Kurze Antwort
Die 2 Partnermonate erhoehen den Gesamtanspruch auf Basiselterngeld von 12 auf 14 Monate. Voraussetzung: Der andere Elternteil bezieht mindestens 2 Monate Elterngeld und hat dabei Einkommensverlust. Vaeter nutzen sie haeufig direkt nach der Geburt.
Zusaetzliche Monate
2 Monate Basiselterngeld
Voraussetzung
Einkommensverlust beider Eltern
Beliebter Zeitraum
Direkt nach der Geburt
Alleinerziehende
Automatisch 14 Monate
Die Partnermonate (oft "Vaetermonate" genannt) sind 2 zusaetzliche Monate Basiselterngeld, die den Gesamtanspruch von 12 auf 14 Monate erhoehen. Die offizielle Bezeichnung im BEEG ist "zusaetzliche Monatsbetraege".
Die Voraussetzungen:
Die Partnermonate werden nach dem Einkommen des beziehenden Elternteils berechnet. Wenn der Vater 2 Partnermonate nimmt, bekommt er sein eigenes Elterngeld, nicht das der Mutter.
Das haeufigste Modell: Der Vater nimmt 2 Monate direkt nach der Geburt, waehrend die Mutter noch im Mutterschutz ist.
Familie Berger:
Tim nimmt 2 Monate Elternzeit und bezieht Elterngeld. Er hat in dieser Zeit Einkommensverlust, da er nicht arbeitet. Die Familie erhaelt insgesamt:
Alternativ kann Tim seine Monate auch spaeter nehmen -- z.B. Monat 11 und 12, waehrend Clara schon wieder arbeitet.
Berechne die Partnermonate
Zum RechnerDie Partnermonate sind ein wertvolles Plus, das viele Familien nicht ausschoepfen:
Statistik: 2025 nahmen rund 45 % der Vaeter Partnermonate in Anspruch -- Tendenz steigend. Die durchschnittliche Dauer lag bei 3 Monaten.
Nein, die Partnermonate sind geschlechtsneutral. Auch die Mutter kann sie nehmen, wenn der Vater die Hauptbetreuung uebernimmt. Entscheidend ist, dass beide mindestens 2 Monate beziehen.
Ja, die 14 Monate koennen beliebig aufgeteilt werden (z.B. Vater 6 + Mutter 8). Nur der Gesamtanspruch von 14 Monaten und das Minimum von 2 Monaten pro Elternteil sind festgelegt.
Wenn der Vater waehrend der 2 Monate normal weiterarbeitet (ueber 32 Stunden), hat er keinen Elterngeldanspruch und die Partnermonate entfallen. Teilzeit bis 32 Stunden zaehlt als Einkommensverlust.
Ja, Alleinerziehende (alleiniges Sorgerecht oder Kind lebt nicht beim anderen Elternteil) erhalten automatisch 14 Monate Basiselterngeld, ohne dass der andere Elternteil Monate nehmen muss.
Ja, die 2 Partnermonate koennen auch als 4 ElterngeldPlus-Monate genommen werden. Der halbe Betrag wird dann fuer doppelte Dauer gezahlt.
Fuer das Elterngeld muss kein formaler Elternzeit-Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden. Aber: Um nicht zu arbeiten, muss er Elternzeit nehmen. Alternativ kann er Urlaub nutzen -- aber nur Elternzeit zaehlt fuer den Einkommensverlust.
Die Partnermonate stehen auch unverheirateten Paaren zu, solange beide Elternteile im Haushalt leben und das Kind betreuen. Der Familienstand spielt keine Rolle.
Ja, die 2 Monate muessen nicht zusammenhaengend sein. Der Vater kann z.B. Monat 1 und Monat 12 nehmen. Allerdings ist ein zusammenhaengender Zeitraum organisatorisch einfacher.
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