Kurze Antwort
Elternzeit muss spaetestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden (fuer Elternzeit bis zum 3. Geburtstag). Fuer Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.
Frist bis 3. Geburtstag
7 Wochen vor Beginn
Frist nach 3. Geburtstag
13 Wochen vor Beginn
Form
Schriftlich (mit Unterschrift)
Bindungszeitraum
Verbindlich fuer 2 Jahre
Die Elternzeit wird nicht "beantragt", sondern angemeldet -- ein wichtiger Unterschied. Du teilst deinem Arbeitgeber mit, dass du Elternzeit nimmst. Er muss nicht zustimmen.
Elternzeit bis zum 3. Geburtstag:
Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag:
Wer die Frist versaeumt, verschiebt den Beginn der Elternzeit um die versaeumte Zeit nach hinten.
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen (§ 16 BEEG) -- eine E-Mail reicht nicht! Du brauchst:
Beispieltext: "Hiermit melde ich Elternzeit fuer den Zeitraum vom [Datum] bis zum [Datum] an. Die Elternzeit soll wie folgt aufgeteilt werden: [Details]."
Tipp: Lass dir den Eingang der Anmeldung schriftlich bestaetigen. Sende das Schreiben per Einschreiben oder gib es persoenlich ab und lass den Empfang quittieren.
Plane deine Elternzeit
Zum RechnerMit der Anmeldung legst du dich fuer die ersten 2 Lebensjahre verbindlich fest. Das hat folgende Konsequenzen:
Du kannst die Elternzeit in bis zu 3 Abschnitte aufteilen. Den dritten Abschnitt kann der Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen.
Empfehlung: Plane die Elternzeit sorgfaeltig, bevor du sie anmeldest. Aenderungen sind schwierig. Lieber etwas grosszuegiger planen -- eine vorzeitige Rueckkehr ist einfacher als eine Verlaengerung.
Nein, die Anmeldung muss schriftlich mit eigenhaendiger Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail oder ein Fax genuegt nicht. Sende das Schreiben per Post oder gib es persoenlich ab.
Die Elternzeit beginnt dann nicht zum gewuenschten Zeitpunkt, sondern erst 7 Wochen nach Eingang der Anmeldung beim Arbeitgeber. Du verlierst die Tage zwischen gewuenschtem und tatsaechlichem Beginn.
Ja, du musst Start- und Enddatum verbindlich angeben. Fuer die ersten 2 Lebensjahre ist die Festlegung bindend. Ueberlege dir die Aufteilung daher vorher gruendlich.
Den 1. und 2. Abschnitt (bis zum 3. Geburtstag) kann er nicht ablehnen. Den 3. Abschnitt oder Elternzeit nach dem 3. Geburtstag kann er innerhalb von 8 Wochen aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen.
Vaeter koennen die Elternzeit "ab Geburt" anmelden und den genauen Termin nachreichen. Bei einer verspaeteten oder fruehen Geburt verschiebt sich der Beginn entsprechend.
Ja, der Anspruch auf Elternzeit gilt unabhaengig von der Betriebszugehoerigkeit -- auch in der Probezeit. Der Kuendigungsschutz greift ab Anmeldung der Elternzeit.
Das dritte Jahr meldest du spaeter an -- mit mindestens 7 Wochen Vorlauf (bis 3. Geburtstag) oder 13 Wochen (danach). Du musst es nicht schon bei der ersten Anmeldung festlegen.
Nein. Elternzeit ist die arbeitsrechtliche Freistellung (beim Arbeitgeber anmelden). Elterngeld ist die staatliche Zahlung (bei der Elterngeldstelle beantragen). Beides muss separat beantragt werden.
Kostenloser Rechner mit allen Steuerklassen, Bonusoptionen und Optimierungstipps. In 15 Minuten zum Ergebnis.