Kurze Antwort
Elterngeld erhalten alle Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, die ihr Kind selbst betreuen, nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten und die Einkommensgrenze von 175.000 EUR nicht ueberschreiten. Auch Adoptiveltern, Pflegeeltern und gleichgeschlechtliche Paare sind anspruchsberechtigt.
Wohnsitz
Deutschland (oder EU mit Beschaeftigung in DE)
Arbeitszeit
Max. 32 Stunden/Woche
Einkommensgrenze
175.000 EUR/Jahr (seit 04/2025)
Betreuung
Kind im eigenen Haushalt
Nach § 1 BEEG haben Anspruch auf Elterngeld, wer:
Diese Voraussetzungen muessen in jedem Lebensmonat erfuellt sein, fuer den Elterngeld beantragt wird. Ein vorheriges Erwerbseinkommen ist nicht erforderlich -- auch ohne Einkommen gibt es den Mindestbetrag von 300 EUR.
Elterngeld steht nicht nur leiblichen Eltern zu. Auch diese Gruppen sind anspruchsberechtigt:
Auch Nicht-EU-Buerger koennen Elterngeld erhalten, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis besitzen.
Pruefe deinen Elterngeld-Anspruch
Zum RechnerIn folgenden Faellen besteht kein Anspruch:
Die Einkommensgrenze wurde 2025 von 300.000 EUR (Paare) bzw. 250.000 EUR (Alleinerziehende) auf einheitlich 175.000 EUR gesenkt. Dies betrifft vor allem gut verdienende Doppelverdiener-Paare.
Ja, EU-Buerger mit Wohnsitz in Deutschland haben automatisch Anspruch. Nicht-EU-Buerger benoetigen eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstaetigkeit berechtigt.
Ja, Selbstaendige haben den gleichen Anspruch wie Angestellte. Die Berechnung basiert auf dem Gewinn des letzten Steuerbescheids. Die 32-Stunden-Grenze gilt ebenfalls.
Ja, Beamte haben vollen Anspruch. Zusaetzlich gibt es in vielen Bundeslaendern beamtenrechtliche Besoldungszuschlaege waehrend der Elternzeit.
Ja, aber nur mit ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus. Gleichzeitiger Basiselterngeld-Bezug ist seit 2024 nur noch in den ersten 12 Lebensmonaten fuer maximal 1 Monat erlaubt.
Dann entfaellt der Elterngeldanspruch fuer den gesamten Lebensmonat. Die 32-Stunden-Grenze gilt als Durchschnitt pro Lebensmonat und wird streng kontrolliert.
Pro Paar (gemeinsames zu versteuerndes Einkommen). Bei Alleinerziehenden gilt die Grenze fuer das individuelle Einkommen. Massgeblich ist das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.
Nur in Ausnahmefaellen: wenn die Eltern minderjaehrig sind, schwer erkrankt, behindert oder verstorben. Ansonsten steht das Elterngeld ausschliesslich den Eltern zu.
Ja, auch beim zweiten Kind besteht voller Anspruch. Wenn du noch in Elternzeit fuer das erste Kind bist, wird diese Zeit aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert.
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