Kurze Antwort
Ja, ein Minijob waehrend des Elterngeldbezugs ist erlaubt. Allerdings wird das Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Beim Basiselterngeld erfolgt eine volle Anrechnung, beim ElterngeldPlus ist die Anrechnung durch die Deckelungsregel oft guenstiger.
Minijob erlaubt
Ja, bis 538 EUR/Monat (2026)
Anrechnung Basis
Volle Anrechnung auf Basiselterngeld
Anrechnung Plus
Guenstiger durch Deckelungsregel
Stundengrenze
Max. 32 Stunden/Woche (alle Jobs zusammen)
Ein Minijob (geringfuegige Beschaeftigung) waehrend des Elterngeldbezugs ist grundsaetzlich erlaubt. Die Verdienstgrenze fuer Minijobs liegt 2026 bei 538 EUR pro Monat. Wichtig: Auch das Minijob-Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet -- es gibt keinen Freibetrag.
Die Anrechnung funktioniert so:
Viele Eltern sind ueberrascht, dass selbst ein Minijob das Elterngeld reduziert. Trotzdem kann es sich lohnen -- besonders beim ElterngeldPlus, wo die Deckelungsregel die Kuerzung begrenzt.
Ein Vergleich zeigt die unterschiedliche Wirkung:
Ausgangslage: Lena verdiente vor der Geburt 2.000 EUR netto. Sie nimmt einen Minijob mit 450 EUR an.
Basiselterngeld:
ElterngeldPlus:
Ergebnis: Beim Basiselterngeld bringt der Minijob netto nur 157,50 EUR mehr pro Monat. Beim ElterngeldPlus bleiben die vollen 450 EUR zusaetzlich, weil die Deckelung greift. Ueber 24 Monate: 10.800 EUR mehr Gesamteinnahmen!
Berechne die Auswirkung eines Minijobs auf dein Elterngeld
Zum RechnerOb du den Minijob bereits vor der Geburt hattest oder erst danach aufnimmst, macht einen Unterschied:
Wichtig: Auch bei einem Minijob gilt die 32-Stunden-Grenze. Wenn du neben dem Minijob noch andere Taetigkeiten ausuebst, werden alle Stunden zusammengezaehlt.
Steuerliche Besonderheit: Minijob-Einkommen ist pauschal versteuert und wird daher als Brutto-gleich-Netto behandelt. Bei der Elterngeld-Berechnung wird der volle Betrag als Nettoeinkommen angesetzt.
Ein Minijob waehrend des Elterngeldbezugs lohnt sich unter bestimmten Umstaenden:
Wann ein Minijob eher unguenstig ist:
Praxistipp: Informiere die Elterngeldstelle ueber den Minijob, bevor du ihn aufnimmst. So vermeidest du Rueckforderungen.
Ja, Minijob-Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag. Beim ElterngeldPlus faellt die Anrechnung durch die Deckelungsregel aber oft guenstiger aus.
Ja, aber die Stunden aller Taetigkeiten werden zusammengezaehlt. Insgesamt darfst du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Ja, unbedingt. Jedes Einkommen waehrend des Elterngeldbezugs muss gemeldet werden. Verschwiegenes Einkommen fuehrt zu Rueckforderungen.
Ein Minijob beim gleichen Arbeitgeber neben der Elternzeit ist rechtlich problematisch. In der Regel muss die Taetigkeit als Teilzeit im bestehenden Arbeitsverhaeltnis laufen.
Minijobs werden pauschal mit 2% versteuert (vom Arbeitgeber). Fuer die Elterngeld-Berechnung gilt der volle Betrag als Nettoeinkommen.
Die 538-EUR-Grenze ist die Minijob-Grenze, nicht die Elterngeld-Grenze. Beim Elterngeld gibt es keine feste Zuverdienstgrenze -- nur die 32-Stunden-Grenze.
Bedingt. Von 450 EUR Minijob-Einkommen bleiben nach Anrechnung beim Basiselterngeld oft nur 100--200 EUR uebrig. Beim ElterngeldPlus ist es deutlich lohnender.
Ja, einen Minijob kannst du mit der vereinbarten Kuendigungsfrist jederzeit beenden. Die Elterngeldstelle muss ueber die Aenderung informiert werden.
Lohnt sich ein Minijob bei ElterngeldPlus?
ZuverdienstWie viel darf man bei ElterngeldPlus dazuverdienen?
ZuverdienstWie hoch ist die Zuverdienstgrenze beim Elterngeld?
ZuverdienstDarf man waehrend der Elternzeit arbeiten?
ZuverdienstWird Elterngeld bei Teilzeit gekuerzt?
ZuverdienstWie viele Stunden darf man bei Elterngeld arbeiten?
Kostenloser Rechner mit allen Steuerklassen, Bonusoptionen und Optimierungstipps. In 15 Minuten zum Ergebnis.