Kurze Antwort
Einkommen aus einem Minijob wird beim ElterngeldPlus berücksichtigt; einen festen Freibetrag gibt es nicht. Wegen der Deckelung kann der Monatsbetrag trotzdem unverändert bleiben. Ob das bei dir so ist, ergibt nur die individuelle Differenzrechnung.
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Minijob-Grenze 2026
603 EUR pro Monat
Freibetrag beim Elterngeld
Keiner
Arbeitszeit
Max. 32 Stunden/Woche im Schnitt
Entscheidend
Einkommensdifferenz und Deckelung
Das Familienportal des Bundes stellt klar: Auch Einkommen aus einer geringfuegigen Beschaeftigung wird bei der Berechnung des Elterngelds beruecksichtigt. Es gibt keinen besonderen Elterngeld-Freibetrag fuer den Minijob.
Beim ElterngeldPlus wird zunaechst die Einkommensdifferenz vor und nach der Geburt berechnet. Der Betrag darf zugleich nicht hoeher sein als die Haelfte des Basiselterngelds, das dir ohne Einkommen nach der Geburt zustuende. Liegt das aus der Differenz berechnete Elterngeld noch ueber diesem Deckel, veraendert ein kleiner Zuverdienst den ausgezahlten Plus-Betrag nicht. Liegt es darunter, sinkt der Betrag.
Die Minijob-Zentrale nennt fuer 2026 eine durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze von 603 EUR. Diese arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Grenze ist keine Hinzuverdienstgrenze beim Elterngeld.
Annahme: 2.400 EUR vereinfachtes Elterngeld-Netto vor der Geburt, 450 EUR Einkommen aus dem Minijob danach und eine Ersatzrate von 65 Prozent. Zuschlaege und individuelle Abzuege bleiben unberuecksichtigt.
In diesem Beispiel bleibt der Monatsbetrag von 780 EUR trotz Minijob gleich, weil die Einkommensersatzleistung noch ueber dem Deckel liegt. Das bedeutet nicht, dass jeder Minijob anrechnungsfrei ist. Bei anderem Voreinkommen, hoeherem Einkommen nach der Geburt oder einer anderen Ersatzrate kann der Plus-Betrag sinken.
Berechne den Vorteil eines Minijobs bei ElterngeldPlus
Zum RechnerElterngeldPlus kann interessant sein, wenn du nach der Geburt erwerbstaetig sein und dein Elterngeldbudget auf einen laengeren Zeitraum verteilen moechtest. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Ohne Einkommen nach der Geburt ist die Gesamtsumme deshalb grundsaetzlich nur zeitlich gestreckt; mit Einkommen kann die Differenzrechnung zu einem anderen Ergebnis fuehren.
Vergleiche mindestens diese Punkte:
Eine pauschale Empfehlung „Minijob lohnt sich immer“ ist deshalb nicht serioes. Berechne mehrere Bezugsplaene und lasse Grenzfaelle von der Elterngeldstelle pruefen.
Teile der Elterngeldstelle Beginn, Umfang und voraussichtliches Einkommen mit. Elterngeld wird bei erwartetem Einkommen nach der Geburt regelmaessig vorlaeufig bewilligt und nach dem Bezugszeitraum anhand der tatsaechlichen Nachweise endgueltig berechnet. Abweichungen koennen zu Nachzahlungen oder Rueckforderungen fuehren.
Formal ja, aber durch die Deckelungsregel hat der Minijob bei vielen Eltern keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Hoehe des ElterngeldPlus.
Das laesst sich nicht pauschal sagen. Der Minijob-Verdienst wird als Einkommen beruecksichtigt; ob und wie stark der ElterngeldPlus-Betrag sinkt, haengt von Voreinkommen, Einkommen nach der Geburt, Ersatzrate und Deckelung ab.
Ein Minijob beim gleichen Arbeitgeber neben der Elternzeit ist rechtlich problematisch. Die Taetigkeit sollte als Teilzeit im bestehenden Arbeitsverhaeltnis laufen.
Die Beschaeftigung kann dann sozialversicherungsrechtlich kein Minijob mit Verdienstgrenze mehr sein. Fuer das Elterngeld wird Erwerbseinkommen weiterhin beruecksichtigt; massgeblich sind die tatsaechlichen Verhaeltnisse und die 32-Stunden-Grenze.
Ja, jedes Einkommen muss der Elterngeldstelle gemeldet werden -- auch wenn es nicht zu einer Kuerzung fuehrt. Unterlassene Meldung kann zu Rueckforderungen fuehren.
Ja, die Stunden des Minijobs werden auf die 32-Stunden-Grenze angerechnet. Bei einem typischen Minijob mit 5--10 Stunden/Woche ist das aber kein Problem.
Grundsaetzlich ja, solange die Anspruchsvoraussetzungen eingehalten werden. Die moegliche Bezugsdauer haengt jedoch vom gemeinsamen Elterngeldbudget und eurem Bezugsplan ab; ElterngeldPlus kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum 32. Lebensmonat bezogen werden.
Auch beim Basiselterngeld wird die Einkommensdifferenz berechnet. Ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus besser passt, haengt vom gesamten Bezugsplan ab; eine feste Prozentzahl fuer den Vorteil gibt es nicht.
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