Kurze Antwort
Das Elterngeld ersetzt 65 % des Elterngeld-Nettos bei einem Einkommen ueber 1.200 EUR. Bei 1.000-1.200 EUR steigt die Rate auf bis zu 67 %, und unter 1.000 EUR sogar auf bis zu 100 % -- eine Geringverdiener-Aufstockung.
Standardrate
65 % (ab 1.200 EUR Netto)
Erhoehte Rate
67 % (1.000-1.200 EUR)
Maximalrate
Bis 100 % (unter 1.000 EUR)
Aufstockung
+0,1 % pro 2 EUR unter 1.000 EUR
Das BEEG sieht eine gestaffelte Ersatzrate vor, die Geringverdiener besonders schuetzt:
Diese Staffelung bedeutet: Je weniger du verdienst, desto groesser ist der prozentuale Anteil, den das Elterngeld ersetzt.
Hier einige Beispiele fuer verschiedene Einkommensstufen:
Beachte: Diese Netto-Werte sind das Elterngeld-Netto, nicht dein Gehaltszettel-Netto.
Berechne deinen Elterngeld-Prozentsatz
Zum RechnerDie Staffelung der Ersatzrate ist ein bewusstes sozialpolitisches Instrument. Der Gesetzgeber verfolgt damit mehrere Ziele:
Im internationalen Vergleich ist die deutsche Ersatzrate moderat. Schweden und Norwegen ersetzen beispielsweise bis zu 80 % des Einkommens.
Nein, 65 % gelten nur bei einem Elterngeld-Netto ueber 1.200 EUR. Darunter steigt die Rate stufenweise auf bis zu 100 %. Geringverdiener erhalten also prozentual mehr.
1.050 EUR liegt 150 EUR unter 1.200 EUR. Pro 2 EUR Differenz steigt die Rate um 0,1 Prozentpunkte: 150/2 x 0,1 = 7,5 Prozentpunkte. Rate: 65 % + 7,5 % = 72,5 %. Nicht ganz: Die Staffelung gilt zwischen 1.000 und 1.200 EUR als Uebergangszone von 65 auf 67 %. Die 1.050 EUR liegen hier bei ca. 66 %.
Ja, die Ersatzrate wird genauso berechnet. Das ElterngeldPlus betraegt dann die Haelfte des errechneten Basiselterngeldes, mindestens aber 150 EUR.
Die Ersatzrate wird auf die Einkommensdifferenz (vorher minus Teilzeit) angewendet. Je nach Hoehe der Differenz kann eine andere Rate gelten als auf das volle Einkommen.
Nein, 100 % ist das Maximum. Rechnerisch wuerde die Formel bei sehr niedrigem Einkommen ueber 100 % ergeben, aber es wird bei 100 % gedeckelt.
Der Geschwisterbonus erhoeht das errechnete Elterngeld um 10 % (mindestens 75 EUR). Er aendert nicht die Ersatzrate selbst, sondern wird auf das bereits berechnete Elterngeld aufgeschlagen.
Die Ersatzrate gibt an, welcher Prozentsatz des entfallenen Einkommens als Elterngeld ersetzt wird. Sie liegt zwischen 65 und 100 % und richtet sich nach der Hoehe des Elterngeld-Nettos.
Die Ersatzrate wird auf das Elterngeld-Netto angewendet -- also auf das Brutto nach Abzug der pauschalen Sozialabgaben und Lohnsteuer. Nicht auf das tatsaechliche Netto der Gehaltsabrechnung.
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