Kurze Antwort
Ja, du darfst waehrend der Elternzeit arbeiten -- bis zu 32 Stunden pro Woche. Das gilt beim eigenen Arbeitgeber, bei einem anderen Arbeitgeber (mit Genehmigung) oder als Selbstaendiger. Die Arbeitszeit wird auf das Elterngeld angerechnet.
Erlaubt
Ja, bis zu 32 Stunden/Woche
Eigener AG
Rechtsanspruch auf Teilzeit (ab 15 MA)
Anderer AG
Mit Zustimmung des Hauptarbeitgebers
Selbstaendig
Moeglich, mit AG-Zustimmung
Viele Eltern moechten waehrend der Elternzeit nicht komplett auf ihre berufliche Taetigkeit verzichten. Das Gesetz unterstuetzt das ausdruecklich: Bis zu 32 Stunden pro Woche sind erlaubt, unabhaengig davon, ob du gleichzeitig Elterngeld beziehst oder nicht.
Die wichtigsten Optionen:
Die Wahl der Arbeitsform haengt von deinen beruflichen Zielen, deiner Familiensituation und der Bereitschaft deines Arbeitgebers ab.
Teilzeitarbeit beim eigenen Arbeitgeber ist der Standardfall und rechtlich am besten abgesichert:
Praxistipp: Sprich fruehzeitig mit deinem Arbeitgeber ueber deine Plaene. Je mehr Vorlauf, desto besser kann die Teilzeitstelle organisiert werden. Viele Arbeitgeber sind offener fuer flexible Loesungen, als Eltern erwarten.
Vorteil: Du bleibst im Unternehmen sichtbar, behaeltst deine Kontakte und erleichterst dir den Wiedereinstieg in Vollzeit nach der Elternzeit erheblich.
Berechne dein Elterngeld mit Teilzeiteinkommen
Zum RechnerWenn dein Arbeitgeber keine passende Teilzeitmoeglichkeit bietet, kannst du auch anderweitig arbeiten:
Bei einem anderen Arbeitgeber:
Selbstaendige Taetigkeit:
Sonderfall Gruendung: Die Elternzeit kann eine gute Phase sein, um eine Selbstaendigkeit zu testen. Du hast den Kuendigungsschutz als Sicherheitsnetz und kannst in kleinem Rahmen starten. Beachte aber die Stundengrenze und die Auswirkungen auf das Elterngeld.
Jede Erwerbstaetigkeit waehrend der Elternzeit hat Auswirkungen auf das Elterngeld:
Optimierungstipp: Wenn du waehrend der Elternzeit arbeiten moechtest, waehle ElterngeldPlus statt Basiselterngeld. Die Deckelungsregel sorgt dafuer, dass dein Gesamteinkommen (Gehalt + Elterngeld) ueber den laengeren Bezugszeitraum deutlich hoeher ausfaellt.
Wichtig: Melde jede Erwerbstaetigkeit der Elterngeldstelle. Verschwiegenes Einkommen fuehrt zu Rueckforderungen und kann als Betrug gewertet werden.
Nein, maximal 32 Stunden pro Woche. Bei mehr als 32 Stunden entfaellt der Elterngeld-Anspruch und der Kuendigungsschutz der Elternzeit koennte gefaehrdet sein.
Ja, jede Erwerbstaetigkeit waehrend der Elternzeit muss dem Arbeitgeber und der Elterngeldstelle gemeldet werden. Bei Taetigkeit fuer einen anderen AG brauchst du eine schriftliche Zustimmung.
Du bist ueber die gesetzliche Unfallversicherung deines Arbeitgebers versichert. Bei Taetigkeit fuer einen anderen AG: ueber dessen Unfallversicherung.
Grundsaetzlich ja, wenn du in Teilzeit arbeitest. In der Praxis ist es aber selten, da Befoerderungen oft an Vollzeittaetigkeiten gekoppelt sind.
Ja, ehrenamtliche Taetigkeit ist uneingeschraenkt moeglich, da es sich nicht um Erwerbsarbeit handelt. Eine Aufwandsentschaedigung wird nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Der besondere Kuendigungsschutz bleibt waehrend der gesamten Elternzeit bestehen, unabhaengig davon ob und wie viel du arbeitest.
Ja, aber die Stunden aller Taetigkeiten werden zusammengezaehlt. Insgesamt darfst du maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Fuer Monate ohne Arbeit darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 pro vollem Monat kuerzen. Fuer Teilzeit-Monate besteht anteiliger Urlaubsanspruch.
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