Kurze Antwort
Mutterschaftsgeld beantragst du etwa 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Du benoetigst eine aerztliche Bescheinigung ueber den voraussichtlichen Geburtstermin. Privatversicherte beantragen beim Bundesamt fuer Soziale Sicherung (BAS).
Wann beantragen
Ca. 7 Wochen vor dem ET
Wo beantragen
Gesetzliche Krankenkasse
Benoetigte Unterlagen
Aerztliche Bescheinigung ueber ET
Privatversicherte
Antrag beim BAS (online moeglich)
Den Antrag auf Mutterschaftsgeld solltest du rechtzeitig stellen, damit die Auszahlung puenktlich zum Mutterschutz-Beginn startet:
Tipp: Klaere den Antragsprozess fruehzeitig mit deiner Krankenkasse. Viele Kassen bieten Online-Antraege an, was den Prozess beschleunigt.
Der Antragsprozess ist unkompliziert:
Fuer den Arbeitgeberzuschuss: Du musst keinen separaten Antrag stellen. Lege deinem Arbeitgeber die aerztliche Bescheinigung vor -- er berechnet und zahlt den Zuschuss automatisch.
Berechne dein Mutterschaftsgeld vorab
Zum RechnerFolgende Unterlagen brauchst du fuer den Antrag:
Fuer Privatversicherte beim BAS:
Was du nach der Antragstellung erwarten kannst:
Nach der Geburt: Reiche die Geburtsurkunde so schnell wie moeglich bei der Krankenkasse ein. Damit wird die nachgeburtliche Schutzfrist berechnet und die Zahlung fuer die restliche Mutterschutzzeit freigegeben.
Tipp: Klaere vorab mit deiner Krankenkasse, ob eine Direktueberweisung oder eine Scheckauszahlung erfolgt. Bei manchen Kassen musst du die Bankverbindung explizit angeben.
Ja, die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten Online-Antraege an. Auch das BAS (fuer Privatversicherte) akzeptiert Online-Antraege.
Das Mutterschaftsgeld wird rueckwirkend ab Mutterschutz-Beginn gezahlt. Es gibt keine Verfallsfrist, aber eine spaetere Antragstellung fuehrt zu Verzoegerungen bei der Auszahlung.
Das haengt von der Krankenkasse ab. Viele akzeptieren mittlerweile digitale Kopien oder Fotos. Klaere dies vorab mit deiner Kasse.
Dein Frauenarzt/deine Frauenaerztin oder eine Hebamme mit Approbation. Die Bescheinigung muss den voraussichtlichen Geburtstermin enthalten.
Ja, du musst deinem Arbeitgeber die aerztliche Bescheinigung vorlegen. Er berechnet dann den Zuschuss. Der Antrag bei der Krankenkasse ist separat.
Nein, der Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich verpflichtend. Er wird dem Arbeitgeber ueber das U2-Umlageverfahren erstattet.
Reiche die Geburtsurkunde bei der Krankenkasse ein. Damit wird die restliche Mutterschutzzeit berechnet und die Zahlung fuer die nachgeburtliche Schutzfrist freigegeben.
Ja, beide Antraege sind unabhaengig voneinander. Den Elterngeld-Antrag stellst du bei der Elterngeldstelle, den Mutterschaftsgeld-Antrag bei der Krankenkasse.
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