalten werden.
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