Kurze Antwort
Ja, selbstaendige Taetigkeit waehrend des Elterngeldbezugs ist erlaubt -- bis maximal 32 Stunden pro Woche. Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet. Als Nachweis dient die Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung (EUeR). Bei bestehendem Arbeitsverhaeltnis brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers.
Erlaubt
Ja, bis 32 Stunden/Woche
Anrechnung
Gewinn wird als Einkommen angerechnet
Nachweis
Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung (EUeR)
AG-Zustimmung
Bei bestehendem Arbeitsverhaeltnis erforderlich
Selbstaendige und freiberufliche Taetigkeiten sind waehrend des Elterngeldbezugs grundsaetzlich erlaubt. Die gleichen Regeln wie bei angestellter Teilzeitarbeit gelten: maximal 32 Stunden pro Woche (Durchschnitt im Lebensmonat).
Besonderheiten fuer Selbstaendige:
Ob du bereits vor der Geburt selbstaendig warst oder die Selbstaendigkeit waehrend des Bezugs startest, hat Auswirkungen auf die Berechnung.
Die Anrechnung selbstaendigen Einkommens auf das Elterngeld funktioniert etwas anders als bei Angestellten:
Rechenbeispiel: Freelancerin Sophie verdiente vor der Geburt durchschnittlich 3.500 EUR Gewinn/Monat. Waehrend des Elterngeldbezugs arbeitet sie 15 Stunden/Woche und erzielt 1.200 EUR Gewinn.
Sophies monatliches Gesamteinkommen: 1.200 + 975 = 2.175 EUR.
Berechne dein Elterngeld als Selbstaendiger
Zum RechnerWer bereits vor der Geburt selbstaendig war, hat einige Besonderheiten bei der Elterngeld-Berechnung:
Tipp fuer Selbstaendige: Fuehre waehrend des Elterngeldbezugs eine sorgfaeltige Buchhaltung. Dokumentiere Einnahmen, Ausgaben und Arbeitszeiten genau. Die Elterngeldstelle kann detaillierte Nachweise verlangen.
Wichtig: Betriebsausgaben koennen den anrechenbaren Gewinn senken. Sinnvolle Investitionen waehrend des Bezugs (z.B. neue Software, Fortbildungen) reduzieren das anrechenbare Einkommen und erhoehen damit das Elterngeld.
Die Elternzeit kann ein guter Zeitpunkt sein, um eine Selbstaendigkeit zu starten:
Praxistipps fuer Gruender in Elternzeit:
Achtung: Eine hauptberufliche Selbstaendigkeit waehrend der Elternzeit kann Auswirkungen auf den Krankenversicherungsstatus haben. Klaere dies vorab mit deiner Krankenkasse.
Der Gewinn ergibt sich aus Einnahmen minus Betriebsausgaben laut Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung (EUeR). Nicht der Umsatz, sondern nur der Gewinn wird auf das Elterngeld angerechnet.
Ja, wenn du neben der Elternzeit ein Arbeitsverhaeltnis hast. Der Arbeitgeber darf die Zustimmung nur aus dringenden betrieblichen Gruenden verweigern.
Die tatsaechlich fuer die selbstaendige Taetigkeit aufgewendeten Stunden. Das umfasst auch Buchhaltung, Akquise und Administration. Eine Dokumentation ist dringend empfohlen.
Ja, unbedingt. Jede Erwerbstaetigkeit muss gemeldet werden. Die Elterngeldstelle wird regelmaessig Gewinn-Nachweise anfordern.
Ja, Betriebsausgaben mindern den anrechenbaren Gewinn. Sinnvolle Investitionen koennen das Elterngeld indirekt erhoehen.
Bei einem Verlust (Ausgaben hoeher als Einnahmen) wird kein Einkommen angerechnet. Das Elterngeld bleibt dann auf dem vollen Niveau ohne Zuverdienst.
Die Elterngeldstelle verlangt in der Regel eine Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung (EUeR) fuer jeden Bezugsmonat sowie eine Aufstellung der geleisteten Arbeitsstunden.
Ja, die Entscheidung zur Weiterarbeit liegt bei dir. Beachte die Kuendigungsfristen und Vertragsbedingungen deines Arbeitsverhaeltnisses, falls du in die Selbstaendigkeit wechseln moechtest.
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