Kurze Antwort
Der Arbeitgeberzuschuss ist die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13 EUR/Tag) und deinem taeglichen Nettogehalt. Der Arbeitgeber zahlt diesen Zuschuss waehrend des gesamten Mutterschutzes, damit du dein volles Nettogehalt erhaeltst. Die Kosten werden ihm ueber das U2-Umlageverfahren erstattet.
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Berechnung
Tagesnetto minus 13 EUR Krankenkasse
Wer zahlt
Arbeitgeber (U2-Erstattung von Krankenkasse)
Dauer
Gesamter Mutterschutz (14--18 Wochen)
Kosten fuer AG
Keine (U2-Umlageverfahren)
Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld stellt sicher, dass du waehrend des Mutterschutzes dein volles Nettogehalt erhaeltst. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 EUR pro Tag -- den Rest traegt dein Arbeitgeber als Zuschuss.
Die Berechnung:
Beispiel: Dein Nettogehalt betraegt 2.700 EUR/Monat. Tagesnetto: 2.700 / 30 = 90 EUR. Zuschuss: 90 - 13 = 77 EUR/Tag. Monatlich: 77 x 30 = 2.310 EUR Arbeitgeberzuschuss + 390 EUR Mutterschaftsgeld = 2.700 EUR.
Viele Schwangere haben Bedenken, dass der hohe Arbeitgeberzuschuss ihren Arbeitgeber belastet. Diese Sorge ist unberechtigt:
Konsequenz: Dein Arbeitgeber hat keinen finanziellen Nachteil durch den Mutterschaftsgeld-Zuschuss. Wenn ein Arbeitgeber argumentiert, dass Schwangerschaft "zu teuer" sei, ist das sachlich falsch -- die Kosten werden vollstaendig erstattet.
Berechne deinen Arbeitgeberzuschuss
Zum RechnerBei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses werden verschiedene Gehaltsbestandteile unterschiedlich behandelt:
Achtung bei Gehaltsaenderungen: Eine Gehaltserhoehung in den letzten 3 Monaten vor Mutterschutz-Beginn wirkt sich direkt auf den Zuschuss aus. Eine Gehaltsreduzierung (z.B. durch Wechsel in Teilzeit) ebenfalls -- allerdings zum Nachteil.
In bestimmten Situationen gelten Besonderheiten:
Tipp: Pruefe deine Gehaltsabrechnung waehrend des Mutterschutzes genau. Der Arbeitgeberzuschuss muss korrekt berechnet und abgefuehrt werden. Bei Unstimmigkeiten wende dich an deine Personalabteilung oder den Betriebsrat.
Der taegliche Zuschuss ist immer das Tagesnetto minus 13 EUR Krankenkassen-Anteil. Da der Mutterschutz in der Regel 14 Wochen (98 Kalendertage) dauert -- bei Frueh-, Mehrlings- oder Kindern mit Behinderung 18 Wochen (126 Tage) -- ergeben sich folgende Werte:
In jedem Fall erhaeltst du in Summe wieder dein volles Nettogehalt: Mutterschaftsgeld (max. 390 EUR/Monat) plus Arbeitgeberzuschuss ergeben zusammen 100 % deines bisherigen Nettos. Es gibt nach oben keine Deckelung des Zuschusses -- anders als beim spaeteren Elterngeld, das bei 1.800 EUR endet.
Ja, der Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich verpflichtend. Die Betriebsgroesse spielt keine Rolle. Die Kosten werden dem Arbeitgeber ueber das U2-Verfahren erstattet.
Ja, ueber das U2-Umlageverfahren erhaelt der Arbeitgeber den Zuschuss zu 100% oder einem hohen Prozentsatz zurueck. Die U2-Umlage betraegt nur wenige Promille der Bruttolohnsumme.
Bei einem Nettogehalt unter 390 EUR (13 EUR/Tag) entfaellt der Arbeitgeberzuschuss, da die Krankenkasse das volle Gehalt abdeckt.
Ja, der Arbeitgeberzuschuss wird zusammen mit dem Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet. In den Mutterschutzmonaten erhaeltst du daher kein zusaetzliches Elterngeld.
Die Berechnung basiert auf dem Durchschnitt der letzten 3 Monate. Gehaltserhoehungen erhoehen den Zuschuss, Gehaltsreduzierungen senken ihn.
Nein, der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei. Er unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann den Steuersatz auf dein uebriges Einkommen erhoehen.
Bei einem Minijob zahlt die Minijob-Zentrale ein pauschales Mutterschaftsgeld von hoechstens 13 EUR pro Tag. Ein Arbeitgeberzuschuss entsteht nur, wenn das durchschnittliche Tagesnetto aus dem Minijob ueber 13 EUR liegt -- bei vielen Minijobs ist das nicht der Fall, sodass kein Zuschuss anfaellt.
Der Zuschuss endet mit dem Arbeitsvertrag. Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse laeuft aber bis zum Ende des Mutterschutzes weiter.
Bei 3.000 EUR Nettogehalt betraegt das Tagesnetto 100 EUR (3.000 / 30). Abzueglich 13 EUR Krankenkassen-Anteil zahlt der Arbeitgeber 87 EUR pro Tag, also rund 2.610 EUR pro Monat zusaetzlich zum Mutterschaftsgeld. In Summe erhaeltst du wieder dein volles Netto.
Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
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