Kurze Antwort
Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes beantragt, in dem du wohnst. In vielen Bundeslaendern geht das online ueber ElterngeldDigital. Alternativ per Post oder persoenlich bei der zustaendigen Behoerde.
Zustaendig
Elterngeldstelle am Wohnsitz
Online
ElterngeldDigital (nicht ueberall)
Alternativ
Per Post oder persoenlich
Organisation
Variiert nach Bundesland
Welche Stelle deinen Antrag bearbeitet, haengt von deinem Wohnsitz ab. Jedes Bundesland organisiert die Elterngeldstellen unterschiedlich:
Die einfachste Methode: Gib auf familienportal.de deine Postleitzahl ein und du erhaeltst die zustaendige Stelle mit Adresse und Kontaktdaten.
In vielen Bundeslaendern kannst du Elterngeld vollstaendig online beantragen ueber ElterngeldDigital (elterngeld-digital.de):
Verfuegbarkeit: ElterngeldDigital ist bereits in den meisten Bundeslaendern verfuegbar, allerdings noch nicht ueberall vollstaendig digital. In einigen Laendern muessen Teile des Antrags noch per Post nachgereicht werden.
Alternativ bieten einzelne Bundeslaender eigene Online-Portale an (z.B. Bayern ueber das ZBFS-Portal).
Bereite deinen Antrag vor
Zum RechnerUnabhaengig vom Weg der Einreichung gelten diese Tipps:
Unser Service hilft dir, den Antrag vollstaendig und fehlerfrei auszufuellen. So vermeidest du Rueckfragen und erhaeltst dein Elterngeld schneller.
Nein, der Arbeitgeber ist nicht zustaendig. Du beantragst Elterngeld bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Der Arbeitgeber stellt nur die Einkommensbescheinigung aus.
Bei Umzug in ein anderes Bundesland wechselt die Zustaendigkeit. Die alte Stelle leitet den Vorgang weiter. Informiere beide Stellen ueber deinen Umzug.
In der Regel nur auf Deutsch. Einige Elterngeldstellen bieten englischsprachige Formulare oder Hilfestellungen an, der offizielle Antrag muss aber in Deutsch sein.
Fuer die Antragstellung ist kein Termin noetig -- du kannst per Post oder online einreichen. Fuer eine persoenliche Beratung empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.
ElterngeldDigital ist in den meisten Bundeslaendern verfuegbar. Pruefe auf elterngeld-digital.de, ob dein Bundesland bereits vollstaendig angebunden ist.
Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht kann eine Vertrauensperson den Antrag in deinem Namen einreichen. Die Unterschrift auf dem Antrag muss aber von dir stammen.
Ja, beide Elternteile muessen den Antrag unterschreiben (auch wenn nur einer Elterngeld beantragt). Bei Online-Antraegen erfolgt die Identifizierung digital ueber die eID.
Ja, neben den Elterngeldstellen bieten auch Familienberatungsstellen, Schwangerschaftsberatungen und kommunale Anlaufstellen kostenlose Beratung zum Elterngeld an.
Kostenloser Rechner mit allen Steuerklassen, Bonusoptionen und Optimierungstipps. In 15 Minuten zum Ergebnis.