Kurze Antwort
Fuer Muetter beginnt die Elternzeit nach dem Mutterschutz (8 Wochen nach Geburt). Fuer Vaeter kann sie ab dem Tag der Geburt beginnen. Der genaue Startzeitpunkt wird bei der Anmeldung beim Arbeitgeber festgelegt und ist flexibel waehlbar.
Muetter
Nach Mutterschutz (8 Wochen)
Vaeter
Ab Geburt moeglich
Spaetester Beginn
Bis zum 8. Geburtstag
Anmeldung
7 Wochen vor Beginn
Der Beginn der Elternzeit unterscheidet sich fuer Muetter und Vaeter:
Muetter:
Vaeter:
Beide Elternteile koennen den Beginn aber auch verschieben -- es gibt keine Pflicht, sofort nach der Geburt Elternzeit zu nehmen.
Elternzeit kann zu jedem Zeitpunkt in den ersten 8 Lebensjahren des Kindes beginnen:
Beispiel: Markus, Lehrer, beginnt seine Elternzeit erst zum Schuljahresende -- 3 Monate nach der Geburt. So kann er das laufende Schulhalbjahr abschliessen und hat dann die Sommerferien plus Elternzeit am Stueck.
Plane den Start deiner Elternzeit
Zum RechnerBei einer Fruehgeburt beginnt die Elternzeit frueher als geplant:
Bei einem spaeteren Geburtstermin:
Tipp fuer Vaeter: Melde die Elternzeit "ab Geburt" an, nicht mit einem festen Datum. So bist du flexibel, unabhaengig davon, wann das Kind tatsaechlich kommt.
Nein, du kannst den Beginn frei waehlen. Die Elternzeit kann auch Monate oder Jahre nach der Geburt beginnen -- solange sie vor dem 8. Geburtstag liegt.
Ja, der Beginn ist an kein bestimmtes Datum gebunden. Die Elternzeit kann an jedem beliebigen Tag beginnen, muss aber dem Arbeitgeber fristgerecht mitgeteilt werden.
Nur wenn er es so angemeldet hat. Er kann auch einen spaeteren Beginn waehlen. Die Anmeldung "ab Geburt" ist die flexibelste Option fuer Vaeter.
Die Elternzeit beginnt dann nicht zum gewuenschten Zeitpunkt, sondern erst 7 Wochen nach Eingang der Anmeldung. Die versaeumten Tage kannst du nicht nachholen.
Ja, die Elternzeit ist nicht an Werktage gebunden. Ein Start am Wochenende oder Feiertag ist moeglich -- relevant wird das aber erst am naechsten Arbeitstag.
Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist (8 Wochen) wird auf die 3-jaehrige Elternzeit angerechnet. Die Mutter hat also nach dem Mutterschutz noch ca. 2 Jahre und 10 Monate Elternzeit uebrig.
Ja, fuer den uebertragenen Teil (bis 24 Monate). Dieser kann zwischen dem 3. und 8. Geburtstag flexibel genommen werden. Die Anmeldefrist betraegt dann 13 Wochen.
Wenn seine Elternzeit erst spaeter beginnt, ist er am Geburtstag nicht automatisch freigestellt. Er kann aber Urlaub nehmen oder mit dem Arbeitgeber eine kurzfristige Freistellung vereinbaren.
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