Kurze Antwort
Der Partnerschaftsbonus bietet 2 bis 4 zusaetzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Er foerdert die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit.
Zusaetzliche Monate
2--4 ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil
Arbeitszeit
24--32 Stunden/Woche (beide Eltern)
Gleichzeitigkeit
Beide Eltern muessen gleichzeitig beziehen
Flexibilitaet
2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Monate waehlbar
Der Partnerschaftsbonus ist ein Anreiz fuer Elternpaare, die sich die Betreuung ihres Kindes partnerschaftlich aufteilen moechten. Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und dabei jeweils zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche beschaeftigt sind, erhalten sie zusaetzliche ElterngeldPlus-Monate.
Seit der Reform zum 01.09.2021 koennen Eltern zwischen 2 und 4 aufeinanderfolgenden Bonusmonaten waehlen. Vorher waren es genau 4 Monate. Diese Flexibilisierung macht den Partnerschaftsbonus fuer deutlich mehr Familien attraktiv.
Der Bonus wird als ElterngeldPlus ausgezahlt, das heisst: Du erhaeltst den halben Basiselterngeld-Betrag (gedeckelt) fuer die zusaetzlichen Monate. Diese Monate kommen on top zu den regulaeren Elterngeld-Monaten hinzu.
Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, muessen folgende Bedingungen erfuellt sein:
Wichtig: Die Stundengrenze von 24--32 Stunden wird als Durchschnitt im Lebensmonat berechnet. Einzelne Wochen mit mehr oder weniger Stunden sind kein Problem, solange der Monatsdurchschnitt stimmt.
Auch Alleinerziehende koennen den Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie die Arbeitszeitvoraussetzung (24--32 Stunden) erfuellen. Sie benoetigen keinen Partner dafuer.
Berechne deinen Partnerschaftsbonus
Zum RechnerEin konkretes Beispiel zeigt den finanziellen Vorteil:
Familie Mueller: Nina verdiente 2.800 EUR netto, Tom 3.200 EUR netto vor der Geburt. Beide planen, ab dem 13. Lebensmonat jeweils 28 Stunden zu arbeiten.
Der Partnerschaftsbonus ist einer der am haeufigsten uebersehenen Hebel bei der Elterngeld-Optimierung. Viele Familien lassen hier tausende Euro liegen, weil sie den Bonus nicht kennen oder die Voraussetzungen nicht rechtzeitig pruefen.
Diese Fehler solltest du beim Partnerschaftsbonus vermeiden:
Tipps fuer die Praxis:
Ja, der Partnerschaftsbonus erfordert Gleichzeitigkeit. Beide Elternteile muessen in denselben Lebensmonaten die Arbeitszeitvoraussetzung erfuellen.
Ja, Alleinerziehende koennen den Bonus erhalten, wenn sie 24--32 Stunden pro Woche arbeiten. Sie benoetigen keinen Partner fuer den Anspruch.
Der Bonus entfaellt fuer den betroffenen Monat. Bei aufeinanderfolgenden Bonusmonaten kann dies auch Auswirkungen auf die uebrigen Monate haben -- pruefe die Mindestdauer von 2 Monaten.
Ja, alle tatsaechlich geleisteten Arbeitsstunden zaehlen, inklusive Ueberstunden. Achte darauf, den Durchschnitt von 32 Stunden pro Woche nicht zu ueberschreiten.
Theoretisch ja, aber praktisch selten sinnvoll. Der Bonus wird im Anschluss an die regulaeren Elterngeld-Monate genutzt, um die Bezugsdauer zu verlaengern.
Der Partnerschaftsbonus wird wie ElterngeldPlus berechnet: maximal die Haelfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen, mit Zuverdienst das Differenzelterngeld.
Der Partnerschaftsbonus selbst wird immer als ElterngeldPlus ausgezahlt. Er kann aber zeitlich an Basiselterngeld-Monate anschliessen.
Bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Mitarbeitern hast du einen Rechtsanspruch auf Teilzeit waehrend der Elternzeit (15--32 Stunden). Der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen.
Was ist ElterngeldPlus?
VariantenWie lange bekommt man ElterngeldPlus?
VariantenKoennen beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen?
ZuverdienstDarf man waehrend der Elternzeit Teilzeit arbeiten?
VariantenKann man Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren?
OptimierungWie teilt man Elterngeld optimal zwischen den Eltern auf?
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