Kurze Antwort
Ja, ein Minijob lohnt sich beim ElterngeldPlus fast immer. Durch die Deckelungsregel wird das ElterngeldPlus bei einem Minijob kaum oder gar nicht gekuerzt, waehrend beim Basiselterngeld das Minijob-Einkommen voll angerechnet wird. Das Minijob-Einkommen kommt also groesstenteils obendrauf.
Lohnt sich
Ja, fast immer beim ElterngeldPlus
Anrechnung
Oft keine Kuerzung dank Deckelung
Zusaetzlich
Bis zu 538 EUR/Monat extra
Vergleich Basis
Bei Basis: deutlich weniger uebrig
Der Minijob ist bei ElterngeldPlus die vielleicht einfachste Moeglichkeit, das Familienbudget aufzubessern. Der Grund liegt in der Deckelungsregel des ElterngeldPlus:
Die Deckelungsregel: Das ElterngeldPlus wird auf maximal die Haelfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen begrenzt. Bei einem Minijob ist das Zuverdienst-Einkommen so gering, dass das Differenzelterngeld haeufig ueber der Deckelungsgrenze liegt -- das ElterngeldPlus wird also gar nicht gekuerzt.
Das bedeutet: Der Minijob-Verdienst (bis 538 EUR/Monat) kommt bei vielen Eltern vollstaendig zusaetzlich zum ElterngeldPlus. Beim Basiselterngeld wuerde dagegen ein Grossteil des Minijob-Einkommens vom Elterngeld abgezogen.
Ausgangssituation: Maria verdiente vor der Geburt 2.400 EUR netto. Sie nimmt einen Minijob mit 450 EUR an.
Bei Basiselterngeld:
Bei ElterngeldPlus:
Vergleich ueber die gesamte Laufzeit:
Berechne den Vorteil eines Minijobs bei ElterngeldPlus
Zum RechnerDer Minijob beim ElterngeldPlus ist besonders attraktiv in folgenden Situationen:
Weniger sinnvoll ist der Minijob bei Plus, wenn:
Tipp: Viele Minijobs lassen sich auch von zu Hause aus erledigen -- zum Beispiel als virtuelle Assistenz, im Online-Marketing oder in der Buchhaltung. So bleibst du beruflich aktiv, ohne die Kinderbetreuung zu vernachlaessigen.
Beachte diese Punkte bei der Kombination von Minijob und ElterngeldPlus:
Fazit: Ein Minijob beim ElterngeldPlus ist eine der einfachsten und effektivsten Moeglichkeiten, das Familieneinkommen zu steigern. Durch die Deckelungsregel bleibt der Minijob-Verdienst oft vollstaendig als Extra-Einkommen erhalten -- ein klarer Vorteil gegenueber dem Basiselterngeld.
Formal ja, aber durch die Deckelungsregel hat der Minijob bei vielen Eltern keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Hoehe des ElterngeldPlus.
Bei mittlerem bis hohem Voreinkommen bleiben oft die vollen 538 EUR. Bei niedrigem Voreinkommen kann es zu einer teilweisen Anrechnung kommen.
Ein Minijob beim gleichen Arbeitgeber neben der Elternzeit ist rechtlich problematisch. Die Taetigkeit sollte als Teilzeit im bestehenden Arbeitsverhaeltnis laufen.
Dann handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschaeftigung. Die Elterngeld-Berechnung aendert sich, die Anrechnung bleibt aber grundsaetzlich gleich.
Ja, jedes Einkommen muss der Elterngeldstelle gemeldet werden -- auch wenn es nicht zu einer Kuerzung fuehrt. Unterlassene Meldung kann zu Rueckforderungen fuehren.
Ja, die Stunden des Minijobs werden auf die 32-Stunden-Grenze angerechnet. Bei einem typischen Minijob mit 5--10 Stunden/Woche ist das aber kein Problem.
Ja, du kannst den Minijob ueber die gesamte Bezugsdauer des ElterngeldPlus ausueben -- bis zu 24 Monate. Das maximiert den finanziellen Vorteil.
Weniger, da das Minijob-Einkommen beim Basiselterngeld voll angerechnet wird. Vom Minijob-Verdienst bleiben oft nur 30--40% als Netto-Vorteil uebrig.
Darf man einen Minijob waehrend des Elterngeldbezugs haben?
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