Kurze Antwort
Das Mutterschaftsgeld wird von zwei Seiten gezahlt: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 EUR pro Tag (ca. 390 EUR/Monat). Dein Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettogehalt als Zuschuss. In Summe erhaeltst du dein volles Nettogehalt waehrend des Mutterschutzes.
Krankenkasse
Max. 13 EUR/Tag (ca. 390 EUR/Monat)
Arbeitgeber
Zuschuss: Differenz zum Nettogehalt
In Summe
Volles Nettogehalt
Privatversicherte
Einmalig bis zu 210 EUR (BAS)
Das Einkommen waehrend des Mutterschutzes setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
1. Mutterschaftsgeld der Krankenkasse:
2. Arbeitgeberzuschuss:
Ergebnis: Du erhaeltst waehrend des gesamten Mutterschutzes dein volles Nettogehalt, nur dass es aus zwei Quellen stammt.
Nicht alle Muetter erhalten Mutterschaftsgeld auf die gleiche Weise:
Privatversicherte Arbeitnehmerinnen:
Selbstaendige:
Geringfuegig Beschaeftigte (Minijob):
Berechne dein Mutterschaftsgeld
Zum RechnerDrei Beispiele zeigen die konkrete Berechnung:
Beispiel 1: Angestellte mit 2.800 EUR netto
Beispiel 2: Angestellte mit 1.200 EUR netto
Beispiel 3: Privatversicherte Angestellte mit 3.500 EUR netto
So beantragst du Mutterschaftsgeld:
Auszahlungszeitraum: Das Mutterschaftsgeld wird waehrend des gesamten Mutterschutzes gezahlt -- von 6 Wochen vor der Geburt bis 8 (12) Wochen danach. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich.
Tipp: Stelle den Antrag rechtzeitig (7 Wochen vor ET), damit die Auszahlung puenktlich zum Mutterschutz-Beginn startet. Spaetere Antraege koennen zu Verzoegerungen fuehren.
Ja, der Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich verpflichtend. Er wird dem Arbeitgeber ueber das U2-Umlageverfahren erstattet, kostet ihn also nichts.
Einmalig bis zu 210 EUR vom Bundesamt fuer Soziale Sicherung. Den Arbeitgeberzuschuss erhaeltst du trotzdem, wenn du angestellt bist.
Ja, Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und koennen den Steuersatz auf das uebrige Einkommen erhoehen.
Das Mutterschaftsgeld basiert auf dem Nettoverdienst der letzten 3 Monate. Bei Teilzeit ist das Netto niedriger, aber du erhaeltst trotzdem dein volles Teilzeit-Nettogehalt.
Nein, im Minijob erhaeltst du kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, da kein eigener Krankengeldanspruch besteht. Dafuer bis zu 210 EUR vom BAS plus Arbeitgeberzuschuss.
Der Arbeitgeberzuschuss wird dann nicht gezahlt. Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse erhaeltst du trotzdem. In Insolvenzfaellen springt die Agentur fuer Arbeit ein.
Ja, Mutterschaftsgeld wird als Einkommen auf Buergergeld angerechnet. Es gibt aber einen Freibetrag fuer erwerbstaetige Schwangere.
Etwa 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei deiner Krankenkasse. Fruehzeitige Antragstellung vermeidet Verzoegerungen bei der Auszahlung.
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