Kurze Antwort
Elternzeit kann bis zu 3 Jahre pro Kind genommen werden. Bis zu 24 Monate davon koennen auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag uebertragen werden. Elternzeit und Elterngeld sind unabhaengig -- die Elternzeit kann laenger dauern als der Elterngeldbezug.
Maximale Dauer
3 Jahre pro Elternteil
Uebertragbar
24 Monate bis 8. Geburtstag
Aufteilung
Bis zu 3 Abschnitte
Anspruch
Gesetzlich garantiert
Jeder Elternteil hat nach § 15 BEEG Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind. Dieser Anspruch besteht unabhaengig von der Betriebsgroesse und der Art des Arbeitsverhaeltnisses:
Wichtig: Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Freistellung. Sie ist nicht identisch mit dem Elterngeldbezug. Elterngeld wird maximal 14 Monate gezahlt (Basis), Elternzeit kann 36 Monate dauern.
Von den 3 Jahren Elternzeit koennen bis zu 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes uebertragen werden:
Beispiel: Sebastian nimmt 12 Monate Elternzeit direkt nach der Geburt. Die restlichen 24 Monate nutzt er, als sein Kind 5 Jahre alt ist und eingeschult wird -- so kann er die Einschulung intensiv begleiten.
Die Uebertragung bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers fuer den ersten und zweiten Abschnitt. Fuer den dritten Abschnitt kann der Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen ablehnen, wenn dringende betriebliche Gruende vorliegen.
Plane deine Elternzeit
Zum RechnerViele Eltern verwechseln Elternzeit und Elterngeld. Der Unterschied:
Das bedeutet: Du kannst 3 Jahre Elternzeit nehmen, erhaeltst aber nur fuer einen Teil davon Elterngeld. Fuer die restliche Zeit bist du freigestellt, aber ohne Elterngeld-Einkommen.
Praxis-Tipp: Viele Muetter nehmen 2-3 Jahre Elternzeit, beziehen aber nur 12-14 Monate Elterngeld. Im restlichen Zeitraum arbeiten sie in Teilzeit (bis 32 Stunden) oder leben von Ersparnissen und dem Einkommen des Partners.
Ja, beide Elternteile haben unabhaengig voneinander Anspruch auf 3 Jahre. Sie koennen gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen.
Nein, Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch. Du musst sie fristgerecht anmelden (7 Wochen vorher), brauchst aber keine Genehmigung deines Arbeitgebers.
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit. Dein Arbeitgeber muss einer Teilzeit-Anfrage zustimmen, kann sie aber aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen (ab 15 Mitarbeiter).
Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch fuer jeden vollen Elternzeitmonat um 1/12 kuerzen. Nicht genommener Urlaub vor der Elternzeit bleibt bestehen und muss nach der Rueckkehr gewaehrt werden.
Ja, besonderer Kuendigungsschutz gilt ab Anmeldung der Elternzeit (fruehestens 8 Wochen vor Beginn) und waehrend der gesamten Elternzeit. Kuendigungen sind nur in Ausnahmefaellen moeglich.
Nein, du kannst auch kuerzere Elternzeit nehmen. Es gibt kein Minimum. Auch einzelne Monate sind moeglich. Was du nicht nimmst, verfaellt aber nach dem 8. Geburtstag.
Ja, der Anspruch auf Elternzeit besteht fuer alle Arbeitnehmer, unabhaengig vom Umfang der Beschaeftigung. Auch Minijobber, Azubis und befristet Beschaeftigte haben den vollen Anspruch.
Du hast das Recht, an deinen frueheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurueckzukehren. Dein Arbeitsvertrag ruht waehrend der Elternzeit und lebt danach wieder auf.
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