Kurze Antwort
Bei Teilzeitarbeit waehrend des Elterngeldbezugs erhaeltst du Differenzelterngeld: Die aus deinem vorgeburtlichen Elterngeld-Netto ermittelte Ersatzrate wird auf die Differenz zwischen Einkommen vor und waehrend der Teilzeit angewendet. Du darfst maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Das ist die Regel. Und was kommt bei dir heraus?
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Max. Arbeitszeit
32 Stunden/Woche
Berechnung
Differenz vorher/nachher x Ersatzrate
Tipp
ElterngeldPlus oft guenstiger
Partnerschaftsbonus
24-32 Stunden/Woche
Wenn du waehrend des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitest, wird dein Elterngeld nicht einfach gekuerzt. Stattdessen berechnet die Elterngeldstelle das sogenannte Differenzelterngeld:
Wichtig: Du darfst waehrend des Elterngeldbezugs maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten (durchschnittlich im Lebensmonat). Bei mehr als 32 Stunden entfaellt der Elterngeldanspruch fuer diesen Monat komplett.
Julia, 34, Projektmanagerin, arbeitet nach der Geburt 20 Stunden pro Woche:
Julia erhaelt also 1.290 EUR Teilzeitgehalt plus 709 EUR Elterngeld = 1.999 EUR monatlich. Zum Vergleich: Ohne Teilzeit wuerde sie 2.380 x 0,65 = 1.547 EUR Basiselterngeld bekommen.
Durch die Teilzeitarbeit hat Julia insgesamt rund 452 EUR mehr pro Monat zur Verfuegung.
Ein wichtiger Tipp: Wenn du Teilzeit arbeiten moechtest, kann ElterngeldPlus finanziell guenstiger sein als Basiselterngeld.
Der Grund: Beim ElterngeldPlus wird das Differenzelterngeld nicht halbiert, sondern mit dem halben Basiselterngeld ohne Einkommen verglichen. Der kleinere Betrag ist dein ElterngeldPlus.
Beispiel Julia mit ElterngeldPlus:
Julia erhaelt mit ElterngeldPlus 709 EUR fuer doppelt so viele Monate, anstatt 709 EUR fuer die normalen Bezugsmonate. Ueber die gesamte Bezugsdauer bekommt sie deutlich mehr.
Zusaetzlich bietet der Partnerschaftsbonus 2-4 weitere ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile parallel 24-32 Stunden arbeiten.
Der Rechner nimmt dein Brutto, deine Steuerklasse und deinen Bemessungszeitraum und zeigt dir den Monatsbetrag. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Lebensmonats. Bei mehr als 32 Stunden entfaellt der Elterngeldanspruch fuer den betroffenen Monat vollstaendig.
Wenn du in einem Lebensmonat durchschnittlich ueber 32 Stunden arbeitest, verlierst du den Elterngeldanspruch fuer diesen gesamten Monat. Es gilt der Durchschnitt im Lebensmonat.
Ja, ein Minijob ist moeglich und wird als Zuverdienst auf das Elterngeld angerechnet. Das Differenzverfahren gilt. Die 32-Stunden-Grenze muss eingehalten werden.
In vielen Faellen ist ElterngeldPlus bei Teilzeit finanziell guenstiger, weil der Differenzbetrag bis zur Deckelungsgrenze genauso hoch sein kann wie beim Basiselterngeld, aber ueber mehr Monate gezahlt wird.
Wenn beide Elternteile gleichzeitig 24-32 Stunden pro Woche arbeiten, gibt es 2-4 zusaetzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus. Die Arbeitszeit muss in jedem Bonusmonat eingehalten werden.
Das Teilzeiteinkommen wird monatlich ermittelt und dem vorherigen Elterngeld-Netto gegenuebergestellt. Bei schwankendem Einkommen wird fuer jeden Lebensmonat einzeln berechnet.
Ja, solange du im Durchschnitt des Lebensmonats unter 32 Stunden bleibst. Du kannst in einer Woche mehr und in einer anderen weniger arbeiten. Entscheidend ist der Monatsdurchschnitt.
Ja, auch selbstaendige Taetigkeit zaehlt. Die Arbeitsstunden werden auf die 32-Stunden-Grenze angerechnet. Der Gewinn wird als Zuverdienst beim Differenzelterngeld beruecksichtigt.
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