Kurze Antwort
Du darfst waehrend des Elterngeldbezugs maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten (Durchschnitt im Lebensmonat). Diese Grenze gilt seit dem 01.09.2021 und wurde von zuvor 30 Stunden angehoben. Bei Ueberschreitung entfaellt der Elterngeld-Anspruch fuer den gesamten Monat.
Stundengrenze
32 Stunden pro Woche (Durchschnitt)
Seit wann
01.09.2021 (vorher 30 Stunden)
Berechnung
Durchschnitt im Lebensmonat
Bei Ueberschreitung
Anspruch entfaellt fuer gesamten Monat
Die maximale woechentliche Arbeitszeit waehrend des Elterngeldbezugs betraegt 32 Stunden. Diese Grenze gilt fuer alle Elterngeld-Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.
Berechnung der Arbeitszeit:
Beispiel: Ein Lebensmonat umfasst ca. 4,3 Wochen. Bei einer Gesamtarbeitszeit von 140 Stunden im Monat ergibt sich ein Durchschnitt von 140 / 4,3 = 32,6 Stunden/Woche -- das waere bereits zu viel.
Die Konsequenz einer Ueberschreitung ist drastisch:
Wichtig: Die Ueberschreitung in einem Monat betrifft nur diesen einen Monat. Andere Monate bleiben unberuehrt, solange dort die Grenze eingehalten wird.
Praxistipp: Vereinbare mit deinem Arbeitgeber eine klare Arbeitszeitregelung, die Ueberstunden ausschliesst oder begrenzt. Dokumentiere deine Arbeitszeit sorgfaeltig, um im Zweifel Nachweise fuehren zu koennen.
Berechne dein Elterngeld mit deiner Wunsch-Arbeitszeit
Zum RechnerFuer den Partnerschaftsbonus gelten engere Grenzen: Beide Elternteile muessen zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Unter 24 Stunden entfaellt der Bonus ebenso wie ueber 32 Stunden.
Besonderheiten:
Beispielrechnung: Vater Marco arbeitet im Juni (30 Tage) insgesamt 112 Stunden. Durchschnitt: 112 / 4,3 = 26 Stunden/Woche. Das liegt innerhalb des Korridors von 24--32 Stunden -- der Partnerschaftsbonus bleibt erhalten.
Achtung bei Teilzeit-Plus-Modellen: Wenn du den Partnerschaftsbonus anstrebst, plane deine Arbeitszeit sorgfaeltig. Ein Durchschnitt von genau 24 oder 32 Stunden ist riskant -- lieber mit einem Puffer von 25--30 Stunden planen.
Nicht alle Taetigkeiten zaehlen gleich zur Stundengrenze:
Zaehlt als Arbeitszeit:
Zaehlt NICHT als Arbeitszeit:
Grenzfaelle:
Die Grenze wurde 2021 von 30 auf 32 Stunden angehoben, um eine 4-Tage-Woche mit 8 Stunden pro Tag zu ermoeglichen. Das entspricht einer 80%-Stelle.
Insgesamt. Alle Erwerbstaetigkeiten werden zusammengezaehlt. Wenn du einen 20-Stunden-Job und einen 15-Stunden-Minijob hast, bist du mit 35 Stunden ueber der Grenze.
Als Durchschnitt im Lebensmonat. Die Gesamtstunden im Monat werden durch die Anzahl der Wochen geteilt. Einzelne Wochen mit mehr als 32 Stunden sind ok, solange der Monatsdurchschnitt stimmt.
Entscheidend ist der Wochendurchschnitt im Lebensmonat. Ein einzelner langer Tag reisst den Durchschnitt nur bei wenigen zusaetzlichen Stunden. Pruefe den Monatsdurchschnitt genau.
Ja, alle tatsaechlich geleisteten Stunden zaehlen -- auch unbezahlte Ueberstunden. Eine schriftliche Vereinbarung zur Begrenzung der Arbeitszeit ist empfehlenswert.
Bereitschaftsdienst zaehlt als Arbeitszeit, wenn du am Arbeitsplatz anwesend sein musst. Rufbereitschaft von zu Hause zaehlt in der Regel nicht als Arbeitszeit.
Nein, die Stundengrenze wird nachtraeglich geprueft. Wenn die Ueberschreitung festgestellt wird, muss das Elterngeld fuer den betroffenen Monat zurueckgezahlt werden.
Ja, auch Selbstaendige duerfen maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Die tatsaechlich geleisteten Stunden zaehlen -- eine sorgfaeltige Dokumentation ist besonders wichtig.
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