Kurze Antwort
Ja, waehrend der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit-Teilzeit gilt bei passenden Voraussetzungen fuer 15 bis 32 Wochenstunden; weniger Stunden sind per Vereinbarung mit dem Arbeitgeber moeglich. Die Teilzeitarbeit muss schriftlich beantragt werden.
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Max. Arbeitszeit
32 Stunden pro Woche
Rechtsanspruch
15-32 Std. bei Arbeitgebern >15 MA
Antragsfrist
7 Wochen vor gewuenschtem Beginn
Mindestdauer
2 Monate zusammenhaengend
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gibt dir das Recht, waehrend der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Seit dem 01.09.2021 liegt die Obergrenze bei 32 Stunden pro Woche (zuvor 30 Stunden). Dieses Recht gilt fuer Muetter und Vaeter gleichermassen.
Rechtsanspruch auf Teilzeit: Bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Mitarbeitern hast du unter weiteren Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit waehrend der Elternzeit, wenn die Arbeitszeit fuer mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden reduziert werden soll. Der Arbeitgeber kann diesen Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen -- und muss die Ablehnung schriftlich begruenden.
Bei weniger Stunden oder kleineren Betrieben: Bei Arbeitgebern mit 15 oder weniger Mitarbeitern besteht kein Rechtsanspruch. Auch Teilzeit unter 15 Wochenstunden, etwa ein Minijob mit 8 Stunden, ist fuer das Elterngeld moeglich, braucht aber eine einvernehmliche Vereinbarung.
Der Antrag auf Teilzeit waehrend der Elternzeit folgt bestimmten Formalien:
Reaktion des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss innerhalb von 4 Wochen schriftlich antworten. Reagiert er nicht, gilt die Teilzeit als genehmigt (Zustimmungsfiktion).
Tipp: Beantrage die Teilzeit am besten gleichzeitig mit der Elternzeit. So hat dein Arbeitgeber genuegend Vorlauf fuer die Planung. Sprich vorab informell mit deinem Vorgesetzten, um die Details zu klaeren.
Berechne dein Elterngeld mit Teilzeit
Zum RechnerWaehrend der Elternzeit hast du verschiedene Moeglichkeiten fuer Teilzeitarbeit:
Wichtig: Bei Taetigkeit fuer einen anderen Arbeitgeber oder selbstaendiger Taetigkeit gelten die gleichen Grenzen: maximal 32 Stunden pro Woche insgesamt. Alle Taetigkeiten werden zusammengerechnet.
Praktischer Tipp: Wenn dein Arbeitgeber keine geeignete Teilzeitposition anbieten kann, ist die Taetigkeit bei einem anderen Arbeitgeber eine gute Alternative. Viele Eltern nutzen die Elternzeit, um neue berufliche Erfahrungen zu sammeln.
Teilzeitarbeit waehrend der Elternzeit hat Auswirkungen auf mehrere Bereiche:
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Maximal 32 Stunden pro Woche (Durchschnitt im Monat). Diese Grenze gilt seit 01.09.2021 und wurde von zuvor 30 Stunden angehoben.
Beim gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit-Teilzeit (15-32 Wochenstunden) kann der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen. Bei weniger Stunden oder kleineren Betrieben brauchst du eine Vereinbarung.
Ja, der Antrag muss schriftlich (auf Papier mit Unterschrift) erfolgen. Eine E-Mail reicht nicht aus. Die Frist betraegt 7 Wochen vor dem gewuenschten Beginn.
Ja, mit einem neuen Antrag. Die Aenderung muss wieder 7 Wochen vorher beantragt werden. Maximal zwei Arbeitszeitaenderungen waehrend der Elternzeit sind zumutbar.
Ja, der besondere Kuendigungsschutz waehrend der Elternzeit gilt auch bei Teilzeitarbeit. Der Arbeitgeber kann nur in Ausnahmefaellen mit Genehmigung der Aufsichtsbehoerde kuendigen.
Du hast Anspruch auf Rueckkehr zu deiner vorherigen Arbeitszeit und einem gleichwertigen Arbeitsplatz. Die Teilzeitregelung endet automatisch mit der Elternzeit.
Das BEEG regelt die Arbeitszeit, nicht den Arbeitsort. Homeoffice waehrend der Elternzeit-Teilzeit ist Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber.
Ja, fuer die Teilzeitarbeit werden Rentenversicherungsbeitraege gezahlt. Zusaetzlich werden die ersten 36 Lebensmonate des Kindes als Kindererziehungszeiten angerechnet.
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