Kurze Antwort
Elterngeld ist eine staatliche Geldleistung (65--100% des Nettoeinkommens, 300--1.800 EUR/Monat). Elternzeit ist die arbeitsrechtliche Freistellung vom Job (bis zu 3 Jahre). Beides ist unabhaengig voneinander: Du kannst Elternzeit ohne Elterngeld nehmen und umgekehrt.
Elterngeld
Geldleistung vom Staat, bis 14 Monate
Elternzeit
Freistellung vom Arbeitgeber, bis 3 Jahre
Zusammenhang
Unabhaengig voneinander, aber oft kombiniert
Kuendigungsschutz
Nur waehrend Elternzeit, nicht durch Elterngeld
Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes erhalten. Es soll den Einkommensverlust ausgleichen, wenn du dich um dein Kind kuemmerst und deshalb weniger oder gar nicht arbeitest.
Elterngeld steht dir unabhaengig davon zu, ob du in einem Arbeitsverhaeltnis stehst. Auch wenn du keine Elternzeit nimmst (z.B. als Selbstaendige), kannst du Elterngeld beziehen.
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, auf die Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch haben. Sie dient dazu, dein Kind in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen, ohne deinen Arbeitsplatz zu verlieren.
Wichtig: Elternzeit ist unbezahlt. Dein Arbeitgeber zahlt waehrend der Elternzeit kein Gehalt. Genau dafuer gibt es das Elterngeld als staatliche Leistung.
Berechne jetzt dein Elterngeld
Zum RechnerObwohl Elterngeld und Elternzeit oft zusammen genutzt werden, sind sie rechtlich voellig unabhaengig:
Typische Kombination: Die meisten Eltern nehmen im ersten Jahr Elternzeit und beziehen gleichzeitig Basiselterngeld. Danach kehren sie entweder in den Job zurueck oder verlaengern die Elternzeit (ohne Elterngeld) bzw. wechseln auf ElterngeldPlus mit Teilzeit.
Haeufiger Fehler: Viele Eltern denken, dass Elterngeld und Elternzeit identisch lang sind. Tatsaechlich laeuft das Elterngeld meist nach 12--14 Monaten aus, waehrend die Elternzeit bis zu 3 Jahre dauern kann.
Die Antragsverfahren fuer Elterngeld und Elternzeit unterscheiden sich grundlegend:
Wichtiger Unterschied bei der Verbindlichkeit: Die Elternzeit-Anmeldung ist bindend. Wenn du 2 Jahre Elternzeit anmeldest, kannst du nicht einfach nach 1 Jahr zurueckkehren. Beim Elterngeld kannst du die Aufteilung spaeter noch aendern (solange Monate nicht ausgezahlt sind).
Tipp: Plane beides zusammen, aber beantrage separat. Klaere zuerst die Elternzeit mit deinem Arbeitgeber und stelle dann den Elterngeld-Antrag bei der zustaendigen Stelle.
Ja, das ist moeglich und kommt haeufig vor. Besonders im 2. und 3. Lebensjahr nehmen Eltern Elternzeit, obwohl der Elterngeld-Anspruch bereits aufgebraucht ist.
Ja, Selbstaendige haben Anspruch auf Elterngeld, ohne Elternzeit anmelden zu muessen. Die Berechnung basiert auf dem Gewinn der letzten 12 Monate.
Nein, Elterngeld ist unabhaengig von der Elternzeit. Du musst lediglich dein Kind selbst betreuen und darfst nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Kuendigungsschutz gibt es nur waehrend der Elternzeit, nicht durch den Elterngeldbezug allein. Melde daher immer Elternzeit an, auch wenn du Elterngeld beziehst.
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Die Anmeldung der Elternzeit ist verbindlich. Ohne Einverstaendnis des Arbeitgebers kannst du nicht vorzeitig zurueckkehren.
Beamte erhalten Elterngeld wie alle Eltern. Statt Elternzeit beantragen sie eine Beurlaubung oder Teilzeitbeschaeftigung nach den jeweiligen Beamtengesetzen.
Waehrend der Elternzeit ruht dein Arbeitsverhaeltnis. Ein Wechsel ist nur moeglich, wenn du kuendigst oder einen Aufhebungsvertrag schliessest. Der Kuendigungsschutz gilt weiterhin.
Nein, beides ist unabhaengig. Das Elterngeld laeuft nach den beantragten Monaten aus, die Elternzeit nach dem angemeldeten Zeitraum -- beides kann unterschiedlich lang sein.
Kostenloser Rechner mit allen Steuerklassen, Bonusoptionen und Optimierungstipps. In 15 Minuten zum Ergebnis.