Kurze Antwort
Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden, wird aber rueckwirkend fuer bis zu 3 Lebensmonate gezahlt. Ideal ist die Antragstellung innerhalb der ersten 3 Monate nach Geburt, um kein Geld zu verlieren.
Fruehester Zeitpunkt
Nach der Geburt
Rueckwirkend
Max. 3 Lebensmonate
Empfehlung
Innerhalb der ersten 4 Wochen
Absolute Frist
Keine, aber Geld verfaellt
Das Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden -- nicht vorher. Es wird jedoch rueckwirkend fuer maximal 3 Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt.
Das bedeutet konkret:
Empfehlung: Stelle den Antrag so frueh wie moeglich nach der Geburt. Bereite die Unterlagen bereits vor der Geburt vor, damit du nach der Geburt nur noch die Geburtsurkunde ergaenzen musst.
Auch wenn der Antrag erst nach der Geburt moeglich ist, kannst du vieles vorbereiten:
Je besser du vorbereitet bist, desto schneller geht es nach der Geburt. Erfahrungsgemaess dauert allein die Beschaffung der Geburtsurkunde 1-2 Wochen.
Berechne dein Elterngeld vorab
Zum RechnerWer den Antrag zu spaet stellt, verliert Geld -- unwiederbringlich:
Beispiel: Sophie beantragt Elterngeld erst im 6. Lebensmonat. Sie erhaelt Elterngeld ab dem 3. Lebensmonat -- die Monate 1 und 2 sind verloren. Bei 1.400 EUR Elterngeld monatlich sind das 2.800 EUR, die Sophie nie erhaelt.
Es gibt zwar keine absolute Antragsfrist (theoretisch kannst du auch im 12. Monat noch beantragen), aber die 3-Monats-Rueckwirkung macht eine fruehe Antragstellung zwingend.
Nein, der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden. Du kannst aber alle Unterlagen vorbereiten und das Formular vorab ausfuellen, sodass nur noch die Geburtsurkunde ergaenzt werden muss.
Du kannst den Antrag auch ohne Geburtsurkunde einreichen und sie nachreichen. Die Bearbeitung beginnt trotzdem. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig eingeht.
Lebensmonate! Der erste Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt und endet am gleichen Kalendertag des Folgemonats. Beispiel: Geburt am 15. Maerz → 1. Lebensmonat = 15.03.-14.04.
Ja, Aenderungen sind vor Beginn des betroffenen Lebensmonats moeglich. Bereits ausgezahlte Monate koennen nur eingeschraenkt geaendert werden.
Ja, jeder Elternteil stellt einen eigenen Antrag. Die Antraege koennen gleichzeitig oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingereicht werden.
Ja, aber du erhaeltst es nur fuer maximal 3 Lebensmonate rueckwirkend. Alle frueheren Monate verfallen. Es gibt keine absolute Verjaehrungsfrist fuer den Antrag selbst.
Bei Fruehgeburten kannst du den Antrag trotzdem erst nach der Geburt stellen. Fruehgeburten (6+ Wochen vor Termin) erhalten zusaetzliche Elterngeld-Monate als Ausgleich.
Nein, der Antrag kann per Post, online (ueber ElterngeldDigital) oder in vielen Bundeslaendern auch per E-Mail eingereicht werden. Eine persoenliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
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