Kurze Antwort
Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Wunscharbeitszeit nach der Elternzeit. Du hast aber Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Fuer eine dauerhafte Teilzeit nach der Elternzeit kannst du einen Antrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) stellen.
Wunscharbeitszeit
Kein Rechtsanspruch
Gleichwertiger Job
Anspruch auf vergleichbare Position
Teilzeitanspruch
Ueber TzBfG moeglich (ab 15 MA)
Brueckenteilzeit
Befristete Teilzeit moeglich (ab 45 MA)
Nach der Elternzeit hast du das Recht, an deinen Arbeitsplatz zurueckzukehren. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen dem Recht auf Rueckkehr und dem Recht auf eine bestimmte Arbeitszeit:
Viele Eltern moechten nach der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten. Hierfuer gibt es spezielle gesetzliche Regelungen.
Wenn du nach der Elternzeit dauerhaft in Teilzeit arbeiten moechtest, kannst du einen Antrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) stellen:
Wichtig: Dieser Teilzeitanspruch ist dauerhaft -- du hast kein automatisches Recht auf Rueckkehr in Vollzeit. Ueberlege daher genau, ob du dauerhaft oder befristet in Teilzeit moechtest.
Alternative: Brueckenteilzeit (seit 01.01.2019): Bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Mitarbeitern kannst du befristete Teilzeit beantragen (1--5 Jahre). Danach kehrst du automatisch zur vorherigen Arbeitszeit zurueck.
Berechne dein Elterngeld fuer den Uebergang
Zum RechnerDer Uebergang von der Elternzeit zurueck in den Job erfordert gute Planung:
Tipp: Dokumentiere deine Gespraeche und Vereinbarungen schriftlich. Im Streitfall sind muendliche Absprachen schwer nachzuweisen.
Wenn dein Arbeitgeber deinen Teilzeitwunsch ablehnt, hast du mehrere Optionen:
Wichtig: Waehrend eines Rechtsstreits besteht kein Kuendigungsschutz (dieser endet mit der Elternzeit). Pruefe daher die Risiken sorgfaeltig ab.
Alternative: Wenn eine Einigung nicht moeglich ist, koennte ein Jobwechsel die Loesung sein. Viele Arbeitgeber suchen gezielt Fachkraefte fuer Teilzeitpositionen.
Die Stelle an sich kann wegfallen, aber du hast Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Eine Kuendigung waehrend der Elternzeit ist nur in seltenen Ausnahmefaellen moeglich.
Wenn dein Arbeitsvertrag Vollzeit vorsieht, grundsaetzlich ja. Du kannst aber Teilzeit nach TzBfG beantragen (3 Monate vorher) oder eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitgeber treffen.
Elternzeit-Teilzeit ist an die Elternzeit gebunden und endet mit ihr. Teilzeit nach TzBfG ist eine dauerhafte Vertragsaenderung, die ueber die Elternzeit hinaus gilt.
Die Brueckenteilzeit kann erst nach der Elternzeit beginnen. Du kannst sie aber schon waehrend der Elternzeit beantragen, damit sie nahtlos anschliesst.
Nein, es gibt in Deutschland keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Homeoffice-Regelungen sind Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Brueckenteilzeit kann fuer 1 bis 5 Jahre beantragt werden. Danach kehrst du automatisch zur vorherigen Arbeitszeit zurueck.
Der besondere Kuendigungsschutz endet mit der Elternzeit. Danach gilt der normale Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz (bei Betrieben ab 10 MA).
Ja, aber der Arbeitgeber kann einen erneuten Antrag nach TzBfG ablehnen, wenn seit der letzten Ablehnung weniger als 2 Jahre vergangen sind.
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