Kurze Antwort
Der Mutterschutz nach der Geburt dauert 8 Wochen. Bei Fruehgeburten (mind. 6 Wochen vor ET) und Mehrlingsgeburten verlaengert er sich auf 12 Wochen. Zusaetzlich werden bei Fruehgeburten die nicht genutzten Tage des vorgeburtlichen Mutterschutzes angehaengt.
Normalgeburt
8 Wochen nach Geburt
Fruehgeburt
12 Wochen + fehlende Vortage
Mehrlinge
12 Wochen nach Geburt
Behinderung
12 Wochen (auf Antrag)
Nach der Geburt besteht ein absolutes Beschaeftigungsverbot von 8 Wochen (56 Tagen). Anders als die vorgeburtliche Schutzfrist ist diese nicht freiwillig -- du darfst in dieser Zeit nicht arbeiten, auch wenn du es moechtest.
Beginn: Der Tag nach der Geburt (der Geburtstag selbst zaehlt nicht mit).
Ende: Exakt 8 Wochen (56 Tage) spaeter. Beispiel: Geburt am 10. Maerz → Mutterschutz endet am 5. Mai.
Warum 8 Wochen? Die Frist dient der koerperlichen Erholung der Mutter nach der Geburt und dem Schutz des Neugeborenen. In dieser Zeit bildet sich der Koerper zurueck (Rueckbildung), und die Mutter-Kind-Bindung wird gefestigt.
Wichtig: Waehrend der gesamten 8 Wochen erhaeltst du Mutterschaftsgeld (Krankenkasse) und Arbeitgeberzuschuss -- also dein volles Nettogehalt.
Bei Fruehgeburten verlaengert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen. Zusaetzlich werden die nicht genutzten Tage des vorgeburtlichen Mutterschutzes angehaengt.
Was zaehlt als Fruehgeburt?
Rechenbeispiel:
In diesem Fall haette die Mutter 17 Wochen nach der Geburt Mutterschutz -- deutlich mehr als die regulaeren 8 Wochen.
Berechne deine nachgeburtliche Schutzfrist
Zum RechnerNeben Fruehgeburten gibt es weitere Gruende fuer einen verlaengerten Mutterschutz:
Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.):
Festgestellte Behinderung des Kindes:
Totgeburt:
Nach Ende des Mutterschutzes stellt sich die Frage: Wie geht es weiter?
Planung: Melde die Elternzeit rechtzeitig an, idealerweise noch vor der Geburt. So ist der nahtlose Uebergang vom Mutterschutz zur Elternzeit sichergestellt.
Tipp: Die Anmeldung der Elternzeit ist verbindlich. Ueberlege dir gut, wie lange du Elternzeit nehmen moechtest, bevor du den Antrag stellst.
Nein, die nachgeburtliche Schutzfrist ist gesetzlich verpflichtend. Du darfst in den 8 (12) Wochen nach der Geburt nicht arbeiten.
Bei einer Fruehgeburt weniger als 6 Wochen vor dem ET gilt die regulaere nachgeburtliche Frist von 8 Wochen. Aber: Die fehlenden Vortage werden trotzdem angehaengt.
Ja, Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden fuer die gesamte verlaengerte Schutzfrist gezahlt.
Der nachgeburtliche Mutterschutz wird auf die Elternzeit angerechnet. Beanspruchst du 12 Monate Elternzeit, sind davon 8 Wochen bereits durch den Mutterschutz abgedeckt.
Krankheit waehrend des Mutterschutzes aendert nichts an der Schutzfrist. Du erhaeltst weiterhin Mutterschaftsgeld, nicht Krankengeld.
Der besondere Kuendigungsschutz gilt bis 4 Monate nach der Geburt. Wenn du direkt Elternzeit anschliesst, laeuft der Kuendigungsschutz nahtlos weiter.
Die Geburtsklinik stellt eine Bescheinigung ueber Geburtsdatum und -gewicht aus. Diese reichst du bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber ein.
Ein Kaiserschnitt allein fuehrt nicht zur Verlaengerung. Nur bei gleichzeitiger Fruehgeburt, Mehrlingen oder Behinderung gilt die 12-Wochen-Frist.
Ab wann beginnt der Mutterschutz?
MutterschutzWie lange dauert der Mutterschutz?
MutterschutzWas ist ein Beschaeftigungsverbot im Mutterschutz?
MutterschutzWer zahlt das Mutterschaftsgeld?
MutterschutzWie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
VariantenWas ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?
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