Kurze Antwort
Der Arbeitgeberzuschuss ist die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13 EUR/Tag) und deinem taeglichen Nettogehalt. Der Arbeitgeber zahlt diesen Zuschuss waehrend des gesamten Mutterschutzes, damit du dein volles Nettogehalt erhaeltst. Die Kosten werden ihm ueber das U2-Umlageverfahren erstattet.
Berechnung
Tagesnetto minus 13 EUR Krankenkasse
Wer zahlt
Arbeitgeber (U2-Erstattung von Krankenkasse)
Dauer
Gesamter Mutterschutz (14--18 Wochen)
Kosten fuer AG
Keine (U2-Umlageverfahren)
Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld stellt sicher, dass du waehrend des Mutterschutzes dein volles Nettogehalt erhaeltst. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 EUR pro Tag -- den Rest traegt dein Arbeitgeber als Zuschuss.
Die Berechnung:
Beispiel: Dein Nettogehalt betraegt 2.700 EUR/Monat. Tagesnetto: 2.700 / 30 = 90 EUR. Zuschuss: 90 - 13 = 77 EUR/Tag. Monatlich: 77 x 30 = 2.310 EUR Arbeitgeberzuschuss + 390 EUR Mutterschaftsgeld = 2.700 EUR.
Viele Schwangere haben Bedenken, dass der hohe Arbeitgeberzuschuss ihren Arbeitgeber belastet. Diese Sorge ist unberechtigt:
Konsequenz: Dein Arbeitgeber hat keinen finanziellen Nachteil durch den Mutterschaftsgeld-Zuschuss. Wenn ein Arbeitgeber argumentiert, dass Schwangerschaft "zu teuer" sei, ist das sachlich falsch -- die Kosten werden vollstaendig erstattet.
Berechne deinen Arbeitgeberzuschuss
Zum RechnerBei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses werden verschiedene Gehaltsbestandteile unterschiedlich behandelt:
Achtung bei Gehaltsaenderungen: Eine Gehaltserhoehung in den letzten 3 Monaten vor Mutterschutz-Beginn wirkt sich direkt auf den Zuschuss aus. Eine Gehaltsreduzierung (z.B. durch Wechsel in Teilzeit) ebenfalls -- allerdings zum Nachteil.
In bestimmten Situationen gelten Besonderheiten:
Tipp: Pruefe deine Gehaltsabrechnung waehrend des Mutterschutzes genau. Der Arbeitgeberzuschuss muss korrekt berechnet und abgefuehrt werden. Bei Unstimmigkeiten wende dich an deine Personalabteilung oder den Betriebsrat.
Ja, der Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich verpflichtend. Die Betriebsgroesse spielt keine Rolle. Die Kosten werden dem Arbeitgeber ueber das U2-Verfahren erstattet.
Ja, ueber das U2-Umlageverfahren erhaelt der Arbeitgeber den Zuschuss zu 100% oder einem hohen Prozentsatz zurueck. Die U2-Umlage betraegt nur wenige Promille der Bruttolohnsumme.
Bei einem Nettogehalt unter 390 EUR (13 EUR/Tag) entfaellt der Arbeitgeberzuschuss, da die Krankenkasse das volle Gehalt abdeckt.
Ja, der Arbeitgeberzuschuss wird zusammen mit dem Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet. In den Mutterschutzmonaten erhaeltst du daher kein zusaetzliches Elterngeld.
Die Berechnung basiert auf dem Durchschnitt der letzten 3 Monate. Gehaltserhoehungen erhoehen den Zuschuss, Gehaltsreduzierungen senken ihn.
Nein, der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei. Er unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann den Steuersatz auf dein uebrigens Einkommen erhoehen.
Ja, auch Minijob-Arbeitgeber muessen den Zuschuss zahlen. Die Berechnung basiert auf dem Minijob-Nettogehalt abzueglich des anteiligen BAS-Betrags.
Der Zuschuss endet mit dem Arbeitsvertrag. Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse laeuft aber bis zum Ende des Mutterschutzes weiter.
Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
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