Kurze Antwort
Ja, Elternzeit kann in bis zu 3 Abschnitte aufgeteilt werden. Bis zu 24 Monate koennen auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag uebertragen werden. Die Aufteilung ermoeglicht flexible Modelle fuer beide Elternteile.
Max. Abschnitte
3 Zeitabschnitte
Uebertragbar
24 Monate bis 8. Geburtstag
3. Abschnitt
Arbeitgeber kann ablehnen
Bindung
Erste 2 Jahre verbindlich
Jeder Elternteil kann seine Elternzeit in bis zu 3 Zeitabschnitte aufteilen (§ 16 Abs. 1 BEEG). Das bietet grosse Flexibilitaet:
Fuer den 1. und 2. Abschnitt brauchst du keine Zustimmung des Arbeitgebers -- du meldest sie fristgerecht an.
Den 3. Abschnitt kann der Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Anmeldung aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen. In der Praxis kommt das selten vor.
Von den 3 Jahren Elternzeit koennen maximal 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag uebertragen werden:
Beliebte Aufteilungsmodelle:
Die Entscheidung haengt von der individuellen Familiensituation, den Betreuungsmoeglichkeiten und den beruflichen Plaenen ab.
Plane die optimale Aufteilung
Zum RechnerBeide Elternteile haben jeweils 3 Jahre Anspruch -- die Aufteilung untereinander ist voellig frei:
Praxis-Beispiel Familie Schmidt:
Die gleichzeitige Elternzeit beider Eltern ist moeglich, aber beachte: Das Elterngeld ist auf insgesamt 14 Basismonate begrenzt.
Den 1. und 2. Abschnitt nicht. Den 3. Abschnitt kann er aus dringenden betrieblichen Gruenden innerhalb von 8 Wochen ablehnen. In der Praxis wird eine Ablehnung selten ausgesprochen.
Nein, bei der ersten Anmeldung legst du nur die ersten 2 Jahre verbindlich fest. Weitere Abschnitte kannst du spaeter separat anmelden.
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Ohne Zustimmung sind maximal 3 Abschnitte erlaubt. Jede Verlaengerung oder Aenderung zaehlt als eigener Abschnitt.
Ja, zwischen den Abschnitten kehrst du regulaer an deinen Arbeitsplatz zurueck. Der Kuendigungsschutz endet mit dem Ende jedes Abschnitts und beginnt erneut vor dem naechsten.
Ja, jeder Elternteil plant seine Abschnitte unabhaengig. Ihr koennt gleichzeitig, nacheinander oder ueberlappend Elternzeit nehmen.
Nicht genutzte Elternzeit verfaellt nach dem 8. Geburtstag des Kindes. Es gibt keine Auszahlung oder Uebertragung auf andere Kinder.
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder bei erneuter Schwangerschaft. Ohne Zustimmung bist du an den angemeldeten Zeitraum gebunden.
Pro Kind. Fuer jedes Kind hast du 3 Jahre mit bis zu 3 Abschnitten. Bei mehreren Kindern summieren sich die Ansprueche.
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