Kurze Antwort
Ja, auch ohne vorheriges Einkommen erhalten Sie Elterngeld. Das Mindestelterngeld betraegt 300 EUR pro Monat beim Basiselterngeld und 150 EUR bei ElterngeldPlus. Dieser Anspruch gilt fuer Hausfrauen und -maenner, Studenten und alle anderen Eltern ohne Erwerbseinkommen.
Mindestelterngeld Basis
300 EUR/Monat
Mindestelterngeld Plus
150 EUR/Monat
Bezugsdauer
12+2 Monate (Basis)
Einkommensgrenze
Keine fuer Mindestelterngeld
Das Elterngeld ist eine Familienleistung, die allen Eltern zusteht -- unabhaengig davon, ob sie vor der Geburt erwerbstaetig waren. Das Mindestelterngeld betraegt:
Dieses Mindestelterngeld erhalten unter anderem:
Der Anspruch ist in §2 Abs. 4 BEEG geregelt. Er besteht, solange Sie Ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Auch ohne vorheriges Einkommen stehen Ihnen die vollen 12+2 Monate Basiselterngeld zur Verfuegung. Die 2 Bonusmonate erhaelt der Partner, wenn er mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht.
Beispiel Paar: Christine (30, Hausfrau) und David (32, Lagerarbeiter, 2.200 EUR netto).
Alternative mit ElterngeldPlus: Christine koennte 24 Monate x 150 EUR = 3.600 EUR beziehen und haette dadurch eine laengere finanzielle Absicherung.
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Zum RechnerDas Mindestelterngeld kann mit verschiedenen anderen Leistungen kombiniert werden:
Tipp: Pruefen Sie alle verfuegbaren Familienleistungen. Oft koennen Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Elterngeld kombiniert werden.
Ohne vorheriges Einkommen erhalten Sie das Mindestelterngeld von 300 EUR pro Monat beim Basiselterngeld bzw. 150 EUR bei ElterngeldPlus.
Ja, auch Hausfrauen und Hausmaenner haben Anspruch auf das Mindestelterngeld von 300 EUR/Monat. Eine vorherige Erwerbstaetigkeit ist nicht erforderlich.
Ja, wenn vor der Geburt kein Erwerbseinkommen vorlag, wird das Mindestelterngeld voll auf das Buergergeld angerechnet. Der Freibetrag von 300 EUR gilt nur bei vorherigem Einkommen.
Ja, der Elterngeldanspruch jedes Elternteils wird separat berechnet. Wenn Ihr Partner Einkommen hatte, erhaelt er Elterngeld auf Basis seines eigenen Einkommens.
Bis zu 12 Monate beim Basiselterngeld (14 Monate bei Alleinerziehenden) oder bis zu 24 Monate bei ElterngeldPlus. Die Bezugsdauer ist unabhaengig von der Hoehe.
Nein, das Mindestelterngeld muss grundsaetzlich nicht zurueckgezahlt werden, solange Sie die Voraussetzungen (Kindesbetreuung, max. 32 Stunden Arbeit) erfuellen.
Ja, der Geschwisterbonus von mindestens 75 EUR wird zusaetzlich zum Mindestelterngeld gezahlt. Ihr Elterngeld steigt dann auf mindestens 375 EUR/Monat.
Ja, auch fuer das Mindestelterngeld gilt die Einkommensgrenze. Wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen ueber 175.000 EUR liegt, entfaellt der gesamte Anspruch.
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