Kurze Antwort
Ja, Elternzeit kann verlaengert werden -- mit Zustimmung des Arbeitgebers oder als neuer Elternzeit-Abschnitt. Ohne Zustimmung ist eine Verlaengerung nur bei einem weiteren Kind, Haertefall oder wenn du noch Abschnitte uebrig hast moeglich.
Mit Zustimmung
Jederzeit moeglich
Ohne Zustimmung
Nur in Ausnahmefaellen
Neuer Abschnitt
Zaehlt als weiterer von 3 Teilen
Maximale Dauer
3 Jahre pro Kind
Der einfachste Weg zur Verlaengerung: Sprich mit deinem Arbeitgeber. Wenn er einverstanden ist, kann die Elternzeit problemlos verlaengert werden:
Viele Arbeitgeber stimmen zu, da sie langfristige Planungssicherheit schaetzen. Sprich fruehzeitig mit deinem Vorgesetzten und der Personalabteilung.
Tipp: Wenn du unsicher bist, ob du nach 1 oder 2 Jahren zurueckkehren moechtest, melde lieber die laengere Elternzeit an. Eine vorzeitige Rueckkehr ist mit Arbeitgeberzustimmung moeglich -- eine Verlaengerung ohne Zustimmung nicht.
Ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist eine Verlaengerung nur in bestimmten Faellen moeglich:
In der Praxis solltest du immer zuerst das Gespraech mit dem Arbeitgeber suchen. Eine einvernehmliche Loesung ist fuer alle Seiten besser.
Plane deine Elternzeit
Zum RechnerSo gehst du vor, wenn du deine Elternzeit verlaengern moechtest:
Wichtig: Verlaengerung und Verkuerzung der Elternzeit sind unterschiedlich geregelt. Eine vorzeitige Beendigung erfordert immer die Zustimmung des Arbeitgebers, ausser bei erneuter Schwangerschaft.
Eine einvernehmliche Verlaengerung kann er nicht ablehnen, wenn er zustimmt. Bei einem dritten Elternzeit-Abschnitt kann er aus dringenden betrieblichen Gruenden innerhalb von 8 Wochen widersprechen.
Die gesamte Elternzeit darf 3 Jahre pro Kind nicht ueberschreiten. Du kannst also maximal bis zum 3. Geburtstag verlaengern (bzw. bis zum 8. Geburtstag mit uebertragenem Anteil).
Ja, der Kuendigungsschutz gilt fuer die gesamte Dauer der Elternzeit -- auch bei Verlaengerung. Er endet erst mit dem Ende der Elternzeit.
Ja, du kannst waehrend der Elternzeit einen Antrag auf Teilzeit stellen (bis 32 Stunden). Das kann eine Alternative zur vollen Verlaengerung sein und bringt zusaetzliches Einkommen.
Fuer das neue Kind steht dir erneut Elternzeit zu. Du kannst die laufende Elternzeit vorzeitig beenden und neue Elternzeit anmelden. Die restliche alte Elternzeit kannst du spaeter nachholen.
Nein, Elterngeld und Elternzeit sind unabhaengig. Eine Verlaengerung der Elternzeit bringt nicht automatisch mehr Elterngeld. Du musst pruefen, ob noch Elterngeld-Monate verfuegbar sind.
Nein, du kannst auch nach einer Unterbrechung (z.B. nach Rueckkehr in den Job) einen weiteren Elternzeit-Abschnitt nehmen. Dies zaehlt dann als neuer Abschnitt von maximal 3.
Ja, Elternzeitjahre zaehlen als Kindererziehungszeiten in der Rente (maximal 3 Jahre pro Kind). Eine Verlaengerung der Elternzeit hat keinen negativen Einfluss auf deine Rentenansprueche.
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