Kurze Antwort
Ja, auch Studierende haben Anspruch auf Elterngeld. Ohne Einkommen gibt es mindestens 300 EUR Mindestelterngeld. Wer als Werkstudent arbeitet, erhaelt Elterngeld auf Basis dieses Einkommens. BAfoeg wird nicht als Einkommen gewertet.
Anspruch
Ja, auch fuer Studenten
Mindestelterngeld
300 EUR/Monat
BAfoeg
Kein Einkommen fuer Elterngeld
Werkstudent
Einkommen wird beruecksichtigt
Der Anspruch auf Elterngeld ist nicht an eine Erwerbstaetigkeit gebunden. Jeder Elternteil, der sein Kind nach der Geburt selbst betreut, hat Anspruch -- auch Studierende. Sie erhalten mindestens das Mindestelterngeld von 300 EUR/Monat (150 EUR bei ElterngeldPlus).
Studieren zaehlt nicht als Erwerbstaetigkeit. Das bedeutet: Sie koennen waehrend des Elterngeldbezugs weiterstudieren, ohne dass dies Ihr Elterngeld beeinflusst. Es gibt keine Stundengrenze fuer das Studium.
Wichtig: Der Elterngeldanspruch besteht fuer 12 Monate (bzw. 14 Monate bei Alleinerziehenden). Beide Elternteile koennen unabhaengig voneinander Elterngeld beantragen.
Wenn Sie als Student nebenbei arbeiten (Werkstudent, Minijob, Hilfskraft), zaehlt dieses Einkommen fuer die Elterngeldberechnung:
Beispiel: Tim (27, Masterstudent) arbeitet als Werkstudent fuer 1.200 EUR netto monatlich. Sein Elterngeld: 1.200 EUR x 67% = 804 EUR/Monat -- deutlich mehr als das Mindestelterngeld.
BAfoeg hingegen zaehlt nicht als Einkommen fuer die Elterngeldberechnung. Es handelt sich um eine Sozialleistung, nicht um Erwerbseinkommen. BAfoeg wird auch nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Stipendien werden je nach Art unterschiedlich behandelt. Leistungsstipendien ohne Gegenleistung sind in der Regel kein Einkommen. Stipendien mit Arbeitsleistung koennen als Einkommen zaehlen.
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Zum RechnerDie gute Nachricht: BAfoeg und Elterngeld koennen gleichzeitig bezogen werden. Beide Leistungen werden nicht gegenseitig angerechnet.
Zusaetzlich koennen Sie als Student mit Kind einen Kinderbetreuungszuschlag beim BAfoeg von 160 EUR pro Kind erhalten. Auch dieser wird nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Beachten Sie: Wenn Sie waehrend des Elterngeldbezugs ein Urlaubssemester nehmen, aendert das nichts an Ihrem Elterngeldanspruch. Sie koennen auch waehrend eines Urlaubssemesters Elterngeld beziehen.
Tipp: Pruefen Sie, ob Sie als Student den BAfoeg-Kinderbetreuungszuschlag, Kindergeld, Wohngeld und Elterngeld kombinieren koennen -- alle Leistungen stehen unabhaengig voneinander zu.
Ja, jeder Elternteil hat Anspruch auf Elterngeld, auch Studierende. Ohne Einkommen erhalten Sie mindestens 300 EUR Mindestelterngeld pro Monat.
Nein, BAfoeg ist eine Sozialleistung und wird weder als Einkommen fuer die Berechnung noch als Anrechnung auf das Elterngeld herangezogen. Beide Leistungen koennen parallel bezogen werden.
Als Werkstudent wird Ihr Einkommen fuer die Berechnung herangezogen. Bei z.B. 1.200 EUR netto erhalten Sie ca. 804 EUR Elterngeld (67% Ersatzrate bei Einkommen unter 1.200 EUR).
Ja, Studieren zaehlt nicht als Erwerbstaetigkeit. Sie koennen uneingeschraenkt weiterstudieren, ohne dass dies Ihr Elterngeld beeinflusst.
Nein, ein Urlaubssemester ist nicht erforderlich. Sie koennen waehrend des regulaeren Studiums Elterngeld beziehen. Ein Urlaubssemester aendert nichts am Elterngeldanspruch.
Das haengt von der Art des Stipendiums ab. Reine Begabtenfoerderung ohne Gegenleistung zaehlt nicht als Einkommen. Stipendien mit Arbeitsleistung koennen als Erwerbseinkommen gewertet werden.
Ja, Sie koennen zwischen Basiselterngeld (300 EUR, 12 Monate) und ElterngeldPlus (150 EUR, 24 Monate) waehlen oder beides kombinieren.
Ja, auch Doktoranden haben Anspruch auf Elterngeld. Wenn Sie eine Promotionsstelle haben, wird das Gehalt fuer die Berechnung herangezogen. Bei Stipendien-Promotionen gelten die Stipendien-Regeln.
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