Kurze Antwort
Beim ElterngeldPlus gibt es keinen festen Freibetrag. Jeder Zuverdienst wird angerechnet, aber durch die Deckelungsregel oft guenstiger als beim Basiselterngeld. Die maximale Arbeitszeit liegt bei 32 Stunden pro Woche. Das ElterngeldPlus wird auf die Haelfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen gedeckelt.
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Freibetrag
Keiner -- jeder Zuverdienst wird angerechnet
Max. Arbeitszeit
32 Stunden pro Woche (Durchschnitt)
Deckelungsregel
Max. halbes Basiselterngeld ohne Einkommen
Vorteil bei Teilzeit
Oft hoehere Gesamtsumme als bei Basis
Beim ElterngeldPlus gibt es -- anders als viele erwarten -- keinen Freibetrag fuer Zuverdienst. Jeder Euro Einkommen waehrend des Bezugs wird in der Differenzmethode beruecksichtigt. Trotzdem kann sich Teilzeitarbeit beim ElterngeldPlus lohnen, weil der Anspruch doppelt so lange laufen kann.
So funktioniert die Anrechnung:
Das bedeutet: Bei niedrigem Zuverdienst kann das Differenzelterngeld ueber dem Deckel liegen; dann ist ElterngeldPlus auf diesen Deckel begrenzt. Bei hohem Zuverdienst sinkt es unter den Deckel, mindestens aber auf den gesetzlichen Mindestbetrag, sofern ein Anspruch besteht.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Mechanik:
Ausgangssituation: Katrin verdiente vor der Geburt 3.000 EUR Elterngeld-Netto. Fuer die Berechnung mit Zuverdienst werden maximal 2.770 EUR als vorgeburtliches Einkommen angesetzt. Ihr Basiselterngeld ohne Einkommen betraegt deshalb 1.800 EUR (Hoechstsatz), ihr ElterngeldPlus ohne Einkommen 900 EUR.
Szenario: 25 Stunden Teilzeit, 1.500 EUR netto
Zum Vergleich -- Basiselterngeld mit gleichem Teilzeitjob:
ElterngeldPlus ueber 24 Monate: 24 x 826 = 19.824 EUR Elterngeld. Basiselterngeld ueber 12 Monate: 12 x 826 = 9.912 EUR. Differenz: 9.912 EUR mehr mit ElterngeldPlus.
Berechne dein ElterngeldPlus mit Zuverdienst
Zum RechnerDie Deckelungsregel ist der Schluesselmechanismus beim ElterngeldPlus mit Teilzeit:
Die Regel: Das ElterngeldPlus mit Zuverdienst kann maximal so hoch sein wie das ElterngeldPlus ohne Zuverdienst (= halbes Basiselterngeld ohne Einkommen, ohne Zuschlaege hoechstens 900 EUR).
Was das bewirkt:
Faustregel: ElterngeldPlus lohnt sich besonders, wenn du laenger beziehen moechtest oder waehrend des Bezugs in Teilzeit arbeitest. Ob es mehr Gesamtelterngeld bringt, haengt von Einkommen, Bezugsmonaten und Teilzeitverdienst ab.
Die maximale Arbeitszeit beim ElterngeldPlus betraegt 32 Stunden pro Woche. Aber welche Stundenzahl ist optimal?
Sweet Spot: 20--28 Stunden koennen ein attraktives Teilzeitgehalt mit ElterngeldPlus und ggf. Partnerschaftsbonus verbinden. Entscheidend ist immer die konkrete Differenzrechnung.
Achtung: Die 32-Stunden-Grenze ist als Durchschnitt im Lebensmonat zu verstehen. Eine Woche mit 35 Stunden ist unproblematisch, solange der Monatsdurchschnitt unter 32 bleibt.
Nein, es gibt keinen Freibetrag. Jeder Zuverdienst wird angerechnet. Trotzdem lohnt sich Teilzeit beim ElterngeldPlus durch die Deckelungsregel fast immer.
Bei einem Durchschnitt von mehr als 32 Stunden pro Woche im Lebensmonat entfaellt der Anspruch auf ElterngeldPlus fuer diesen Monat vollstaendig.
Ja, auch Minijob-Einkommen wird angerechnet. Allerdings ist die Anrechnung beim ElterngeldPlus durch die Deckelungsregel oft guenstiger als beim Basiselterngeld.
Nein, nur Einkuenfte aus Erwerbstaetigkeit werden angerechnet. Miet- und Kapitalertraege bleiben unberuecksichtigt.
Ja, du kannst deine Arbeitszeit flexibel anpassen. Das ElterngeldPlus wird dann fuer die betroffenen Monate neu berechnet.
Bei Selbstaendigen wird der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) als Einkommen angerechnet. Die Arbeitszeit wird anhand der tatsaechlich geleisteten Stunden bewertet.
Bei ElterngeldPlus ist der Zuverdienst durch die Deckelungsregel und die doppelte Bezugsdauer fast immer guenstiger. Die Gesamtsumme aus Elterngeld + Gehalt ist bei Plus hoeher.
Ja, jedes Einkommen waehrend des Bezugs muss der Elterngeldstelle gemeldet werden. Eine Nachmeldung kann zu Rueckforderungen fuehren.
Nein, Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung und wird nicht als Erwerbseinkommen auf das ElterngeldPlus angerechnet.
Ja, die Stunden beider Taetigkeiten werden aber zusammengezaehlt. Insgesamt darfst du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
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