Kurze Antwort
Nein, Kindergeld und Elterngeld sind voellig unabhaengige Leistungen. Beide koennen gleichzeitig bezogen werden, ohne dass eine Anrechnung stattfindet. Das Kindergeld betraegt 250 EUR pro Kind und wird von der Familienkasse gezahlt.
Elterngeld ist steuerfrei – es hebt aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Wie viel bekommst du überhaupt?
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Anrechnung
Nein, keine Anrechnung
Kindergeld 2026
250 EUR/Kind/Monat
Gleichzeitiger Bezug
Ja, moeglich
Zustaendig
Familienkasse (Kindergeld)
Kindergeld und Elterngeld sind voellig unabhaengige Familienleistungen. Es findet keine gegenseitige Anrechnung statt. Sie erhalten beide Leistungen in voller Hoehe nebeneinander.
Das Kindergeld betraegt seit 2023 einheitlich 250 EUR pro Kind und Monat, unabhaengig von der Kinderanzahl. Es wird von der Familienkasse (Bundesagentur fuer Arbeit) gezahlt.
Das Elterngeld wird von der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes gezahlt. Beide Behoerden arbeiten unabhaengig voneinander.
Beispiel: Frau Meyer erhaelt 1.400 EUR Basiselterngeld plus 250 EUR Kindergeld = 1.650 EUR monatlich. Bei zwei Kindern: 1.400 + 500 = 1.900 EUR.
Der Antrag auf Kindergeld ist separat vom Elterngeld bei der Familienkasse zu stellen. Wichtig:
Ab dem Geburtsmonat des Kindes besteht Anspruch auf Kindergeld. Es wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt (laenger bei Ausbildung, Studium oder Behinderung).
Tipp: Viele Standesaemter bieten die Moeglichkeit, den Kindergeldantrag direkt bei der Geburtsanmeldung zu stellen. Nutzen Sie diesen Service, um nichts zu vergessen.
Waehrend Kindergeld und Elterngeld nicht angerechnet werden, gibt es bei anderen Leistungen Wechselwirkungen:
Fuer das Elterngeld gilt: Kindergeld ist in keiner Weise relevant -- weder erhoht noch senkt es den Elterngeldanspruch.
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Nein, Kindergeld und Elterngeld sind voellig unabhaengige Leistungen. Es findet keine gegenseitige Anrechnung statt. Sie erhalten beide Leistungen in voller Hoehe parallel.
Das Kindergeld betraegt einheitlich 250 EUR pro Kind und Monat. Es gibt keine Staffelung mehr nach Kinderzahl.
Ja, Kindergeld und Elterngeld werden bei verschiedenen Behoerden beantragt. Kindergeld bei der Familienkasse, Elterngeld bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes.
Ja, beide Leistungen koennen ab der Geburt des Kindes gleichzeitig bezogen werden. Es gibt keine Einschraenkungen oder zeitliche Ueberschneidungsverbote.
Nein, in keiner Weise. Das Kindergeld fliesst weder in die Berechnung des Elterngeldes ein noch wird es als Einkommen gewertet.
Kindergeld ist eine dauerhafte Familienleistung bis zur Volljaehrigkeit (250 EUR/Monat). Elterngeld ist eine zeitlich begrenzte Einkommensersatzleistung fuer die ersten Lebensmonate des Kindes.
Ja, fuer jedes Kind gibt es 250 EUR Kindergeld. Bei Zwillingen also 500 EUR pro Monat, unabhaengig vom Elterngeld.
Ja, beim Buergergeld wird Kindergeld als Einkommen des Kindes beruecksichtigt. Beim Elterngeld hingegen spielt das Kindergeld keine Rolle.
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