Kurze Antwort
Alleinerziehende koennen alle 14 Monate Basiselterngeld allein beziehen, statt der ueblichen 12 Monate. Voraussetzung ist alleiniges Sorgerecht oder getrennt leben vom anderen Elternteil. Die Hoehe betraegt 65-100% des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 EUR.
Bezugsdauer
14 Monate allein moeglich
Mindestelterngeld
300 EUR/Monat
Voraussetzung
Alleiniges Sorgerecht oder getrennt lebend
ElterngeldPlus
Bis zu 28 Monate
Normalerweise stehen einem Elternpaar insgesamt 12 Partnermonate plus 2 Bonusmonate Basiselterngeld zu. Die 2 Bonusmonate erhaelt der andere Elternteil, wenn er mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht. Alleinerziehende wuerden diese 2 Bonusmonate verlieren.
Deshalb regelt §4 Abs. 3 BEEG: Alleinerziehende koennen alle 14 Monate Basiselterngeld allein in Anspruch nehmen. Die Bonusmonate gehen also nicht verloren.
Als alleinerziehend gelten Sie, wenn Sie:
Massgeblich ist die Wohnsituation -- eine rein rechtliche Trennung reicht nicht, wenn Sie weiterhin zusammenwohnen.
Die Hoehe des Elterngeldes wird genauso berechnet wie bei Paaren -- auf Basis des Nettoeinkommens der 12 Monate vor der Geburt.
Beispiel 1: Maria (34, Erzieherin) verdient 2.100 EUR netto und ist alleinerziehend. Ihr Elterngeld: 2.100 EUR x 65% = 1.365 EUR/Monat fuer 14 Monate. Gesamt: 19.110 EUR.
Beispiel 2: Nadine (26, Studentin) hat kein Einkommen. Sie erhaelt das Mindestelterngeld von 300 EUR/Monat fuer 14 Monate = 4.200 EUR gesamt.
Beispiel 3: Katrin (38, Aerztin) verdient 4.500 EUR netto. Elterngeld: gedeckelt auf 1.800 EUR/Monat fuer 14 Monate = 25.200 EUR. Alternative: ElterngeldPlus mit 900 EUR fuer 28 Monate = 25.200 EUR.
Jetzt Elterngeld als Alleinerziehende berechnen
Zum RechnerAlleinerziehende koennen die 14 Basiselterngeld-Monate in ElterngeldPlus-Monate umwandeln. Ein Basismonat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten, sodass bis zu 28 Monate ElterngeldPlus moeglich sind.
Auch der Partnerschaftsbonus steht Alleinerziehenden zu. Wenn Sie als alleinerziehender Elternteil in Teilzeit arbeiten (25-30 Stunden/Woche), koennen Sie 2-4 zusaetzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten.
Die Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus ist besonders fuer Alleinerziehende attraktiv, die schrittweise in den Beruf zurueckkehren moechten.
Um die 14 Monate als Alleinerziehende zu erhalten, muessen Sie folgende Nachweise einreichen:
Wichtig: Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Elterngeld und Unterhalt sind voellig unabhaengige Ansprueche.
Tipp: Beachten Sie, dass das Elterngeld bei Buergergeld-Bezug mit einem Freibetrag von 300 EUR angerechnet wird. Lassen Sie sich bei der Beantragung beraten.
Ja, Alleinerziehende koennen alle 14 Monate Basiselterngeld allein beziehen. Die 2 Partnermonate, die normalerweise der andere Elternteil nutzen muesste, stehen Ihnen ebenfalls zu.
Alleinerziehend sind Sie, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben oder zwar gemeinsames Sorgerecht besteht, Sie aber nicht mit dem anderen Elternteil zusammenwohnen. Die Meldebescheinigung ist entscheidend.
Nein, Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Beide Leistungen bestehen voellig unabhaengig voneinander.
Ja, Sie koennen Basiselterngeld in ElterngeldPlus umwandeln. Aus 14 Basismonaten werden bis zu 28 ElterngeldPlus-Monate mit halbem monatlichem Betrag.
Ja, Alleinerziehende koennen den Partnerschaftsbonus erhalten. Dafuer muessen Sie in 2-4 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Ein neuer Partner hat keinen Einfluss auf Ihren Elterngeldanspruch, solange Sie nicht verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Ihr Status als alleinerziehend bleibt bestehen.
Bei geteiltem Sorgerecht koennen Sie trotzdem 14 Monate erhalten, wenn Sie nicht mit dem anderen Elternteil zusammenleben. Entscheidend ist die Wohnsituation, nicht das Sorgerecht allein.
Wenn beide Sorgerecht haben, kann auch der nicht betreuende Elternteil Elterngeld beantragen. Die 14 Monate werden dann aber zwischen beiden aufgeteilt.
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