Kurze Antwort
Das Basiselterngeld betraegt zwischen 300 und 1.800 EUR monatlich, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 EUR. Zusaetzlich gibt es den Geschwisterbonus (+10 %, mind. 75 EUR) und den Mehrlingsbonus (+300 EUR pro weiterem Kind).
Basiselterngeld
300-1.800 EUR/Monat
ElterngeldPlus
150-900 EUR/Monat
Geschwisterbonus
+10 % (mind. 75 EUR)
Mehrlingsbonus
+300 EUR pro Kind
Die Hoehe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt. Je niedriger das Einkommen, desto hoeher der prozentuale Ersatz:
Das Elterngeld soll Familien finanziell absichern, nicht das volle Einkommen ersetzen. Die Staffelung stellt sicher, dass Geringverdiener relativ mehr Unterstuetzung erhalten.
Familien mit mehreren Kindern erhalten zusaetzliche Leistungen:
Geschwisterbonus (§ 2a BEEG):
Mehrlingsbonus:
Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus sind miteinander kombinierbar.
Berechne die Hoehe deines Elterngeldes
Zum RechnerAnna, 29, Erzieherin, verdient 2.800 EUR brutto. Ihr erstes Kind ist 2 Jahre alt.
Ohne den Steuerklassenwechsel (Klasse 1) waere Annas Lohnsteuer ca. 340 EUR hoeher, das Elterngeld-Netto nur ca. 1.742 EUR und das Elterngeld nur ca. 1.245 EUR -- ein Unterschied von 243 EUR pro Monat.
Auch Eltern ohne eigenes Einkommen vor der Geburt haben Anspruch auf Elterngeld. Der Mindestbetrag steht allen zu:
Das betrifft zum Beispiel:
Das Mindestelterngeld wird nicht auf Buergergeld angerechnet, es bleibt als Freibetrag erhalten. Beim Wohngeld zaehlt es hingegen als Einkommen. Bei ALG I wird Elterngeld ab 300 EUR als Einkommen angerechnet.
Ja, der Hoechstbetrag von 1.800 EUR ist die absolute Obergrenze inklusive aller Zuschlaege. Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus koennen ihn nicht ueberschreiten.
Bei Zwillingen erhaeltst du dein normales Elterngeld plus 300 EUR Mehrlingsbonus fuer das zweite Kind. Bei Drillingen kommen 600 EUR hinzu (2 x 300 EUR). Der Bonus gilt fuer jedes weitere Mehrlingskind.
Ja, Kindergeld und Elterngeld sind voneinander unabhaengig. Du erhaeltst beides gleichzeitig. Das Kindergeld wird nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Nein, die Betraege sind gesetzlich festgelegt und werden nicht automatisch angepasst. Eine Erhoehung erfolgt nur durch Gesetzesaenderung.
Bei einem 520-EUR-Minijob ergibt sich ein Elterngeld-Netto von ca. 520 EUR (keine Sozialabgaben/Steuern). Bei einer Ersatzrate von ca. 88 % erhaeltst du rund 458 EUR -- in jedem Fall mindestens den Mindestbetrag von 300 EUR.
Beamte zahlen keine Sozialabgaben, aber die Pauschalen werden trotzdem abgezogen. Dadurch kann das Elterngeld-Netto niedriger sein als erwartet. Die Berechnung folgt den gleichen Regeln.
Du musst den Geschwisterbonus im Antrag angeben und die Geschwisterkinder eintragen. Er wird dann automatisch berechnet und ausgezahlt, solange die Altersvoraussetzungen erfuellt sind.
Es wird der Durchschnitt aller 12 Monate gebildet. Einzelne starke oder schwache Monate gleichen sich aus. Du kannst bestimmte Monate ausklammen lassen, wenn besondere Gruende vorliegen.
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