Kurze Antwort
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (ET). Bei einer Fruehgeburt beginnt er ab dem Tag der Geburt und dauert dann mindestens 12 Wochen danach. Der Mutterschutz-Beginn wird vom Frauenarzt auf Basis des errechneten Termins bescheinigt.
Beginn
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
Ende
8 Wochen nach der Geburt (12 bei Fruehgeburt)
Bei Fruehgeburt
Sofort ab Geburt + 12 Wochen danach
Bescheinigung
Vom Frauenarzt (aerztliches Zeugnis)
Der gesetzliche Mutterschutz beginnt exakt 6 Wochen (42 Tage) vor dem vom Arzt errechneten Geburtstermin (ET). Dieser Zeitpunkt wird als Beginn der Schutzfrist bezeichnet und ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt.
Berechnung: Wenn dein errechneter Geburtstermin der 15. November ist, beginnt der Mutterschutz am 4. Oktober (42 Tage vorher). Ab diesem Tag darfst du nicht mehr arbeiten -- es sei denn, du erklaerst ausdruecklich, dass du weiterarbeiten moechtest.
Wichtig: Die vorgeburtliche Schutzfrist ist freiwillig. Du kannst auf eigenen Wunsch bis zum Tag der Geburt weiterarbeiten. Dein Arbeitgeber darf dich aber nicht dazu auffordern oder Druck ausueben. Die nachgeburtliche Schutzfrist ist dagegen verpflichtend -- hier ist Arbeiten nicht erlaubt.
Der Geburtstermin ist ein errechneter Wert -- die tatsaechliche Geburt kann frueher oder spaeter stattfinden:
Fruehgeburt (vor dem ET):
Spaetgeburt (nach dem ET):
Berechne deinen Mutterschutz-Zeitraum
Zum RechnerDer Mutterschutz tritt automatisch in Kraft -- du musst ihn nicht beantragen. Allerdings brauchst du eine aerztliche Bescheinigung:
Rechte ab Bekanntgabe: Sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiss, greift sofort der besondere Kuendigungsschutz (bis 4 Monate nach der Geburt). Ausserdem muss er die Arbeitsschutzvorschriften fuer Schwangere einhalten.
Tipp: Informiere deinen Arbeitgeber fruehzeitig und plane gemeinsam die Uebergabe deiner Aufgaben. Das erleichtert den Uebergang und schuetzt dich rechtlich.
Der Mutterschutz hat direkte Auswirkungen auf dein Einkommen und das Elterngeld:
Optimierungstipp: Da das Mutterschaftsgeld das volle Netto abdeckt und auf das Elterngeld angerechnet wird, ist es sinnvoll, die ersten 2 Lebensmonate dem Vater als Partnermonate zuzuordnen. So gehen keine Elterngeld-Monate verloren.
Ja, die vorgeburtliche Schutzfrist ist freiwillig. Du kannst auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. Dein Arbeitgeber darf dich aber nicht dazu draengen.
Ja, der Mutterschutz ist ein zusammenhaengender Zeitraum. Er beginnt 6 Wochen vor dem ET und endet 8 (12) Wochen nach der Geburt.
Dein Frauenarzt errechnet den Geburtstermin und stellt eine Bescheinigung aus. 42 Tage vor diesem Termin beginnt der Mutterschutz.
Dann waren die vollen 6 Wochen vorgeburtlicher Mutterschutz in Anspruch genommen. Die nachgeburtliche Schutzfrist betraegt wie regulaer 8 Wochen.
Fuer Beamtinnen gelten eigene Mutterschutzverordnungen der Laender und des Bundes. Die Fristen sind aber weitgehend identisch mit dem MuSchG.
Ja, ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt besteht besonderer Kuendigungsschutz. Der Arbeitgeber kann nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehoerde kuendigen.
Nein, Mutterschutz und Elternzeit sind unterschiedliche Schutzfristen. Die Elternzeit beginnt fruehestens nach dem Ende des Mutterschutzes.
Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge) verlaengert sich die nachgeburtliche Schutzfrist auf 12 Wochen statt 8 Wochen.
Ja, du musst deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin mitteilen. Eine aerztliche Bescheinigung ist vorzulegen.
Urlaubsanspruch entsteht auch waehrend des Mutterschutzes. Er verfaellt nicht und kann nach der Rueckkehr genommen werden.
Wie lange dauert der Mutterschutz?
MutterschutzWie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?
MutterschutzWer zahlt das Mutterschaftsgeld?
MutterschutzWie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
MutterschutzWas ist ein Beschaeftigungsverbot im Mutterschutz?
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