Kurze Antwort
Ja, auch bei Arbeitslosigkeit besteht Anspruch auf Elterngeld. Wer ALG1 bezieht, erhaelt Elterngeld auf Basis des vorherigen Einkommens. Ohne vorheriges Einkommen gibt es mindestens 300 EUR Mindestelterngeld. Bei Buergergeld wird Elterngeld mit einem Freibetrag von 300 EUR angerechnet.
Anspruch
Ja, auch bei Arbeitslosigkeit
Mindestelterngeld
300 EUR/Monat
ALG1
Gilt als Lohnersatzleistung
Buergergeld-Freibetrag
300 EUR (Basis)
Der Anspruch auf Elterngeld besteht unabhaengig vom Beschaeftigungsstatus. Auch wer arbeitslos ist, erhaelt Elterngeld -- mindestens das Mindestelterngeld von 300 EUR beim Basiselterngeld (150 EUR bei ElterngeldPlus).
Entscheidend fuer die Hoehe des Elterngeldes ist das Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt (Bemessungszeitraum). Wenn Sie waehrend dieser Zeit erwerbstaetig waren und erst kurz vor der Geburt arbeitslos wurden, wird Ihr frueheres Gehalt zur Berechnung herangezogen.
Wurden Sie bereits laenger als 12 Monate vor der Geburt arbeitslos, liegt das relevante Einkommen bei null -- dann erhalten Sie das Mindestelterngeld.
Arbeitslosengeld I (ALG1) ist eine Lohnersatzleistung und wird bei der Elterngeldberechnung besonders behandelt:
Beispiel: Thomas (35, Mechaniker) wurde 3 Monate vor der Geburt entlassen. Er verdiente zuvor 2.800 EUR netto. Die 3 ALG1-Monate werden bei der Berechnung durch fruehere Erwerbsmonate ersetzt: Elterngeld = 2.800 EUR x 65% = 1.820 EUR (gedeckelt auf 1.800 EUR).
Jetzt Elterngeld bei Arbeitslosigkeit berechnen
Zum RechnerBeim Buergergeld (frueher Hartz IV) gelten besondere Anrechnungsregeln:
Beispiel: Sabine bezieht Buergergeld und hatte vor der Geburt einen Minijob (520 EUR). Ihr Elterngeld: 520 EUR x 67% = 348 EUR. Davon bleiben 300 EUR anrechnungsfrei, nur 48 EUR werden auf das Buergergeld angerechnet.
Wenn Sie arbeitslos sind und Elterngeld beantragen, beachten Sie folgende Punkte:
Tipp: Pruefen Sie, ob ElterngeldPlus fuer Sie guenstiger ist. Wenn Sie planen, waehrend des Elterngeldbezugs eine neue Stelle zu suchen, kann ElterngeldPlus mit laengerer Laufzeit vorteilhaft sein.
Ja, der Anspruch auf Elterngeld besteht unabhaengig vom Beschaeftigungsstatus. Ohne vorheriges Einkommen erhalten Sie mindestens 300 EUR Mindestelterngeld pro Monat.
ALG1-Zeiten werden im Bemessungszeitraum durch fruehere Erwerbsmonate ersetzt. Ihr Elterngeld wird also auf Basis des Gehalts berechnet, das Sie vor der Arbeitslosigkeit hatten.
Ja, aber mit einem Freibetrag von 300 EUR beim Basiselterngeld (150 EUR bei ElterngeldPlus). Nur der Betrag ueber dem Freibetrag wird angerechnet, sofern vor der Geburt Einkommen erzielt wurde.
Der ALG1-Anspruch ruht waehrend der Elternzeit und des Elterngeldbezugs. Die verbleibende Anspruchsdauer bleibt erhalten und kann nach der Elternzeit weiter genutzt werden.
Nein, waehrend des Elterngeldbezugs muessen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfuegung stehen. Sie sollten sich aber bei der Agentur fuer Arbeit abmelden und nach der Elternzeit erneut melden.
Ja, Sie koennen jederzeit eine neue Stelle suchen und annehmen. Beachten Sie die Zuverdienstgrenzen: Bei Basiselterngeld wird Einkommen angerechnet, bei ElterngeldPlus gelten andere Regeln.
Das Mindestelterngeld betraegt 300 EUR pro Monat beim Basiselterngeld und 150 EUR bei ElterngeldPlus. Es steht jedem Elternteil zu, unabhaengig von vorherigem Einkommen.
Nein, das Elterngeld wird auf Basis der 12 Monate vor der Geburt berechnet. Ihre Gehaelter vor der Kuendigung fliessen voll in die Berechnung ein. Nur der ALG1-Zeitraum wird durch fruehere Monate ersetzt.
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