Kurze Antwort
Bei Teilzeitarbeit waehrend des Elterngeldbezugs erhaeltst du Differenzelterngeld: Die Ersatzrate wird auf die Differenz zwischen deinem Einkommen vor und waehrend der Teilzeit angewendet. Du darfst maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Max. Arbeitszeit
32 Stunden/Woche
Berechnung
Differenz vorher/nachher x Ersatzrate
Tipp
ElterngeldPlus oft guenstiger
Partnerschaftsbonus
24-32 Stunden/Woche
Wenn du waehrend des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitest, wird dein Elterngeld nicht einfach gekuerzt. Stattdessen berechnet die Elterngeldstelle das sogenannte Differenzelterngeld:
Wichtig: Du darfst waehrend des Elterngeldbezugs maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten (durchschnittlich im Lebensmonat). Bei mehr als 32 Stunden entfaellt der Elterngeldanspruch fuer diesen Monat komplett.
Julia, 34, Projektmanagerin, arbeitet nach der Geburt 20 Stunden pro Woche:
Julia erhaelt also 1.290 EUR Teilzeitgehalt plus 719 EUR Elterngeld = 2.009 EUR monatlich. Zum Vergleich: Ohne Teilzeit wuerde sie 2.380 x 0,65 = 1.547 EUR Basiselterngeld bekommen.
Durch die Teilzeitarbeit hat Julia insgesamt 462 EUR mehr pro Monat zur Verfuegung.
Berechne dein Teilzeit-Elterngeld
Zum RechnerEin wichtiger Tipp: Wenn du Teilzeit arbeiten moechtest, kann ElterngeldPlus finanziell guenstiger sein als Basiselterngeld.
Der Grund: Beim ElterngeldPlus wird das Differenzelterngeld nicht halbiert, wenn es unter dem halben Basiselterngeld-Anspruch liegt. Der sogenannte Deckelungsvorteil kommt zum Tragen.
Beispiel Julia mit ElterngeldPlus:
Julia erhaelt mit ElterngeldPlus 719 EUR fuer doppelt so viele Monate, anstatt 719 EUR fuer die normalen Bezugsmonate. Ueber die gesamte Bezugsdauer bekommt sie deutlich mehr.
Zusaetzlich bietet der Partnerschaftsbonus 2-4 weitere ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile parallel 24-32 Stunden arbeiten.
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Lebensmonats. Bei mehr als 32 Stunden entfaellt der Elterngeldanspruch fuer den betroffenen Monat vollstaendig.
Wenn du in einem Lebensmonat durchschnittlich ueber 32 Stunden arbeitest, verlierst du den Elterngeldanspruch fuer diesen gesamten Monat. Es gilt der Durchschnitt im Lebensmonat.
Ja, ein Minijob ist moeglich und wird als Zuverdienst auf das Elterngeld angerechnet. Das Differenzverfahren gilt. Die 32-Stunden-Grenze muss eingehalten werden.
In den meisten Faellen ist ElterngeldPlus bei Teilzeit finanziell guenstiger, da der Differenzbetrag oft unter der Deckelungsgrenze liegt und ueber mehr Monate gezahlt wird.
Wenn beide Elternteile gleichzeitig 24-32 Stunden pro Woche arbeiten, gibt es 2-4 zusaetzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus. Die Arbeitszeit muss in jedem Bonusmonat eingehalten werden.
Das Teilzeiteinkommen wird monatlich ermittelt und dem vorherigen Elterngeld-Netto gegenuebergestellt. Bei schwankendem Einkommen wird fuer jeden Lebensmonat einzeln berechnet.
Ja, solange du im Durchschnitt des Lebensmonats unter 32 Stunden bleibst. Du kannst in einer Woche mehr und in einer anderen weniger arbeiten. Entscheidend ist der Monatsdurchschnitt.
Ja, auch selbstaendige Taetigkeit zaehlt. Die Arbeitsstunden werden auf die 32-Stunden-Grenze angerechnet. Der Gewinn wird als Zuverdienst beim Differenzelterngeld beruecksichtigt.
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