Kurze Antwort
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, finanziert aus Steuermitteln des Bundes. Es wird von den Elterngeldstellen der jeweiligen Bundeslaender ausgezahlt. Der Arbeitgeber ist nicht an der Zahlung beteiligt -- er stellt lediglich die Einkommensbescheinigung aus.
Finanzierung
Bundeshaushalt (Steuermittel)
Auszahlung
Elterngeldstelle des Bundeslandes
Arbeitgeber
Zahlt kein Elterngeld
Budget 2025
Ca. 7,7 Mrd. EUR jaehrlich
Das Elterngeld wird vollstaendig aus Steuermitteln des Bundes finanziert. Es ist keine Versicherungsleistung (wie Arbeitslosengeld) und keine Arbeitgeberleistung (wie Mutterschaftsgeld-Zuschuss):
Das Elterngeld wurde 2007 eingefuehrt und ersetzte das fruehere Erziehungsgeld. Es ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und wird regelmaessig reformiert.
Fuer die Bearbeitung und Auszahlung sind die Elterngeldstellen der Bundeslaender zustaendig. Die Organisation unterscheidet sich je nach Bundesland:
Welche Stelle fuer dich zustaendig ist, richtet sich nach deinem Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei einem Umzug waehrend des Bezugs wechselt die Zustaendigkeit zur neuen Elterngeldstelle.
Berechne dein Elterngeld
Zum RechnerDas Elterngeld wird oft mit anderen Leistungen rund um die Geburt verwechselt:
Wichtig: Mutterschaftsgeld wird vollstaendig auf das Elterngeld angerechnet. In den ersten 8 Wochen nach der Geburt erhalten Muetter daher meist nur Mutterschaftsgeld, nicht zusaetzlich Elterngeld.
Nein, der Arbeitgeber zahlt kein Elterngeld. Er ist nur verpflichtet, eine Arbeitgeberbescheinigung ueber dein Einkommen auszustellen. Das Elterngeld kommt vollstaendig vom Staat.
Die zustaendige Stelle richtet sich nach deinem Wohnsitz. Auf der Webseite deines Bundeslandes oder auf familienportal.de findest du die richtige Stelle mit Kontaktdaten.
Ja, das Elterngeld wird monatlich ueberwiesen, in der Regel zum Beginn des Lebensmonats. Die erste Zahlung erfolgt nach Bewilligung des Antrags und wird rueckwirkend fuer die bereits vergangenen Lebensmonate nachgezahlt.
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhoeht den Steuersatz auf dein ubriges Einkommen. Du musst es in der Steuererklaerung angeben.
Der Bund gibt jaehrlich ca. 7,7 Milliarden EUR fuer Elterngeld aus. Es ist eine der groessten familienpolitischen Leistungen in Deutschland.
Ja, wenn die Voraussetzungen nicht erfuellt sind (z.B. kein Wohnsitz in Deutschland, ueber 32 Stunden Arbeit, Einkommen ueber 175.000 EUR). Gegen einen Ablehnungsbescheid kannst du Widerspruch einlegen.
Ja, bei einem Umzug in ein anderes Bundesland wechselt die Zustaendigkeit. Die alte Stelle leitet den Vorgang an die neue weiter. Informiere beide Stellen ueber den Umzug.
Ja, viele Laender haben aehnliche Leistungen. Schweden (Foraeldrapenning), Norwegen und Daenemark sind besonders grosszuegig. Die USA haben kein bundesweites Elterngeld.
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