Kurze Antwort
Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse waehrend des Mutterschutzes gezahlt (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt, max. 13 EUR/Tag plus Arbeitgeberzuschuss). Elterngeld ist eine staatliche Leistung fuer bis zu 14 Monate nach der Geburt. Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.
Mutterschaftsgeld
Krankenkasse, 6+8 Wochen, volles Nettogehalt
Elterngeld
Staat, bis 14 Monate, 65--100% Netto
Anrechnung
Mutterschaftsgeld wird auf Elterngeld angerechnet
Empfaenger
Mutterschaftsgeld nur Muetter, Elterngeld beide Eltern
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Muettern waehrend des Mutterschutzes gezahlt wird. Es sichert das Einkommen in der Zeit, in der ein Beschaeftigungsverbot gilt.
Wer bekommt Mutterschaftsgeld? Nur angestellte Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind. Privatversicherte erhalten stattdessen eine einmalige Zahlung vom Bundesamt fuer Soziale Sicherung (bis zu 210 EUR). Selbstaendige haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Elterngeld ist eine voellig andere Leistung mit anderem Zweck:
Waehrend Mutterschaftsgeld gezielt den Mutterschutzzeitraum abdeckt und das volle Nettogehalt sichert, ist das Elterngeld eine laengerfristige Leistung mit reduzierter Ersatzrate.
Wichtiger Unterschied: Elterngeld steht auch Vaettern, Selbstaendigen und nicht erwerbstaetigen Eltern zu. Mutterschaftsgeld ist ausschliesslich fuer angestellte Muetter.
Berechne dein Mutterschaftsgeld und Elterngeld
Zum RechnerHier wird es fuer viele Eltern verwirrend: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet. Das heisst: In den Monaten, in denen du Mutterschaftsgeld erhaeltst, bekommst du kein zusaetzliches Elterngeld.
Praktisch bedeutet das:
Rechenbeispiel: Julia verdient 2.800 EUR netto. Ihr Kind wird am 10. Januar geboren. Der Mutterschutz laeuft bis 7. Maerz. Julia erhaelt Mutterschaftsgeld fuer den 1. und 2. Lebensmonat. Ab dem 3. Lebensmonat (10. Maerz) beginnt ihr Basiselterngeld von 1.800 EUR. Sie kann insgesamt 12 Monate Basiselterngeld beziehen, wobei die ersten 2 Monate durch Mutterschaftsgeld abgedeckt sind.
Tipp: Plane die Elterngeld-Monate des Vaters so, dass sie die Mutterschutzzeit der Mutter ergaenzen, nicht ueberlappen.
Eine typische zeitliche Abfolge sieht so aus:
Optimierungstipp: Da die ersten 2 Lebensmonate durch Mutterschaftsgeld abgedeckt sind, ist es strategisch klug, diese Monate dem Vater als Basiselterngeld zuzuordnen. So gehen keine Elterngeld-Monate verloren. Die Mutter beginnt ihr Elterngeld dann ab dem 3. Lebensmonat.
Alternativ kann der Vater die 2 Partnermonate direkt nach der Geburt nehmen (parallel zum Mutterschutz), um die Familie in der intensivsten Phase zu unterstuetzen.
Ja, Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden voll auf das Elterngeld angerechnet. In den Mutterschutzmonaten erhaeltst du daher kein zusaetzliches Elterngeld.
Technisch ja, aber das Mutterschaftsgeld wird angerechnet. Da das Mutterschaftsgeld (volles Netto) hoeher ist als das Elterngeld (65% Netto), bleibt vom Elterngeld in dieser Zeit nichts uebrig.
Beides sind separate Leistungen mit eigenen Antraegen. Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse, Elterngeld bei der Elterngeldstelle. Beide muessen separat beantragt werden.
Bei Fruehgeburten oder Mehrlingen verlaengert sich der Mutterschutz auf 12 Wochen nach der Geburt. Das Mutterschaftsgeld wird entsprechend laenger gezahlt und auf mehr Elterngeld-Monate angerechnet.
Nein, Mutterschaftsgeld steht ausschliesslich der Mutter zu. Vaeter koennen aber Elterngeld beziehen, auch direkt nach der Geburt.
Privatversicherte Muetter erhalten einmalig bis zu 210 EUR vom Bundesamt fuer Soziale Sicherung. Der Arbeitgeberzuschuss wird trotzdem gezahlt, wenn ein Arbeitsverhaeltnis besteht.
Ja, und das ist sogar empfehlenswert. Du kannst den Antrag ab Geburt des Kindes stellen. Je frueher, desto besser, da Elterngeld nur 3 Monate rueckwirkend gezahlt wird.
Ohne Arbeitgeber gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss. Gesetzlich versicherte Muetter erhalten trotzdem 13 EUR/Tag Mutterschaftsgeld. Elterngeld steht dir unabhaengig vom Beschaeftigungsverhaeltnis zu.
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