Kurze Antwort
Der Hoechstbetrag liegt bei 1.800 EUR pro Monat fuer Basiselterngeld und 900 EUR fuer ElterngeldPlus. Er wird ab einem Elterngeld-Netto von ca. 2.770 EUR erreicht. Geschwister- und Mehrlingsbonus koennen den Hoechstbetrag nicht ueberschreiten.
Maximum Basis
1.800 EUR/Monat
Maximum Plus
900 EUR/Monat
Ab Netto
ca. 2.770 EUR
Einkommensgrenze
175.000 EUR/Jahr (seit 04/2025)
Der Hoechstbetrag von 1.800 EUR wird erreicht, wenn dein Elterngeld-Netto mindestens ca. 2.770 EUR betraegt (1.800 / 0,65 = 2.769 EUR). Je nach Steuerklasse entspricht das einem Bruttoeinkommen von:
Wer mehr verdient, erhaelt trotzdem nur 1.800 EUR -- eine Deckelung nach oben. Dies gilt auch fuer sehr hohe Einkommen bis zur Einkommensgrenze von 175.000 EUR.
Wichtig seit 01.04.2025: Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ueber 175.000 EUR haben gar keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Diese Grenze wurde von zuvor 300.000 EUR deutlich gesenkt.
Eine haeufige Frage: Kann man mit Geschwister- oder Mehrlingsbonus ueber 1.800 EUR kommen? Die Antwort ist nein:
Rechenbeispiel Zwillinge: Thomas verdient 5.000 EUR brutto. Sein Elterngeld-Netto betraegt ca. 3.100 EUR. Errechnetes Elterngeld: 3.100 x 0,65 = 2.015 EUR → gedeckelt auf 1.800 EUR. Plus 300 EUR Mehrlingsbonus = 2.100 EUR monatlich.
Pruefe ob du den Hoechstbetrag erreichst
Zum RechnerNicht jeder erreicht automatisch den Hoechstbetrag. Mit diesen Massnahmen kannst du dein Elterngeld maximieren:
Beachte: Alle Optimierungen muessen vor Beginn des Bemessungszeitraums greifen. Eine nachtraegliche Aenderung ist nicht moeglich.
Nur mit dem Mehrlingsbonus. Bei Zwillingen gibt es zusaetzlich 300 EUR, bei Drillingen 600 EUR. Der Geschwisterbonus kann den Hoechstbetrag hingegen nicht ueberschreiten.
Pro Elternteil. Beide Eltern koennen jeweils bis zu 1.800 EUR erhalten -- allerdings nicht gleichzeitig fuer denselben Lebensmonat (bei gleichzeitigem Bezug wird entsprechend aufgeteilt).
Seit 01.04.2025 haben Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ueber 175.000 EUR keinen Anspruch auf Elterngeld. Fuer Alleinerziehende gilt dieselbe Grenze.
Ja, bei Teilzeit waehrend des Bezugs sinkt das Elterngeld, da nur die Differenz zwischen vorherigem und aktuellem Einkommen ersetzt wird. Der Hoechstbetrag von 1.800 EUR gilt weiterhin als Obergrenze.
Ja, beim ElterngeldPlus betraegt der Hoechstbetrag 900 EUR pro Monat -- also die Haelfte des Basiselterngeldes. Dafuer kann es bis zu doppelt so lange bezogen werden.
Stand Februar 2026 bleibt der Hoechstbetrag bei 1.800 EUR. Eine gesetzliche Anpassung ist aktuell nicht geplant. Die Einkommensgrenze wurde zuletzt 2025 gesenkt.
Ja, besonders fuer Paare mit einem Hauptverdiener. Der Wechsel in Steuerklasse 3 kann das Elterngeld um mehrere hundert Euro erhoehen. Er muss mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz erfolgen.
Nein, ein 13. Gehalt gilt als Einmalzahlung und wird aus der Berechnung herausgenommen. Nur das regulaere monatliche Einkommen zaehlt fuer die Ermittlung des Elterngeld-Nettos.
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