Kurze Antwort
Der Mindestbetrag betraegt 300 EUR pro Monat beim Basiselterngeld und 150 EUR beim ElterngeldPlus. Diesen Betrag erhaeltst du auch ohne vorheriges Einkommen -- etwa als Student/in, Hausfrau/-mann oder bei Arbeitslosigkeit.
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Mindestbetrag Basis
300 EUR/Monat
Mindestbetrag Plus
150 EUR/Monat
Voraussetzung
Kein Mindesteinkommen noetig
Anrechnung Buergergeld
300 EUR Freibetrag
Der Mindestbetrag steht allen Eltern zu, die die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfuellen -- unabhaengig davon, ob sie vorher gearbeitet haben. Typische Empfaenger des Mindestbetrags sind:
Der Mindestbetrag gilt auch, wenn das errechnete Elterngeld rechnerisch unter 300 EUR liegen wuerde.
Eine wichtige Frage ist, ob der Mindestbetrag auf andere Leistungen angerechnet wird:
Fuer Familien mit Buergergeld ist der Mindestbetrag besonders wertvoll, da er das verfuegbare Einkommen real erhoeht.
Berechne dein Elterngeld
Zum RechnerMarie, 26, studiert Psychologie und hat vor der Geburt nicht gearbeitet. Ihr Elterngeld:
Marie bezieht 12 Monate Basiselterngeld: 12 x 300 EUR = 3.600 EUR gesamt. Ihr Partner kann zusaetzlich 2 Partnermonate beantragen.
Alternativ koennte Marie ElterngeldPlus waehlen: 150 EUR fuer bis zu 24 Monate = ebenfalls 3.600 EUR, aber ueber einen laengeren Zeitraum verteilt. Das kann sinnvoll sein, wenn sie waehrend des Studiums flexibel bleiben moechte.
Der Mindestbetrag ist keine starre Grenze -- Zuschlaege werden zusaetzlich gezahlt und heben ihn an:
Beispiel: Lena hat Zwillinge und ein zweijaehriges Geschwisterkind, vorher kein Einkommen. Ihr Elterngeld: 300 EUR Mindestbetrag + 75 EUR Geschwisterbonus + 300 EUR Mehrlingsbonus = 675 EUR/Monat. Die Zuschlaege koennen den Mindestbetrag also deutlich uebersteigen.
Wer nur den Mindestbetrag bezieht, sollte die Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus bewusst treffen. Die Gesamtsumme ist rechnerisch identisch (12 x 300 EUR = 24 x 150 EUR = 3.600 EUR), aber der Zeitpunkt unterscheidet sich:
Achtung bei Sozialleistungsbezug: Wer Buergergeld bezieht, profitiert beim Basiselterngeld staerker -- der 300-EUR-Freibetrag wirkt voll. Beim Plus betraegt der anrechnungsfreie Anteil nur 150 EUR pro Monat. Fuer Buergergeld-Familien ist daher meist das Basiselterngeld die bessere Wahl.
Ja, Studierende haben vollen Anspruch auf den Mindestbetrag von 300 EUR (Basis) bzw. 150 EUR (Plus). Ein vorheriges Einkommen ist nicht erforderlich.
Nein, der Mindestbetrag von 300 EUR bleibt als Freibetrag anrechnungsfrei. Nur darueber liegendes Elterngeld wird als Einkommen beim Buergergeld beruecksichtigt.
Ja, der Mindestbetrag wird neben Kindergeld, Kinderzuschlag und Buergergeld (als Freibetrag) gezahlt. Die Kombination mit Wohngeld ist moeglich, allerdings wird es dort als Einkommen angerechnet.
Ja, die Regelung ist geschlechtsneutral. Auch Vaeter ohne eigenes Einkommen erhalten den Mindestbetrag von 300 EUR pro Monat.
Beim Basiselterngeld bis zu 12 Monate (14 mit Partnermonaten). Beim ElterngeldPlus bis zu 24 Monate. Die Gesamtsumme ist in beiden Faellen identisch.
Ja, beim Geschwisterbonus erhoht sich das Elterngeld um mindestens 75 EUR (Basis) bzw. 37,50 EUR (Plus). Der Mindestbetrag steigt dann auf 375 EUR (Basis) bzw. 187,50 EUR (Plus).
Nein, das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die nicht zurueckgezahlt werden muss -- es sei denn, es wurde zu Unrecht bezogen, etwa wegen falscher Angaben im Antrag.
Ja, Hausfrauen und Hausmaenner erhalten den Mindestbetrag von 300 EUR monatlich. Es ist kein vorheriges Erwerbseinkommen erforderlich, solange die allgemeinen Voraussetzungen erfuellt sind.
300 EUR Mindestbetrag plus 300 EUR Mehrlingsbonus pro weiterem Kind, also 600 EUR/Monat bei Zwillingen (beim Basiselterngeld). Lebt zusaetzlich ein junges Geschwisterkind im Haushalt, kommen weitere 75 EUR Geschwisterbonus hinzu.
Die Gesamtsumme ist identisch (3.600 EUR). Beim Basiselterngeld gibt es 300 EUR ueber 12 Monate, beim Plus 150 EUR ueber 24 Monate. Wer Buergergeld bezieht, faehrt mit Basiselterngeld besser, da der 300-EUR-Freibetrag voll wirkt.
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