Kurze Antwort
Ja, Elterngeld wird grundsaetzlich auf das Buergergeld angerechnet. Es gibt einen Freibetrag von 300 EUR beim Basiselterngeld (150 EUR bei ElterngeldPlus), der nur gilt, wenn vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt wurde. Ohne vorheriges Einkommen wird das Mindestelterngeld voll angerechnet.
Freibetrag Basis
300 EUR/Monat
Freibetrag Plus
150 EUR/Monat
Voraussetzung
Vorheriges Erwerbseinkommen
Ohne Einkommen
Volle Anrechnung
Die Anrechnung von Elterngeld auf Buergergeld (frueher Hartz IV/ALG II) ist in §10 BEEG geregelt:
Beispiel mit vorherigem Einkommen: Frau Krause arbeitete vor der Geburt im Minijob (520 EUR). Ihr Elterngeld: 348 EUR. Freibetrag: 300 EUR. Anrechnung auf Buergergeld: nur 48 EUR.
Beispiel ohne vorheriges Einkommen: Frau Berg war Hausfrau. Mindestelterngeld: 300 EUR. Freibetrag: 0 EUR (kein vorheriges Einkommen). Anrechnung auf Buergergeld: volle 300 EUR.
Der Gesetzgeber hat den Freibetrag so gestaltet, dass er nur Eltern zugutekommt, die vor der Geburt erwerbstaetig waren. Die Idee: Der Freibetrag soll den Einkommensverlust durch die Kinderbetreuung abfedern, nicht das Buergergeld erhohen.
In der Praxis bedeutet das:
Fuer Betroffene ohne vorheriges Einkommen aendert sich durch das Elterngeld de facto nichts am verfuegbaren Gesamteinkommen -- das Elterngeld ersetzt lediglich den gleichen Betrag an Buergergeld.
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Tipp: Der Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag werden ebenfalls angerechnet, sofern sie ueber dem Freibetrag liegen.
Der Freibetrag betraegt 300 EUR beim Basiselterngeld und 150 EUR bei ElterngeldPlus. Er gilt nur, wenn Sie vor der Geburt Erwerbseinkommen hatten.
Ja, auch Buergergeld-Empfaenger haben Anspruch auf Elterngeld. Es wird aber auf das Buergergeld angerechnet, mit einem moeglichen Freibetrag von 300 EUR bei vorherigem Einkommen.
Ohne vorheriges Erwerbseinkommen wird das Mindestelterngeld von 300 EUR voll auf das Buergergeld angerechnet. Ihr Gesamteinkommen aendert sich dadurch nicht.
Ja, beantragen Sie Elterngeld in jedem Fall. Selbst bei voller Anrechnung dokumentiert es Ihren Anspruch. Und wenn Sie vorher gearbeitet haben, bleibt der Freibetrag von 300 EUR zusaetzlich.
Der Freibetrag bei ElterngeldPlus betraegt 150 EUR (statt 300 EUR). Die Anrechnung erfolgt aber nach denselben Regeln. ElterngeldPlus laeuft dafuer laenger.
Ja, bereits ein kurzfristiger Minijob im Bemessungszeitraum sichert den Freibetrag von 300 EUR. Das kann sich erheblich auf Ihr verfuegbares Gesamteinkommen auswirken.
Ja, der Geschwisterbonus wird zum Elterngeld addiert und insgesamt angerechnet. Der Freibetrag von 300 EUR gilt fuer das gesamte Elterngeld inklusive Zuschlaegen.
Der Mehrbedarf von 17% fuer Schwangere entfaellt nach der Geburt. Stattdessen wird der Mehrbedarf fuer Alleinerziehende oder das Elterngeld relevant.
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