Kurze Antwort
Elterngeld beginnt grundsaetzlich ab der Geburt. Fuer Muetter mit Mutterschaftsgeld wird dieses jedoch vollstaendig auf das Elterngeld angerechnet. Effektiv erhalten Muetter daher erst nach Ende des Mutterschutzes (8 Wochen nach Geburt) eigenes Elterngeld.
Beginn
Ab Geburt (1. Lebensmonat)
Anrechnung
Mutterschaftsgeld wird abgezogen
Muetter effektiv
Ab 3. Lebensmonat (nach Mutterschutz)
Vaeter
Ab Geburt ohne Anrechnung
Rechtlich beginnt der Elterngeldanspruch ab dem Tag der Geburt -- dem ersten Lebensmonat des Kindes. Das gilt fuer beide Elternteile gleich.
Fuer Vaeter bedeutet das: Sie koennen sofort ab Geburt Elterngeld beziehen. Es gibt keine Anrechnungen anderer Leistungen.
Fuer Muetter ist die Situation komplizierter: Sie erhalten in den ersten 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (max. 13 EUR/Tag) plus den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Diese Leistungen werden vollstaendig auf das Elterngeld angerechnet.
Da Mutterschaftsgeld + Zuschuss meist gleich hoch oder hoeher als das Elterngeld sind, erhalten Muetter in der Praxis in den ersten 8 Wochen kein zusaetzliches Elterngeld. Erst danach beginnt die tatsaechliche Elterngeldzahlung.
So funktioniert die Anrechnung im Detail:
Beispiel: Lena hat 1.400 EUR Elterngeld und erhaelt 1.500 EUR Mutterschaftsgeld + Zuschuss. Da das Mutterschaftsgeld hoeher ist, bekommt sie in Monaten 1-2 kein zusaetzliches Elterngeld. Ab Monat 3 (nach Mutterschutz) erhaelt sie die vollen 1.400 EUR.
Wichtig: Die Mutterschutz-Monate zaehlen trotzdem als Elterngeld-Bezugsmonate. Von 12 Basismonaten "verbraucht" der Mutterschutz also die ersten 2 Monate, auch wenn in dieser Zeit kein Elterngeld fliesst.
Berechne deine Mutterschutz-Fristen
Zum RechnerDie Anrechnung des Mutterschaftsgeldes laesst sich nicht vermeiden, aber geschickt planen:
Die genaue Planung lohnt sich: Mit der richtigen Strategie koennen Paare insgesamt mehrere Monate Elterngeld "gewinnen".
Ja, die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zaehlen als Elterngeld-Bezugsmonate. Von 12 Basismonaten bleiben effektiv nur ca. 10 mit tatsaechlicher Elterngeldzahlung fuer die Mutter.
Ja, Vaeter erhalten Elterngeld ab dem 1. Lebensmonat ohne Anrechnung von Mutterschaftsgeld. Viele Vaeter nehmen deshalb die ersten 1-2 Lebensmonate als Partnermonate.
Privat versicherte Muetter oder Hausfrauen erhalten kein oder nur reduziertes Mutterschaftsgeld. In diesem Fall wird nur der tatsaechlich erhaltene Betrag angerechnet -- das Elterngeld kann dann hoeher ausfallen.
Ja, du kannst die ersten 2 Lebensmonate als ElterngeldPlus-Monate definieren. Da das Mutterschaftsgeld den Plus-Deckel uebersteigt, verlierst du nichts und sparst Basismonate fuer spaeter.
Der Mutterschutz nach der Geburt beginnt am Tag der Geburt und dauert 8 Wochen (bei Fruehgeburten, Mehrlingen oder Behinderung: 12 Wochen). Er endet damit meist im 2. oder 3. Lebensmonat.
Der Lebensmonat beginnt immer am Geburtstag. Bei Geburt am 28. Maerz laeuft der 1. Lebensmonat vom 28.03. bis 27.04. Das kann die Ueberschneidung mit dem Mutterschutz beeinflussen.
Doch -- du bekommst Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss. Zusammen ist das meist dein volles Nettogehalt. Du bekommst nur kein zusaetzliches Elterngeld.
Ja, die Anrechnung gilt auch beim ElterngeldPlus. Da der Plus-Betrag niedriger ist, wird das Mutterschaftsgeld den Anspruch vollstaendig aufzehren.
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