Kurze Antwort
Ja, auch bei einem Minijob besteht Anspruch auf Elterngeld. Minijobber erhalten mindestens 300 EUR Mindestelterngeld. Lag der Minijob im Bemessungszeitraum, erhoht das Einkommen sogar das Elterngeld ueber den Mindestbetrag hinaus.
Anspruch
Ja, auch bei Minijob
Mindestelterngeld
300 EUR/Monat
Minijob-Grenze
538 EUR/Monat
Ersatzrate unter 1.000 EUR
Bis zu 100%
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elterngeld, unabhaengig davon ob er in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis gearbeitet hat. Bei einem Minijob (bis 538 EUR/Monat) erhalten Sie mindestens das Mindestelterngeld von 300 EUR beim Basiselterngeld.
Wichtig: Wenn der Minijob im Bemessungszeitraum (12 Monate vor Geburt) lag, wird das Minijob-Einkommen bei der Berechnung beruecksichtigt. Da bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 EUR eine erhoehte Ersatzrate von bis zu 100% gilt, kann das Elterngeld sogar hoeher als der Mindestbetrag ausfallen.
Fuer Einkommen unter 1.000 EUR netto greift eine erhoehte Ersatzrate. Pro 2 EUR, die das Einkommen unter 1.000 EUR liegt, steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte ueber 67%:
Beispiel: Anna (25) arbeitet als Minijobberin und verdient 520 EUR netto.
Ohne die erhoehte Ersatzrate waere das Elterngeld nur 520 x 67% = 348 EUR. So bekommt Anna 473 EUR statt nur des Mindestbetrags von 300 EUR.
Jetzt Elterngeld bei Minijob berechnen
Zum RechnerSie duerfen waehrend des Elterngeldbezugs einen Minijob ausueben, solange Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings wird das Einkommen aus dem Minijob auf das Elterngeld angerechnet.
Beim Basiselterngeld wird der Verdienst voll angerechnet -- Ihr Elterngeld sinkt entsprechend. Beim ElterngeldPlus kann ein Zuverdienst unter Umstaenden guenstiger sein.
Tipp: Wenn Sie planen, waehrend des Elterngeldbezugs einen Minijob auszuueben, pruefen Sie ob ElterngeldPlus fuer Sie vorteilhafter ist. Der laengere Bezugszeitraum kann die Anrechnung ausgleichen.
Ja, wenn der Minijob im Bemessungszeitraum lag. Bei Einkommen unter 1.000 EUR gilt eine erhoehte Ersatzrate bis 100%, sodass z.B. bei 520 EUR Verdienst ca. 473 EUR Elterngeld moeglich sind.
Nur wenn Sie den Minijob waehrend des Elterngeldbezugs ausueben. Ein Minijob im Bemessungszeitraum vor der Geburt erhoht sogar Ihr Elterngeld.
Ja, solange Sie maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das Einkommen wird aber auf das Elterngeld angerechnet und reduziert den Auszahlungsbetrag.
ElterngeldPlus ist oft guenstiger, wenn Sie waehrend des Bezugs weiter in einem Minijob arbeiten. Der laengere Bezugszeitraum und die geringere Anrechnung koennen vorteilhafter sein.
Nein, ein Minijob allein reicht nicht fuer die Partnermonate. Fuer die 2 Bonusmonate muss eine Einkommensminderung nachgewiesen werden, was beim Minijob schwierig sein kann.
Ja, sowohl den Minijob im Bemessungszeitraum als auch einen Minijob waehrend des Elterngeldbezugs muessen Sie angeben. Die Elterngeldstelle benoetigt die Verdienstbescheinigung.
Ja, alle Einkuenfte im Bemessungszeitraum werden zusammengerechnet. Zwei Minijobs koennen das Gesamteinkommen und damit das Elterngeld erhohen.
Die 538-EUR-Grenze ist die sozialversicherungsrechtliche Minijob-Grenze. Fuer das Elterngeld spielt sie keine direkte Rolle -- jedes Einkommen im Bemessungszeitraum wird beruecksichtigt.
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