Kurze Antwort
Basiselterngeld ist die klassische Form des Elterngeldes. Du erhaeltst 65--100% deines vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 EUR und hoechstens 1.800 EUR pro Monat, fuer bis zu 12 Monate plus 2 Partnermonate.
Ersatzrate
65--100% des Nettoeinkommens
Monatlicher Betrag
300--1.800 EUR
Bezugsdauer
12 + 2 Partnermonate
Mindestbetrag
300 EUR (auch ohne Einkommen)
Hoechstbetrag
1.800 EUR pro Monat
Das Basiselterngeld ist die urspruengliche Form des Elterngeldes und seit 2007 die Grundlage der elterlichen Lohnersatzleistung in Deutschland. Es ersetzt einen Teil des Einkommens, das dir durch die Betreuung deines Kindes entgeht, und bietet damit eine finanzielle Absicherung in den ersten Lebensmonaten.
Die Hoehe richtet sich nach deinem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bei Arbeitnehmern) bzw. vor dem Mutterschutz. Die Ersatzrate betraegt in der Regel 65% dieses Einkommens. Bei einem Nettoeinkommen unter 1.240 EUR steigt die Ersatzrate stufenweise auf bis zu 100%.
Das Basiselterngeld ist ideal fuer Eltern, die sich in den ersten Lebensmonaten vollstaendig auf die Kinderbetreuung konzentrieren moechten, ohne nebenbei zu arbeiten.
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
Rechenbeispiel: Anna verdiente vor der Geburt durchschnittlich 2.800 EUR netto (nach Elterngeld-Berechnung). Ihr Basiselterngeld: 2.800 x 65% = 1.820 EUR -- gedeckelt auf den Hoechstbetrag von 1.800 EUR. Sie erhaelt also 1.800 EUR monatlich.
Geringverdiener-Beispiel: Tom verdiente 1.000 EUR netto. Seine Ersatzrate: 67% + (1.240 - 1.000) / 2 x 0,1% = ca. 79%. Sein Elterngeld: 1.000 x 79% = 790 EUR.
Berechne jetzt dein Basiselterngeld
Zum RechnerDas Basiselterngeld kann insgesamt fuer 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden:
Die 14 Monate sind ein gemeinsamer Topf beider Eltern. Wie sie aufgeteilt werden, ist flexibel -- zum Beispiel 12 + 2, 10 + 4 oder 7 + 7. Ein einzelner Elternteil kann aber maximal 12 Monate Basiselterngeld beanspruchen.
Alleinerziehende koennen die vollen 14 Monate allein nutzen, wenn sie das alleinige Sorgerecht haben oder der andere Elternteil nicht im selben Haushalt lebt.
Wichtig: Die Lebensmonate des Kindes sind massgeblich, nicht Kalendermonate. Der erste Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt. Wird ein Kind am 15. Maerz geboren, laeuft der erste Lebensmonat vom 15. Maerz bis 14. April.
Zum Basiselterngeld koennen verschiedene Zuschlaege und Besonderheiten hinzukommen:
Wichtige Einschraenkung seit 01.04.2025: Die Einkommensgrenze fuer Elterngeld wurde auf 175.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen gesenkt. Paare, die gemeinsam mehr verdienen, haben keinen Anspruch mehr.
Ausserdem wird Mutterschaftsgeld (inkl. Arbeitgeberzuschuss) auf das Basiselterngeld in den ersten Lebensmonaten angerechnet. Der erste und zweite Lebensmonat sind fuer Muetter daher haeufig durch das Mutterschaftsgeld abgedeckt, sodass das Basiselterngeld erst ab dem dritten Lebensmonat relevant wird.
Der Mindestbetrag betraegt 300 EUR pro Monat. Diesen erhalten auch Eltern ohne vorheriges Einkommen, zum Beispiel Studierende oder Hausfrauen/-maenner.
Eltern mit einem Nettoeinkommen unter 1.240 EUR vor der Geburt erhalten eine hoehere Ersatzrate. Bei 1.200 EUR sind es 66%, bei 1.000 EUR bereits etwa 79%. Unter 340 EUR betraegt die Rate 100%.
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. Allerdings wird der Zuverdienst voll angerechnet und reduziert dein Basiselterngeld entsprechend. Bei Teilzeit ist ElterngeldPlus oft die bessere Wahl.
Nein, Basiselterngeld kann auch in Abschnitten bezogen werden. Allerdings sind keine Luecken zwischen den Monaten moeglich -- der Bezug muss zusammenhaengend sein oder in klar definierten Bloecken erfolgen.
Eine erneute Schwangerschaft aendert zunaechst nichts am laufenden Elterngeld. Fuer das neue Kind wird ein eigener Anspruch berechnet, der Bemessungszeitraum kann sich dabei verschieben.
Ja, Beamte haben Anspruch auf Basiselterngeld. Die Berechnung erfolgt analog zu Angestellten auf Basis der Dienstbezuege.
Ja, Basiselterngeld wird grundsaetzlich als Einkommen auf Buergergeld angerechnet. Jedoch gibt es einen Freibetrag von bis zu 300 EUR fuer Eltern, die vor der Geburt erwerbstaetig waren.
Elterngeld wird maximal fuer 3 Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung rueckwirkend gezahlt. Ein fruehzeitiger Antrag ist daher empfehlenswert.
Kurzarbeitergeld zaehlt nicht als Einkommen und senkt das Durchschnittseinkommen im Bemessungszeitraum. Monate mit Kurzarbeit koennen unter Umstaenden ausgeklammert werden.
Ja, einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zaehlen seit 2013 nicht mehr zum Elterngeld-Einkommen. Nur das laufende monatliche Gehalt wird beruecksichtigt.
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